EU will Algorithmen-Kontrolle auf alle Arbeitnehmer ausweiten
05.01.2026 - 07:34:12Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen Richtlinie, um alle Beschäftigten vor automatisierten Entscheidungen und intransparenter Überwachung am Arbeitsplatz zu schützen. Unternehmen müssen sich auf strengere Transparenz- und Kontrollpflichten einstellen.
Die EU schließt eine gefährliche Gesetzeslücke: Nach dem Vorbild der Plattform-Arbeit sollen künftig alle Beschäftigten vor automatisierten Kündigungen und undurchsichtiger Überwachung geschützt werden.
Brüssel drängt auf neue Richtlinie bis März 2026. Während die Mitgliedstaaten die Plattform-Arbeit-Richtlinie in nationales Recht umsetzen, arbeitet die EU-Kommission bereits am nächsten Schritt. Auf Druck des Europäischen Parlaments soll bis Mitte März ein Vorschlag für eine allgemeine Richtlinie zum „Algorithmic Management“ vorgelegt werden. Ziel ist es, die Schutzlücke zwischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und KI-Gesetz zu schließen, die Millionen traditionelle Arbeitnehmer derzeit schutzlos lässt.
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Warum DSGVO und KI-Gesetz nicht ausreichen
Die aktuelle Regulierung hat Schwachstellen, die algorithmische Managementsysteme ausnutzen. Die DSGVO verbietet zwar rein automatisierte Entscheidungen, doch Ausnahmen und ein oft nur pro forma eingebundener Mensch ermöglichen Umgehungen. Das KI-Gesetz stuft Personalsoftware zwar als hochriskant ein, gewährt betroffenen Arbeitnehmern aber keine individuellen Rechte auf Transparenz oder Widerspruch.
Die 2024 beschlossene Plattform-Arbeit-Richtlinie war der erste erfolgreiche Brückenschlag. Sie verbietet die Verarbeitung emotionaler Daten und verlangt menschliche Kontrolle bei Kündigungen. Die Folge: Ein Lieferfahrer von Deliveroo ist heute besser vor Algorithmen geschützt als ein Lagerarbeiter oder Bankangestellter, dessen Produktivität softwareüberwacht wird. Dieses Ungleichgewicht will das Parlament mit seiner Initiative vom 17. Dezember 2025 beenden.
Drei-Monats-Frist setzt Kommission unter Druck
Die Uhr tickt für die EU-Kommission. Sie muss bis zum 17. März 2026 auf das Parlamentsersuchen antworten. Die Abgeordneten fordern klare Regeln: Kein Arbeitnehmer soll aufgrund rein automatisierter Systeme entlassen, herabgestuft oder befördert werden. Auch „Neuro-Überwachung“ und die Erfassung emotionaler Zustände sollen verboten werden.
Branchenbeobachter erwarten, dass die Kommission im Januar und Februar zunächst mit Sozialpartnern verhandelt. Stimmt sie dem Parlament zu, könnte ein Richtlinienentwurf Ende 2026 oder Anfang 2027 vorliegen – parallel zur nationalen Umsetzung der Plattform-Arbeit-Richtlinie.
2026 wird zum Jahr der doppelten Compliance-Herausforderung
Für Unternehmen bedeutet das Jahr 2026 eine Zwei-Fronten-Herausforderung. Während die allgemeine Richtlinie in Vorbereitung ist, tritt die Plattform-Arbeit-Richtlinie in die heiße Umsetzungsphase. Bis zum 2. Dezember 2026 müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht gegossen haben. In Deutschland, Österreich und Frankreich werden die Gesetzentwürfe derzeit finalisiert.
Unternehmen sollten nicht bis zur Deadline warten. Juristen raten zur sofortigen Vorbereitung auf drei Kernanforderungen:
* Transparenzprotokolle: Privacy Policies müssen klar offenlegen, wann und wie Algorithmen zur Leistungsüberwachung oder Aufgabenzuteilung eingesetzt werden.
* Menschliche Aufsichtsstrukturen: Firmen müssen qualifiziertes Personal benennen, das automatisierte Entscheidungen überprüfen und überstimmen kann – eine Aufgabe, die Schulungen und Umstrukturierungen in Personalabteilungen erfordert.
* Verbot von „Robo-Kündigungen“: Automatisierte Systeme dürfen nicht allein über Vertragsbeendigungen entscheiden. Der menschliche Prüfprozess muss lückenlos dokumentiert werden.
Branchen im Fadenkreuz: Mehr als nur Gig-Economy
Die neuen Regeln treffen einen weit größeren Wirtschaftsbereich als ursprünglich angenommen. In der Logistik sind „Pick-by-Voice“-Systeme und automatisierte Routenplanung Standard. Im Finanzsektor überwacht Software Tastaturanschläge und Aufmerksamkeit. Rechtsberater empfehlen daher allen Unternehmen mit solchen Technologien, die Plattform-Arbeit-Richtlinie sofort als „Goldstandard“ zu übernehmen – auch wenn sie keine Plattformfirmen sind.
Das rechtliche Risiko undurchsichtiger Algorithmen steigt. Nicht nur Aufsichtsbehörden, auch Betriebsräte und Gewerkschaften nutzen zunehmend die DSGVO und neue KI-Haftungsregeln, um intransparente Praktiken anzufechten.
Ausblick: Ende der Wild-West-Ära am Arbeitsplatz?
Die kommenden Wochen sind entscheidend. Beobachter warten auf erste Signale der Kommission vor der März-Frist. Verpflichtet sie sich zu einer allgemeinen Richtlinie, wäre das das Ende der unregulierten Ära von KI am Arbeitsplatz.
Bis Ende 2026 will die EU einen kohärenten Rechtsrahmen schaffen: Die DSGVO schützt die Daten, das KI-Gesetz sorgt für sichere Werkzeuge und die neuen Arbeitsrichtlinien stellen sicher, dass die menschliche Würde über algorithmische Effizienz siegt. Für Unternehmen heißt die Devise jetzt: Automatisierte Managementsysteme prüfen und sicherstellen, dass stets ein Mensch die letzte, bedeutungsvolle Entscheidung trifft.
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