EU-Staaten, Linie

EU-Staaten ringen um gemeinsame Linie für KI-Verordnung

12.01.2026 - 19:01:12

Die EU-Mitgliedstaaten koordinieren eine gemeinsame Position zur Anpassung des KI-Gesetzes. Im Fokus stehen längere Fristen für Hochrisiko-Systeme und Verfeinerungen der Regeln für allgemeine KI-Modelle.

Die EU-Mitgliedstaaten koordinieren ihre Position für eine umfassende Überarbeitung der wegweisenden KI-Verordnung. Ziel ist eine gemeinsame Verhandlungsposition bis April 2026, um auf Durchsetzungsprobleme und rasante technologische Entwicklungen zu reagieren.

Hintergrund ist ein breiterer Vorstoß der EU-Kommission zur Straffung digitaler Vorschriften. Dazu gehört auch der jüngste Vorschlag, zentrale Teile des KI-Gesetzes später in Kraft zu setzen. Die Verordnung, das weltweit erste umfassende KI-Regelwerk, wird etappenweise umgesetzt. Während Verbote für unannehmbare KI-Risiken bereits seit Anfang 2025 gelten, folgten Pflichten für allgemeine KI-Modelle im August 2025. Nun richten sich die Diskussionen auf die nächste große Compliance-Welle für Hochrisiko-KI-Systeme, ursprünglich für August 2026 geplant.

Digital-Omnibus: Kommission schlägt Fristverlängerung vor

Ein zentraler Faktor ist das von der Kommission Ende 2025 vorgelegte „Digital-Omnibus“-Paket. Sein Kern: eine Verschiebung der Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Brüsseler Behörde reagiert damit auf die komplexe Umsetzung und fehlende Standards.

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Konkret schlägt die Kommission vor, die Frist für sensible Bereiche wie Personalwesen und Strafverfolgung auf den 2. Dezember 2027 zu verschieben. Für KI in Produkten wie Medizingeräten, die bereits unter andere EU-Sicherheitsvorschriften fallen, könnte sogar der 2. August 2028 gelten. Diese 16-monatige Verlängerung soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen mehr Vorbereitungszeit geben. Die Vorschläge enthalten jedoch eine Klausel: Die Fristen könnten vorverlegt werden, wenn die nötigen Umsetzungsstandards früher fertig sind.

Streitpunkte: Definitionen und Allgemeine KI-Modelle

Im Zentrum der Koordinierungsbemühungen stehen technische und praktische Verfeinerungen. Ein Schwerpunkt ist die Liste der Hochrisiko-Anwendungen im Anhang III der Verordnung. Feedback aus der Wirtschaft zeigte 2025 potenzielle Lücken in den Definitionen und Bewertungskriterien auf. Nun wird geprüft, wie die Regeln wirksam und verhältnismäßig gestaltet werden können.

Ebenso im Fokus: die Regeln für allgemeine KI-Modelle (GPAI) und die zugrundeliegenden Fundamentalmodelle – ein Thema, das in den ursprünglichen Verhandlungen heftig umstritten war. Das Omnibus-Paket enthält weitere wichtige Änderungsvorschläge. Dazu gehört die ausdrückliche Erlaubnis, besondere Kategorien personenbezogener Daten – wie Gesundheits- oder Herkunftsdaten – zur Überwachung und Korrektur von Algorithmen-Bias zu verarbeiten. Eine weitere vorgeschlagene Änderung: Die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenzen soll von Anbietern und Nutzern direkt auf die Kommission und die Mitgliedstaaten übertragen werden.

Analyse: Die Quadratur des Kreises

Die laufenden Gespräche und vorgeschlagenen Änderungen unterstreichen die immense Herausforderung, eine sich rasant entwickelnde Technologie wie KI zu regulieren. Die KI-Verordnung gilt zwar als globaler Standard, doch ihr langfristiger Erfolg hängt von ihrer Anpassungsfähigkeit und einheitlichen Durchsetzung in 27 Mitgliedstaaten ab. Die mögliche Fristverlängerung zeigt eine pragmatische Haltung Brüssels: Industrie und nationale Behörden brauchen mehr Zeit für die nötige Infrastruktur.

Die Rolle der neu eingerichteten Europäischen KI-Behörde soll ausgeweitet werden. Sie soll künftig direkte Zuständigkeit für KI-Systeme erhalten, die auf allgemeinen Modellen basieren und vom selben Anbieter stammen. Damit würde die Aufsicht über die leistungsstärksten Systeme weiter zentralisiert. Branchenanalysten betonen: Die Wirksamkeit des Gesetzes wird weniger vom genauen Wortlaut abhängen als von der Konsistenz und Robustheit der Durchsetzungsmechanismen.

Ausblick: Verhandlungen mit dem Parlament stehen bevor

Das nächste Ziel der Mitgliedstaaten ist klar: Bis April 2026 müssen die unterschiedlichen Standpunkte in eine gemeinsame Verhandlungsposition gegossen werden. Diese bildet die Grundlage für die anschließenden Gespräche mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur formellen Annahme der Änderungen.

Das Digital-Omnibus-Paket durchläuft nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Dabei sind Tausende von Änderungsanträgen der Abgeordneten zu erwarten – das Endergebnis bleibt also hart umkämpft. Unternehmen in der gesamten EU verfolgen die Entwicklungen genau. Die endgültigen Entscheidungen zu Fristen und Anforderungen werden erhebliche finanzielle und operative Auswirkungen haben. Derzeit bereiten sich viele noch auf die bestehende Frist im August 2026 vor, auch wenn eine Verlängerung wahrscheinlicher wird. Der anhaltende Dialog zwischen den Hauptstädten, Brüssel und der Wirtschaft wird entscheidend sein für die endgültige Form des europäischen KI-Regelwerks.

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