EU verschärft ab Mai Energieausweis für Gebäude
04.02.2026 - 20:16:12Ab diesem Frühjahr müssen Millionen Immobilienbesitzer in Deutschland und der EU mit strengeren Regeln rechnen. Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) tritt bis Ende Mai in Kraft und verschärft die Energieeffizienz-Anforderungen deutlich. Kernstück ist ein reformierter Energieausweis, der mehr Transparenz schaffen und den Sanierungsdruck erhöhen soll. Die Richtlinie ist ein zentraler Baustein des „Fit for 55“-Pakets für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050.
Neue Skala A bis G: Das ändert sich für Eigentümer
Die auffälligste Neuerung ist die EU-weit einheitliche Skala von A bis G. Sie ersetzt die deutsche Klassifizierung von A+ bis H. Klasse A ist künftig ausschließlich für Nullemissionsgebäude reserviert, die vor Ort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr ausstoßen. In Klasse G landen die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude des nationalen Bestands.
Die Ausweispflicht wird ausgeweitet. Ein gültiger Energieausweis ist künftig nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, sondern auch bei größeren Renovierungen und der Verlängerung von Mietverträgen. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit, doch alle ab Mai neu ausgestellten Dokumente müssen die neuen Vorgaben erfüllen.
Sanierungsdruck steigt: Fokus auf die Schwächsten
Die EU will die Sanierungsrate deutlich erhöhen, die derzeit bei nur etwa einem Prozent liegt. Eine strikte Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser wurde zwar aufgeweicht. Die EU setzt jedoch klare Ziele für den gesamten Wohngebäudebestand: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken.
Eigentümer und Vermieter stehen vor praktischen Fragen: Welche Sanierungs- und Heizkosten können Sie künftig auf Mieter umlegen, und welche Vertragsformulierungen schützen Sie vor späteren Nachforderungen? Der kostenlose PDF-Report „Betriebskosten 2025“ erklärt in 5 Minuten, welche Kosten rechtssicher umlagefähig sind (z. B. Heizung, Warmwasser, Grundsteuer) und welche typischen Fallstricke Vermieter jetzt vermeiden sollten. Jetzt den kostenlosen Betriebskosten-Report 2025 herunterladen
Die nationalen Regierungen müssen nun Maßnahmen ergreifen. Besonders im Blick sind die schlechtesten Gebäude. Für Nichtwohngebäude gelten härtere Vorgaben: Die 16 Prozent der ineffizientesten müssen bis 2030, die 26 Prozent bis 2033 saniert werden. Für private Wohngebäude gibt es zwar keine Zwangssanierung – doch die Richtlinie schafft starke Anreize, um Wertverlust und hohe Betriebskosten zu vermeiden.
Das Ende fossiler Heizungen kommt
Langfristig gibt die Richtlinie einen klaren Weg vor: das Nullemissionsgebäude wird Standard. Für Neubauten gilt dies ab 2030, für öffentliche Gebäude schon ab 2028. Ein zentraler Teil dieser Strategie ist der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Bis 2040 soll die Nutzung von Öl- und Gasheizungen schrittweise enden. Ab 2025 dürfen rein fossil betriebene Heizungen nicht mehr staatlich gefördert werden.
Zudem wird die Installation von Solaranlagen zur Pflicht. Neue Gebäude müssen „solar-ready“ sein. Diese Pflicht wird schrittweise auf bestehende öffentliche und gewerbliche Gebäude ausgeweitet. Eigentümer müssen bei künftigen Bau- und Sanierungsvorhaben verstärkt auf Erneuerbare und effiziente Dämmung setzen.
Ein Baustein für Europas Klimaziele
Die Verschärfung ist eine direkte Folge der europäischen Klimaziele. Der Gebäudesektor ist für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO₂-Emissionen in der EU verantwortlich. Ohne massive Effizienzsteigerungen sind die Klimaziele bis 2050 nicht erreichbar.
Experten sehen Chancen und Herausforderungen. Die Richtlinie kann zu großen Energieeinsparungen, weniger Importabhängigkeit und höheren Immobilienwerten führen. Gleichzeitig kommen auf Eigentümer teils erhebliche Investitionskosten zu. Entscheidend wird die nationale Umsetzung, in Deutschland voraussichtlich durch eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Branchenverbände fordern verlässliche Förderprogramme für eine sozialverträgliche Sanierungswelle.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 29. Mai 2026 Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Für Deutschland wird erwartet, dass die Bundesregierung im Frühjahr erste Eckpunkte für die GEG-Novelle vorlegt. Der neue Energieausweis wird damit zum zentralen Instrument für die Bewertung der Zukunftsfähigkeit von Gebäuden.
PS: Unsicher, welche Betriebskosten Sie nach einer Modernisierung oder beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen an Mieter weitergeben dürfen? Der Gratis-Report zeigt kompakt, welche Posten (Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Reinigung u.v.m.) wirklich umlagefähig sind und welche Vertragsklauseln Sie jetzt ergänzen sollten, um Streit zu vermeiden. Sofortdownload per E‑Mail – kostenlos. Gratis Betriebskosten-Guide per E‑Mail anfordern


