EU-Verordnung, Mikroplastik

EU-Verordnung gegen Mikroplastik: Deutsche Betriebe müssen jetzt handeln

30.01.2026 - 20:15:12

Eine neue EU-Verordnung verpflichtet Tausende Betriebe zu umfassenden Maßnahmen gegen Kunststoffgranulat-Verluste, mit gestaffelten Fristen bis 2027.

Eine neue EU-Verordnung stellt Tausende deutsche Unternehmen vor umfassende Umwelt- und Dokumentationspflichten. Ziel ist es, die drittgrößte Quelle für Mikroplastik in Europa zu bekämpfen: Verluste von Kunststoffgranulat.

Was die Verordnung (EU) 2025/2365 vorschreibt

Die Verordnung trat formal am 16. Dezember 2025 in Kraft. Ihr Kernziel ist es, die Freisetzung von Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu senken. Betroffen sind alle Wirtschaftsakteure, die jährlich fünf Tonnen oder mehr Kunststoffgranulat handhaben. Das betrifft die gesamte Lieferkette – von der Chemieindustrie über Logistiker bis zu Recyclingbetrieben.

Auch Transportunternehmen aus Drittstaaten, die innerhalb der EU operieren, müssen sich an die Regeln halten. So soll Wettbewerbsverzerrung vermieden werden.

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Die Uhr tickt: Diese Pflichten gelten bereits

Die zentralen technischen Vorgaben greifen erst Ende 2027. Doch Unternehmen dürfen sich nicht in Sicherheit wiegen. Einige grundlegende Verpflichtungen sind seit Dezember 2025 in Kraft.

Dazu zählen:
* Die allgemeine Pflicht, Freisetzungen zu vermeiden.
* Die Schulung von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Granulat.
* Die Dokumentation der geschätzten jährlichen Verlustmengen.

„Betriebe sind schon jetzt in der Pflicht, Prozesse anzupassen und Daten zu erheben“, so eine aktuelle Analyse. Die gestaffelten Fristen – für den Seeverkehr sogar bis Ende 2028 – sollen Planungssicherheit bieten. Sie entbinden jedoch nicht vom sofortigen Handeln.

Risikomanagement und Zertifizierung als Herzstück

Das zentrale Instrument der Verordnung ist der standortspezifische Risikomanagementplan. Jedes Unternehmen muss darin konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Eindämmung von Granulatverlusten festlegen. Dazu gehören sichere Verpackungen, optimierte Ladevorgänge und spezielle Reinigungsausrüstung.

Die Hürden sind nach Mengen gestaffelt: Betriebe, die mehr als 1.500 Tonnen pro Jahr verarbeiten, müssen ihre Maßnahmen alle drei Jahre von einer unabhängigen Stelle zertifizieren lassen. Für KMU gelten vereinfachte Regeln. Bestehende Systeme wie ISO 14001 können anerkannt werden, wenn sie die neuen Anforderungen abdecken.

Industrie begrüßt Einheitlichkeit, warnt vor Bürokratie

Die EU schafft mit der Verordnung erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen. Branchenverbände wie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) unterstützen das Ziel. Sie betonen jedoch: „Unternehmen brauchen Spielraum bei der Wahl der konkreten Maßnahmen.“ Schon aus wirtschaftlichem Interesse sei man bestrebt, den Verlust des wertvollen Rohstoffs zu minimieren.

Bis Dezember 2026 will die EU-Kommission harmonisierte Standards zur Verlustschätzung in Auftrag geben. Für deutsche Betriebe heißt das: Die kommenden Monate sind entscheidend. Compliance-Verantwortliche müssen Überwachungssysteme etablieren, Prozesse prüfen und die Weichen für die Zertifizierung stellen. Die Deadline 2027 rückt schneller näher, als viele denken.

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