Sonderregel, Weihnachtsartikel

EU streicht Sonderregel für Weihnachtsartikel

04.01.2026 - 13:01:12

Die EU hat eine wichtige Ausnahmeregelung für Festartikel gestrichen. Ab sofort gelten für viele Weihnachtsimporte höhere Zollsätze, die sich nach dem Material richten. Der Einzelhandel muss seine Kalkulationen anpassen.

Die EU hat eine wichtige Sonderregel für Weihnachtsartikel im Zolltarif gestrichen. Ab sofort drohen für viele festliche Importe deutlich höhere Zollsätze. Der Schritt trifft den Einzelhandel mitten in der Planung für die nächste Saison.

Zolländerung trifft Einzelhandel unerwartet hart

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das aktualisierte EU-Zollsystem ohne wichtige Ausnahme. Die Streichung der Zusatzanmerkung 1 zu Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur bedeutet das Ende einer langjährigen Praxis. Bisher konnten traditionelle Weihnachtsartikel wie bestimmte Dekorationen oder Adventsutensilien unter die oft zollfreie Kategorie „Artikel für Weihnachtsfeste“ fallen – unabhängig von ihrem Material.

Jetzt müssen die Waren streng nach ihrem Werkstoff klassifiziert werden. „Die Schutzklausel ist weg“, erklärt ein Handelsexperte der Ziegler Group. „Was gestern noch als reiner Festartikel galt, kann heute als Gebrauchsgegenstand mit höherem Zollsatz eingestuft werden.“ Die Änderung war zwar bereits seit November 2025 in Kraft, doch erst mit dem Jahreswechsel wird sie voll wirksam.

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Von zollfrei zu teuer: Die Materialfrage entscheidet

Die neuen Regeln stellen die Materialzusammensetzung in den Mittelpunkt. Ein dekorativer Weihnachtsstern aus Kunststoff? Unter dem alten System möglicherweise zollfrei als Festartikel. Jetzt fällt er wahrscheinlich unter Kapitel 39 (Kunststoffe) mit einem Zollsatz von 6,5 Prozent. Ähnlich ergeht es Artikeln aus Holz, Keramik oder Glas.

Destatis, das Statistische Bundesamt, bestätigt die verschärfte Auslegung. Die EU passt sich damit strengeren internationalen Standards an. Die bloße Festmotiv-Aufdruck reicht nicht mehr aus. Entscheidend ist: Hat der Gegenstand eine nutzbare Funktion? Eine Schale mit Weihnachtsbaum-Muster dient etwa dem Aufbewahren – also kein reiner Dekorationsartikel mehr.

Compliance-Chaos droht bei Lieferketten

Der Handelssektor reagiert alarmiert. „Unternehmen müssen ihre Stammdaten dringend prüfen“, warnt ein Spezialist von AEB SE. Das Problem: Viele automatische Klassifizierungssysteme erkennen den geänderten Geltungsbereich nicht. Der Zollcode 9505 10 existiert weiter – doch was darunter fällt, hat sich radikal verkleinert.

Die Folgen sind weitreichend. Bestellungen für das Weihnachtsgeschäft 2026, die jetzt platziert werden, müssen die möglichen Mehrkosten einkalkulieren. Zollberater erwarten eine Phase der Unsicherheit an den EU-Grenzen. Wer seine Waren falsch deklariert, riskiert Nachforderungen, Strafen und langwierige Prüfungen.

Was Importeure jetzt beachten müssen

Für das erste Quartal 2026 zeichnet sich ein strikter Vollzug ab. Die EU-Zollbehörden werden Deklarationen unter der alten Weihnachtsartikel-Rubrik genau prüfen. Muster oder detaillierte Beschreibungen könnten Standard werden.

Die Botschaft an die Wirtschaft ist eindeutig: Die Sonderbehandlung für viele Weihnachtsprodukte gehört der Vergangenheit an. Erfolg in diesem Jahr hängt von präziser, materialbasierter Klassifizierung ab. Wer seine Einfuhrkosten im Griff behalten will, sollte jetzt professionellen Rat einholen – bevor die nächste Weihnachtssaison zur Zollfalle wird.

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