Bisphenol, Lebensmittelverpackungen

EU verbietet Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen ab 2026

01.02.2026 - 07:34:11

Die EU-Kommission beschließt ein umfassendes Verbot von Bisphenol A in Verpackungen. Die Regelung tritt nach Übergangsfristen in Kraft und zwingt die Industrie zur Suche nach sicheren Alternativen.

Die EU-Kommission hat ein umfassendes Verbot der Chemikalie Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen beschlossen. Die Regelung tritt nach Übergangsfristen ab dem kommenden Jahr in Kraft und wird Supermarktregale in ganz Europa verändern.

Warum die EU jetzt so hart durchgreift

Auslöser ist eine drastische Neubewertung der Gesundheitsrisiken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) senkte 2023 die als unbedenklich geltende tägliche Aufnahmemenge um das 20.000-Fache. Grund: Neue Studien deuten auf mögliche Schäden für das Immunsystem hin – selbst bei winzigen Mengen.

Die EU folgte dieser Einschätzung, obwohl nationale Behörden wie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den neuen Grenzwert methodisch infrage stellen. Bisherige Verbote betrafen nur Nischen wie Babyflaschen.

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Unternehmen in der Verpackungs- und Lebensmittelbranche stehen durch das BPA-Verbot zugleich vor neuen Pflichten bei Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe. Die überarbeitete CLP-Regelung der EU betrifft genau diese Prozesse und fordert oft Nachkennzeichnungen oder neue Sicherheitsdatenblätter – ein großes Thema beim Umstieg auf Ersatzstoffe. Ein kostenloser Leitfaden erklärt die wichtigsten Änderungen, liefert praxisnahe Checklisten zur rechtskonformen Kennzeichnung und zeigt Fristen sowie Umsetzungsschritte. CLP-Umsetzungsleitfaden jetzt kostenlos herunterladen

Diese Produkte sind betroffen

Das Verbot trifft eine breite Palette von Alltagsgegenständen:
* Kunststoffbehälter und -flaschen
* Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen
* Küchenutensilien aus Kunststoff
* Verpackungs-Klebstoffe, Druckfarben und Gummiteile

Ab dem Stichtag dürfen keine neuen Produkte mehr mit BPA in den Verkehr gebracht werden.

Langer Atem für die Industrie

Der Umstellung wird Zeit gegeben. Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
* 18 Monate für Einwegverpackungen wie Dosen.
* Bis zu 36 Monate für fest installierte Anlagen in der Lebensmittelproduktion.

Nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa bei speziellen Filtern für Saftherstellung, bleibt BPA vorerst erlaubt – wenn es keine sichere Alternative gibt.

Die große Suche nach dem Ersatzstoff

Die Herausforderung für die Verpackungsindustrie ist enorm. Besonders betroffen sind die bewährten Epoxidharz-Beschichtungen in Metalldosen, die vor Korrosion schützen. Als Alternativen gelten Lacke auf Acryl- oder Polyesterbasis.

Doch die Branche steht vor einem Dilemma: Der Ersatzstoff muss nicht nur funktionieren, sondern auch sicher sein. Die Gefahr der „bedauerlichen Substitution“ ist real. Auch andere Bisphenole wie BPS stehen im Verdacht, hormonell wirksam zu sein. Das Umweltbundesamt warnt: Für viele Alternativen ist die Datenlage noch zu dünn.

Europa wird zum globalen Vorreiter

Mit dem Verbot setzt die EU einen weltweiten Maßstab für Verbraucherschchutz. Länder wie Frankreich hatten zwar bereits strengere nationale Regeln, doch nun gilt ein einheitlicher, hoher Standard für den gesamten Binnenmarkt.

Branchenbeobachter erwarten einen Innovationsschub bei sicheren Verpackungsmaterialien. Unternehmen, die früh auf BPA-freie Technologien setzen, könnten sich Wettbewerbsvorteile sichern. Gleichzeitig wächst der Druck auf andere Märkte, nachzuziehen.

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