Spielzeugsicherheit, Pässen

EU startet neue Ära für Spielzeugsicherheit mit digitalen Pässen

01.01.2026 - 02:15:12

Eine neue EU-Verordnung führt digitale Produktpässe und weltweit strengste Chemikalien-Grenzwerte für Spielzeug ein. Online-Marktplätze haften künftig direkt für die Sicherheit der angebotenen Ware.

Ab heute gelten in der Europäischen Union verschärfte Sicherheitsregeln für Spielzeug. Die reformierte Spielzeugsicherheitsverordnung ersetzt die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2009 und führt erstmals verpflichtende Digitale Produktpässe ein. Diese sollen jedes Spielzeug – ob im Einzelhandel oder online – rückverfolgbar und sicher machen.

Der digitale Fingerabdruck für jedes Spielzeug

Herzstück der neuen Verordnung ist der Digitale Produktpass (DPP). Jedes Spielzeug auf dem EU-Markt muss künftig über einen maschinenlesbaren Datenträger wie einen QR-Code verfügen. Dieser gibt Behörden und Verbrauchern Zugang zu allen relevanten Sicherheitsdaten – von der Konformitätserklärung bis zur chemischen Zusammensetzung.

„Damit schließen wir eine gefährliche Informationslücke“, erklärt eine Kommissionssprecherin. Besonders bei Importware aus Drittländern konnten Sicherheitsmängel bisher oft unentdeckt bleiben. Zollbehörden sollen die digitalen Pässe nun an der Grenze automatisch scannen können. Fehlt der Pass oder weist er Mängel auf, wird die Ware sofort vom Markt ferngehalten.

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Die technische Infrastruktur dafür wird schrittweise aufgebaut. Die gesetzliche Verpflichtung zur Vorbereitung gilt jedoch ab sofort. Die Daten müssen zehn Jahre lang verfügbar bleiben – eine lange Haltbarkeit für kurze Spielzeuge.

Schärfste Chemikalien-Regeln der Welt

Neben der digitalen Spur verhängt die EU die wohl strengsten chemischen Grenzwerte für Kinderprodukte weltweit. Im Visier sind vor allem PFAS („Ewigkeitschemikalien“), Bisphenole und andere Stoffe, die das Hormonsystem schädigen oder Allergien auslösen können.

Neu ist ein dynamisches Verbot: Sobald die Wissenschaft eine Substanz als gefährlich einstuft, kann die Kommission sie umgehend für Spielzeug verbieten – ohne langwierige Gesetzesänderungen. So soll der Regelungstext mit der Forschung Schritt halten.

Erstmals umfasst der Sicherheitsbegriff auch die psychische Gesundheit. Hersteller vernetzter „Smart Toys“ müssen Risiken durch Cybersecurity, Datenschutz oder schädliche Interaktionsfunktionen bewerten. Eine klare Antwort auf die wachsende Sorge vor internetfähigem Spielzeug im Kinderzimmer.

Online-Händler in der Pflicht

Eine der größten Neuerungen trifft die Online-Marktplätze. Sie haften künftig direkt für die Sicherheit der angebotenen Ware. Bevor ein Spielzeug gelistet wird, muss die Plattform den gültigen Digitalen Produktpass prüfen. Fehlt dieser, darf das Produkt nicht zum Verkauf stehen.

Diese Regelung schließt ein Schlupfloch, das Verbraucherschützer lange kritisierten: Bisher konnten Dritt-Anbieter aus dem Ausland unsichere Ware direkt an Kunden versenden, ohne dass Importeure oder Marktplätze ausreichend kontrollierten. Künftig müssen auch globale E-Commerce-Riesen ihre Prozesse anpassen und Algorithmen zur automatischen DPP-Prüfung einsetzen.

Hintergrund: Alarmierende Sicherheitsbilanz

Der Handlungsdruck ist groß. Im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate waren Spielzeuge in den letzten Jahren stets unter den Top-3 der gemeldeten Risikoprodukte. Chemische Gefahren stehen an erster Stelle. 2024 stammten fast 80 Prozent der in der EU verkauften Spielzeuge aus Importen – ein Großteil davon über schwer kontrollierbare Online-Direktkanäle.

Die Umstellung von einer Richtlinie auf eine unmittelbar geltende Verordnung sorgt für einheitliche Standards in allen 27 Mitgliedstaaten. Bisher nutzten einige Anbieter nationale Unterschiede bei der Umsetzung aus, um über „weichere“ Märkte in die EU zu gelangen. Das zentrale DPP-System beendet diese Praxis.

Kleine und mittlere Unternehmen fürchten allerdings den technischen Aufwand. Die EU verspricht Standardprotokolle und Hilfestellung, um den digitalen Produktpass nicht zur Markteintrittsbarriere werden zu lassen.

Übergangsfrist bis 2030

Die Verordnung tritt zwar heute in Kraft, doch die Branche erhält eine Übergangsfrist von 54 Monaten. Erst Mitte 2030 müssen alle Spielzeuge im Einzelhandel über einen vollständigen Digitalen Produktpass verfügen.

Dennoch warnt die Industrie: Die Zeit drängt. Die Erfassung aller chemischen Substanzen und Komponenten in der Lieferkette ist ein Mammutprojekt, das nicht über Nacht zu bewältigen ist. Wer seine Digitalisierungsbemühungen jetzt nicht startet, riskiert 2030 den Zugang zum größten Binnenmarkt der Welt zu verlieren. Heute beginnt der Countdown für eine sicherere Spielzeugwelt.

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