EU-Taxonomie, Brüssel

EU-Taxonomie: Brüssel startet große Vereinfachungsoffensive

21.01.2026 - 19:56:12

Die EU-Kommission vereinfacht die umstrittenen Berichtspflichten zur grünen Taxonomie rückwirkend für 2025. Eine grundlegende Überarbeitung der Kriterien folgt 2026.

Die EU-Kommission leitet eine umfassende Überarbeitung ihres Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein. Ziel ist es, die umstrittenen Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen, ohne die ökologischen Ziele zu verwässern. Der erste Schritt ist bereits getan: Ein neuer Rechtsakt strafft die Offenlegungsregeln rückwirkend für 2025.

Erleichterung für die Wirtschaft: Weniger Bürokratie, mehr Klarheit

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 reagiert Brüssel direkt auf massive Kritik aus der Wirtschaft. Die Komplexität der Taxonomie-Berichterstattung hatte viele Unternehmen, darunter auch deutsche DAX-Konzerne, an den Rand der Belastbarkeit gebracht. Der neue Akt konzentriert sich auf pragmatische Erleichterungen.

Konkret werden die Vorgaben für die Darstellung der Kennzahlen zu Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben gestrafft. Auch die Kriterien zur Vermeidung erheblicher Umweltschäden („Do No Significant Harm“) werden angepasst, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Die größte Erleichterung: Die Regeln gelten rückwirkend für das Berichtsjahr 2025. Unternehmen können die Anwendung aber auch auf 2026 verschieben – eine Flexibilität, die den Übergang deutlich erleichtern soll.

Anzeige

Passend zum Thema EU‑Regulierung: Seit Juni 2023 zwingt die EU‑Entwaldungsverordnung Unternehmen, Lieferketten auf Entwaldungsrisiken zu prüfen — wer die Sorgfaltspflichten vernachlässigt, riskiert Sanktionen und Marktzugangsbeschränkungen. Unser kostenloses E‑Book erklärt in einer praktischen Checkliste, wie Sie sofort prüfen, ob Ihre Produkte betroffen sind und wie Sie Nachweisdokumente rechts- und prüfungssicher aufbauen. Ideal für Nachhaltigkeitsbeauftragte und Reporting‑Teams, die Taxonomie‑Anforderungen mit Lieferkettensorgfalt verknüpfen müssen. Jetzt kostenlose Entwaldungsverordnung-Checkliste herunterladen

Der große Wurf folgt: Grundlegende Kriterien-Überprüfung steht an

Doch die aktuellen Änderungen sind nur der Anfang. Parallel arbeitet die Kommission an der eigentlichen Kernrevision: einer grundlegenden Überprüfung der technischen Bewertungskriterien für alle sechs Umweltziele. Ein entsprechender Rechtsakt wird für das zweite Quartal 2026 erwartet.

Getrieben wird dieser Prozess von hunderten Vorschlägen der Wirtschaft. Über einen speziellen Mechanismus gingen bis September 2025 zahlreiche Anträge für neue Aktivitäten oder Anpassungen ein. Die von der Kommission berufene Plattform für nachhaltiges Finanzwesen sichtet diese Eingaben nun. Das Ziel ist klar: Die Kriterien müssen praxistauglicher werden, ohne wissenschaftlich an Stringenz zu verlieren.

Mehr Praktikabilität für Europas Wettbewerbsfähigkeit

Die Botschaft aus Brüssel ist eindeutig. Es geht nicht um eine politische Kehrtwende, sondern um mehr Praktikabilität im Unternehmensalltag. „Die Taxonomie soll klarer, rechtssicherer und kosteneffizienter werden“, so das Credo. Dahinter steht eine breitere EU-Strategie: Der regulatorische Aufwand für europäische Unternehmen soll sinken, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Kann eine vereinfachte Taxonomie wirklich die gewaltigen privaten Kapitalströme in die grüne Transformation lenken? Für Investoren sind verlässliche und vergleichbare Daten unverzichtbar. Die aktuellen Vereinfachungen könnten daher das Vertrauen in das System stärken und Greenwashing wirksamer bekämpfen. Für viele mittelständische Unternehmen, die ab 2026 unter die erweiterte Berichtspflicht der CSRD fallen, sind diese Erleichterungen überlebenswichtig.

Was kommt 2026? Ein entscheidendes Jahr für die Taxonomie

Das Jahr 2026 wird zur Nagelprobe für die Reformfähigkeit der EU-Nachhaltigkeitsagenda. Nach dem Inkrafttreten der Vereinfachungs-Verordnung in den kommenden Wochen beginnt die heiße Phase. Eine öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten technischen Kriterien wird zeitnah erwartet.

Die finale Verabschiedung ist für Mitte des Jahres geplant. Die neuen Kriterien könnten dann bereits für die Berichterstattung 2026 oder 2027 gelten. Die Arbeit der Expertengremien geht unterdessen weiter. Das dritte Mandat der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen beginnt im Februar – ihre Empfehlungen werden die wissenschaftliche Basis für die Zukunft der europäischen Green Finance bilden.

Anzeige

PS: Wenn Ihre Taxonomie-Berichterstattung CO2- und Lieferkettenrisiken betrifft, sollten Sie auch die neuen CBAM‑Meldepflichten kennen: Ab 2024 müssen Importeure CO2-Emissionen bestimmter Waren melden. Unser gratis E‑Book liefert eine Schritt‑für‑Schritt‑Checkliste für das CBAM‑Reporting und zeigt, welche Daten Sie jetzt zusammentragen sollten, um Reporting‑Lücken zu vermeiden. Besonders nützlich für Compliance‑ und Accounting‑Teams, die sich auf die anstehenden Fristen vorbereiten wollen. CBAM‑Reporting-Leitfaden kostenlos downloaden

@ boerse-global.de