euBP: Letztes Jahr für Befreiungsanträge beginnt
06.01.2026 - 16:02:12Ab 2027 ist Schluss: Für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) endet die Übergangsfrist am 31. Dezember 2026. Unternehmen müssen jetzt handeln.
Seit dieser Woche läuft die letzte Frist. Noch genau zwölf Monate lang können sich Unternehmen von der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung bei Sozialversicherungsprüfungen befreien lassen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Option endgültig. Steuerberater und Wirtschaftsverbände mahnen zur Eile.
Die digitale Deadline rückt näher
Die vollständige elektronische Übermittlung von Finanzbuchhaltungsdaten ist seit Januar 2025 verpflichtend. Die bisherige Schonfrist für Befreiungsanträge gilt nur noch für das laufende Jahr. Für Prüfzeiträume, die über 2026 hinausgehen, oder für Prüfungen nach dem Stichtag wird die volle Digitalkonformität strikt durchgesetzt.
„Unternehmen, die noch auf manuelle oder papiergestützte Prozesse setzen, müssen 2026 nutzen, um ihre Lohn- und Buchhaltungssoftware upzudaten“, betonen Steuerexperten. Der formlose Antrag auf Befreiung wirkt nur noch bis zum Jahresende.
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Neue Standards für die Finanzdaten-Übermittlung
Der Umfang der euBP wurde im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet. Seit 2025 müssen nicht nur Lohnabrechnungsdaten, sondern auch Finanzbuchhaltungsdaten digital übermittelt werden. Dazu zählen Summen- und Saldenlisten, spezifische Aufwandskonten und detaillierte Buchungsbelege.
Für das Geschäftsjahr 2026 erwarten Prüfer diese Daten zunehmend im standardisierten XML-Format (eXTra-Standard). Unternehmen mit einer aktuellen Befreiung sind zwar noch geschützt. Experten warnen jedoch: Die „digitale Lücke“ wird zum Risiko, wenn die Systeme nicht bis Jahresende angepasst werden.
So funktioniert der Befreiungsantrag 2026
Für Betriebe mit einer anstehenden Prüfung zu Jahresbeginn ist der Zeitpunkt des Antrags entscheidend. Er muss grundsätzlich vor der in der Prüfungsankündigung gesetzten Übermittlungsfrist beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht werden.
Die wichtigsten Fakten:
* Format: Der Antrag ist formlos, muss aber die Betriebsnummer enthalten.
* Gültigkeit: Erteilte Befreiungen gelten längstens bis zum 31. Dezember 2026.
* Umfang: Die Befreiung umfasst die elektronische Übermittlung von Lohn- und Finanzbuchhaltungsdaten.
Die DRV hat klargemacht, dass das Ziel ein vollständig digitalisiertes Prüfverfahren ist – für schnellere Abläufe und weniger Vor-Ort-Termine.
Branche warnt und drängt zur Umstellung
Der Jahreswechsel hat eine Welle von Handlungsaufforderungen ausgelöst. Große Anbieter von Lohnsoftware weisen in aktuellen Updates darauf hin, dass ihre Systeme für die volle euBP bereit sind. Sie raten Kunden, veraltete Modi abzuschalten, die auf manuelle Datenlieferung setzen.
Zudem traten zum 1. Januar 2026 konkrete Änderungen in der Sozialversicherungsmeldung in Kraft. Die sogenannte Rechtskreistrennung für Beitragsnachweise wurde abgeschafft. Das vereinfacht das Meldeverfahren für Unternehmen, die in Ost und West aktiv sind.
Der „harte Cut“ am Jahresende markiert einen wichtigen Meilenstein. Ab dem 1. Januar 2027 wird die euBP die einzige Methode zur Dateneinreichung sein. Prüfungsankündigungen, die Ende 2026 für Termine Anfang 2027 ergehen, werden bereits die volle elektronische Compliance fordern. 2026 wird damit das entscheidende Umsetzungsjahr für Nachzügler.
Die Empfehlung der Fachleute ist eindeutig: Unternehmen sollten umgehend mit ihrem Steuerberater klären, ob ihre ERP- und Lohnsysteme die erforderlichen XML-Datensätze erzeugen können. Sich bis zum letzten Tag auf die Befreiung zu verlassen, ist keine Strategie.
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