EU-Vorschlag gegen Entwaldung erneut verschoben
30.12.2025 - 06:04:12Die verbindliche Anwendung der EUDR wurde um zwölf Monate verschoben, um technische Hürden zu überwinden. Die Wirtschaft begrüßt die Atempause, während Umweltschützer die Verzögerung kritisieren.
Die umstrittene EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) wird erst ein Jahr später verbindlich. Tausende Unternehmen atmen auf – Umweltschützer kritisieren den Aufschub als klimapolitischen Rückschritt.
Eigentlich hätte heute, am 30. Dezember 2025, ein neues Zeitalter für europäische Lieferketten beginnen sollen. Stattdessen stellen sich Unternehmen auf dem Kontinent auf eine unerwartete Verlängerung der Übergangsfrist ein. Die verbindliche Anwendung der EU-Deforestation Regulation (EUDR) wurde in letzter Minute um zwölf Monate verschoben. Der neue Stichtag für große und mittlere Unternehmen ist nun der 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der 30. Juni 2027.
Die Verschiebung, durch die Verordnung (EU) 2025/2650 am 23. Dezember rechtskräftig, markiert die zweite große Verzögerung des wegweisenden Umweltgesetzes. Sie verschafft unvorbereiteten Branchen Luft, verlängert aber auch die Unsicherheit für Händler und Produzenten weltweit.
Warum die Deadline nicht zu halten war
Der Aufschub ist vor allem technischen und bürokratischen Hürden geschuldet. Das zentrale EUDR-Informationssystem, über das Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nachweisen müssen, war nicht rechtzeitig einsatzbereit. Die für automatisierte Meldungen notwendigen Schnittstellen galten als instabil. Ein chaotischer Start mit Handelsstörungen an den EU-Grenzen drohte.
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Zudem verzögerte sich die sogenannte Länder-Einstufung der EU-Kommission. Dieses System teilt Herkunftsländer in niedrige, standardmäßige oder hohe Risikokategorien ein. Ohne finale Liste wären alle Importe automatisch als „Standardrisiko“ behandelt worden – und hätten die volle Due-Diligence-Prüfung erfordert. Eine Bürokratielawine, für die Zollbehörden nicht gerüstet waren.
Kompromisse und „vereinfachte“ Regeln
Neben dem neuen Zeitplan enthält die novellierte Verordnung Erleichterungen. Besonders für Händler verarbeiteter Produkte sollen die bürokratischen Hürden sinken. Im Fokus der Verhandlungen stand eine von Mitte-Rechts-Fraktionen geforderte „No-Risk“-Kategorie. Sie sollte Produzenten in Ländern mit stabilem Waldbestand von strengen Geodaten-Pflichten befreien.
Der finale Text spiegelt einen Kompromiss wider. Er legt einen vereinfachten Prozess für Waren aus „Niedrigrisiko“-Ursprungsländern fest. Die Kommission muss die Länderliste nun deutlich vor dem neuen Stichtag 2026 vorlegen. Das soll Unternehmen Planungssicherheit geben.
Der inhaltliche Kern der Verordnung bleibt unberührt: Das Verbot, Waren wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl und Soja in der EU zu verkaufen, wenn sie mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen.
Geteilte Reaktionen: Erleichterung trifft auf Kritik
Die Wirtschaft atmet erleichtert auf. Verbände aus Land- und Forstwirtschaft begrüßen das zusätzliche Jahr für IT-Integration und Lieferketten-Dokumentation. „Die praktischen Herausforderungen waren enorm. Die Verschiebung ist vernünftig“, so ein deutscher Industrievertreter.
Umweltorganisationen reagieren mit scharfer Kritik. Sie sehen in der wiederholten Verschiebung ein fatales Signal an Entwaldungs-Hotspots. „Jede Verzögerung kostet wertvolle Zeit im Kampf gegen die Klimakrise und bedeutet mehr zerstörten Regenwald“, lautet der Vorwurf. Aktivisten befürchten sogar einen Anstieg der Abholzung, bevor die neuen Regeln 2026 greifen.
Das „Übergangsjahr“ 2026: Pause, nicht Abbruch
Rechtsberater mahnen: Die Verschiebung ist eine Atempause, keine Absage. 2026 gilt de facto eine „No-Risk“-Politik; Strafen für Nicht-Compliance werden nicht verhängt. Unternehmen sollten das Jahr nutzen, um ihre Prozesse zu finalisieren.
Drei zentrale Aufgaben für 2026:
* Daten prüfen: Lieferanten-Geodaten müssen exakt sein und sich auf den Stichtag 2020 beziehen.
* IT vorbereiten: Schnittstellen zum EUDR-Informationssystem müssen getestet und integriert werden.
* Verträge anpassen: Lieferanten müssen vertraglich zur Datenweitergabe verpflichtet werden.
Der Druck liegt nun bei der EU-Kommission. Sie muss bis Dezember 2026 ein funktionierendes technisches System liefern. Für weitere Verzögerungen wird es dann keine Akzeptanz mehr geben.
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