EU-Zollregeln entlasten deutsche Industrie ab Februar
04.02.2026 - 08:15:12Brüssel/Berlin, 04. Februar 2026 – Neue EU-Zollregeln senken ab sofort die Kosten für wichtige Importe. Deutsche Unternehmen aus Chemie, Pharma und Elektronik profitieren.
Seit 1. Januar gelten in der Europäischen Union aktualisierte autonome Zollaussetzungen und -kontingente. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Konkret werden die Einfuhrzölle für zahlreiche Rohstoffe, Bauteile und Halbfabrikate gesenkt oder ganz gestrichen. Betroffen sind Waren, die in der EU nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sind.
Für importierende Unternehmen in Deutschland und der gesamten Union machen sich die finanziellen Entlastungen nun im Februar spürbar bemerkbar. Hintergrund sind zwei zentrale Verordnungen, die Ende Dezember 2025 verabschiedet wurden.
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Zollaussetzung vs. Kontingent: Wo liegt der Unterschied?
Das Instrumentarium der EU sieht zwei Hauptmechanismen vor, die unterschiedlich funktionieren:
Bei einer Zollaussetzung wird der reguläre Einfuhrzoll für eine unbegrenzte Menge eines bestimmten Produkts auf null gesetzt oder deutlich reduziert. Diese Regel gilt für Waren, für die in der Union keine ausreichende Produktion existiert.
Ein Zollkontingent hingegen legt eine feste Menge einer Ware fest, die zollfrei oder -reduziert eingeführt werden darf. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, gelten wieder die vollen Sätze. Dies soll den heimischen Markt bei sensiblen Produkten schützen.
Die betroffenen Waren sind vor allem chemische Erzeugnisse, pharmazeutische Wirkstoffe und Mikroelektronik-Komponenten. Sie sind in den Verordnungen (EU) 2025/2605 und 2025/2614 detailliert aufgeführt.
Welche Branchen profitieren am meisten?
Die positiven Effekte konzentrieren sich auf das verarbeitende Gewerbe. Besonders die Chemie-, Pharma-, Automobil- und Elektronikindustrie spüren die Entlastung. Diese Sektoren sind in hohem Maße auf spezielle Vorprodukte aus Drittländern angewiesen.
Durch die gesunkenen Importkosten verbessert sich ihre Preiswettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt. In einer Zeit gestiegener Rohstoffpreise und angespannter Lieferketten ist das ein wichtiger Schritt. Analysten sehen in den Maßnahmen ein flexibles Werkzeug, um die industrielle Resilienz Europas zu stärken und Inflationsdruck abzumildern.
So können Unternehmen selbst aktiv werden
Das System ist dynamisch: Unternehmen haben die Möglichkeit, selbst Anträge für künftige Zollbegünstigungen zu stellen. Voraussetzung ist, dass ein benötigter Rohstoff in der EU nicht hergestellt wird und der potenzielle Zollentgang mindestens 15.000 Euro pro Jahr beträgt.
Anträge werden über nationale Behörden – in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – bei der EU-Kommission eingereicht. Sie werden in halbjährlichen Zyklen bearbeitet. Gleichzeitig können Unternehmen, die ein Produkt in der EU herstellen, gegen Anträge Einwände erheben.
Nächste Runde schon in Vorbereitung
Während die Wirtschaft die aktuellen Vorteile nutzt, laufen die Vorbereitungen für die nächste Anpassungsrunde bereits. Anträge für Maßnahmen, die zum 1. Juli 2026 in Kraft treten sollen, wurden bereits eingereicht und geprüft.
Unternehmen wird empfohlen, die Entwicklungen proaktiv zu verfolgen. Die Listen der beantragten Waren sind auf der Webseite der Europäischen Kommission einsehbar. Für Transparenz sorgt auch die Datenbank der Generaldirektion TAXUD.
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