Datentransfer, Großbritannien

EU verlängert Datentransfer mit Großbritannien um sechs Jahre

27.12.2025 - 03:12:12

Der gefürchtete Stopp des Datenaustauschs zwischen der EU und Großbritannien ist abgewendet. Die EU-Kommission hat die sogenannte Angemessenheitsentscheidung für das Vereinigte Königreich bis Ende 2031 verlängert. Damit können personenbezogene Daten weiterhin ungehindert über den Ärmelkanal fließen – eine entscheidende Erleichterung für Tausende Unternehmen auf beiden Seiten.

Bis zuletzt bangten Datenschützer und Konzerne vor einem digitalen Bruch. Die ursprüngliche Entscheidung von 2021 wäre eigentlich im Juni 2025 ausgelaufen. Eine sechsmonatige Brückenverlängerung gab der EU Zeit, Großbritanniens neue Datenschutzgesetze zu prüfen. Der heutige Stichtag, der 27. Dezember, drohte damit zur Deadline für den Datenverkehr zu werden.

Ein Auslaufen hätte ein regulatorisches Chaos bedeutet. Firmen wären gezwungen gewesen, auf komplizierte Alternativen wie Standardvertragsklauseln umzusteigen – ein kostspieliger und bürokratischer Albtraum. Die nun verkündete Verlängerung auf sechs Jahre nimmt diesen Druck. Die EU-Kommission sieht in Großbritanniens reformiertem Rechtsschutz weiterhin ein dem europäischen GDPR „im Wesentlichen gleichwertiges“ Schutzniveau.

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Bedingungen der neuen Datenbrücke

Die Einigung bietet Planungssicherheit, ist aber kein Blankoscheck. Sie gilt bis zum 27. Dezember 2031 und umfasst sowohl kommerzielle Daten als auch Informationen für die Strafverfolgung. Das entscheidende Detail: Die EU hat sich eine Kontrollklausel gesichert.

Eine verbindliche Überprüfung ist für Ende 2029 vorgesehen. Sollte Großbritannien bis dahin zu stark von europäischen Standards abweichen, besitzt Brüssel eine Art „Not-Aus“. Für die britische Regierung ist die lange Laufzeit dennoch ein Erfolg. Sie reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen erheblich.

Britisches Reformgesetz als Prüfstein

Der größte Stolperstein für die Verlängerung war das britische Data (Use and Access) Act 2025 (DUAA). Dieses im Juni verabschiedete Gesetz soll Bürokratie abbauen und Innovation fördern, weicht aber punktuell von der strengen EU-Datenschutzgrundverordnung ab.

EU-Regulierer prüften monatelang, ob die Rechte EU-Bürger dadurch gefährdet sind. Sie kamen zum Schluss, dass die britischen Schutzmechanismen – etwa die unabhängige Aufsichtsbehörde ICO – robust genug bleiben. Die Kommission betonte jedoch die Notwendigkeit wachsamer Begleitung.

Erleichterung in der Wirtschaft, Skepsis bei Datenschützern

Die Entscheidung stieß in Regierungskreisen und der Wirtschaft auf breite Zustimmung. Der britische Digitalminister Ian Murray sprach von einer „Bestätigung“ für vertrauenswürdige Datenflüsse. Für den digitalen Wirtschaftsstandort Großbritannien ist der ungehinderte Zugang zum EU-Binnenmarkt überlebenswichtig.

Doch nicht alle sind zufrieden. Datenschutzorganisationen äußern scharfe Kritik. Sie fürchten, dass die britischen Reformen grundlegende Privatsphären-Rechte aushöhlen. Besorgnis besteht vor allem beim Weiterleiten von Daten in Drittländer wie die USA und bei der britischen Überwachungsgesetzgebung.

Die geplante Überprüfung 2029 wird daher mit Spannung erwartet. Sie ist ein direktes Zugeständnis an diese Bedenken. Für Unternehmen bedeutet die heutige Entscheidung zunächst grünes Licht. Die langfristige Stabilität der Datenbrücke hängt jedoch davon ab, ob London seinen Kurs beibehält.

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