EU-Verschärft, Anti-Abholzungs-Regeln

EU-Verschärft Anti-Abholzungs-Regeln – mit einem Jahr Verspätung

01.01.2026 - 00:34:12

Die EU verschärft ihre Regeln gegen Entwaldung, gewährt großen Konzernen und KMU jedoch Aufschub bis Ende 2026 bzw. Mitte 2027. Neue Vereinfachungen sollen Bürokratie abbauen.

Die EU verschärft ihre Regeln gegen Entwaldung, gibt Unternehmen aber ein Jahr mehr Zeit zur Vorbereitung. Der Aufschub soll Bürokratie abbauen und Lieferketten schützen.

Brüssel. Der Countdown ist gestoppt: Die umstrittene EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) tritt nicht wie geplant in Kraft. Stattdessen erhalten große Unternehmen zwölf weitere Monate Zeit, um ihre Lieferketten auf die neuen Vorgaben umzustellen. Die Verschiebung, in letzter Minute Ende 2025 beschlossen, soll technische Hürden überwinden und den Verwaltungsaufwand verringern. Doch Umweltschützer kritisieren die Verzögerung scharf.

Neue Fristen: Entlastung für Großkonzerne und KMU

Ab sofort gilt ein neuer Zeitplan. Die verschärften Sorgfaltspflichten der EUDR greifen für große Unternehmen erst am 30. Dezember 2026. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde die Frist sogar bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Diese gestaffelte Einführung soll vor allem kleineren Betrieben helfen, die oft nicht über die Ressourcen für aufwendige Satellitenüberwachung und Datenbeschaffung verfügen.

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Hintergrund der Verschiebung waren massive praktische Probleme. Branchen wie Kaffee, Kakao und Holz kämpften bis zuletzt mit den technischen Anforderungen des EU-Informationssystems. Ohne den Aufschub drohten ab dieser Woche Lieferengpässe und blockierte Waren an den EU-Grenzen. „Die Entscheidung verhindert massive Störungen in globalen Lieferketten“, kommentiert ein Handelsexperte.

Weniger Bürokratie: Vereinfachungen sollen helfen

Neben der Verschiebung hat die EU substantielle Vereinfachungen beschlossen. Kern ist das „First-Placer“-Prinzip. Die umfangreichen Sorgfaltserklärungen muss künftig nur noch derjenige Marktteilnehmer vorlegen, der ein Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt. Nachgelagerte Händler können sich mit einer einfachen Referenznummer auf diese Prüfung berufen – doppelte Bürokratie entfällt.

Zudem erhalten kleine landwirtschaftliche Erzeuger das Recht auf eine vereinfachte Erklärung. Damit soll verhindert werden, dass Kleinbauern aus Entwicklungsländern vom Weltmarkt ausgeschlossen werden. Diese Gruppe hatte die ursprünglichen Regeln als existenzbedrohend kritisiert, da sie sich teure Geolokalisierungssysteme oft nicht leisten können.

Bis zum 30. April 2026 führt die EU-Kommission zudem eine „Vereinfachungsprüfung“ durch. Sie soll den bürokratischen Aufwand der Verordnung bewerten, bevor sie voll wirkt. Beobachter erwarten, dass dabei auch das Risikobewertungssystem für Herkunftsländer überarbeitet werden könnte.

Zwischen Erleichterung und Enttäuschung: Geteilte Reaktionen

Die Reaktionen auf die Verschiebung fallen gespalten aus. Wirtschaftsverbände atmen auf. „Das ist ein Sieg der Pragmatik“, heißt es in einer Stellungnahme. Die zusätzliche Zeit ermögliche stabile IT-Lösungen für Millionen Handelsströme. Die Qualität der Systeme stehe nun über der Geschwindigkeit.

Umweltschutzorganisationen hingegen zeigen sich alarmiert. „Dieses verlorene Jahr ist ein Rückschlag im Kampf gegen die Entwaldung“, kritisiert eine NGO. Produkte, für die Wälder gerodet wurden, dürften nun legal weiter in die EU gelangen. Die Befürchtung: Unter dem Deckmantel der „Vereinfachung“ könnte die Schlagkraft des Gesetzes verwässert werden.

Die EU-Kommission betont, die Kernziele blieben unverändert. Der Aufschub diene allein der technischen Umsetzbarkeit, nicht einem Rückzug aus den Klimazielen.

Die To-Do-Liste für 2026: Keine Pause, sondern Vorbereitung

Experten warnen: Das zusätzliche Jahr ist keine Auszeit. Die komplexen Anforderungen, insbesondere die genaue Geolokalisierung (Polygone) jeder Anbaufläche, bleiben eine enorme Herausforderung. Compliance-Berater raten Unternehmen, 2026 für drei zentrale Aufgaben zu nutzen:

  1. IT-Systeme testen: Die Anbindung interner ERP-Systeme an das EU-Informationssystem TRACES muss reibungslos funktionieren.
  2. Lieferketten mappen: Die lückenlose Rückverfolgung bis zum einzelnen Feld erfordert monatelange Arbeit mit Zulieferern. Diese Datenlücken müssen jetzt geschlossen werden.
  3. Die Vereinfachungsprüfung im Auge behalten: Die Ergebnisse der EU-Überprüfung im zweiten Quartal 2026 könnten die Berichtspflichten nochmals ändern. Agilität ist gefragt.

Aus dem Sprint zur Compliance ist ein Marathon geworden. Das kommende Jahr wird zeigen, ob Unternehmen und Behörden die gewonnene Zeit nutzen, um ein System zu schaffen, das für den Handel praktikabel und für den Planeten wirksam ist.

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