EU schließt Öl-Sanktionslücke ab 21. Januar
01.01.2026 - 00:32:12Ab dem 21. Januar 2026 müssen Importeure von Diesel und Benzin lückenlos nachweisen, dass ihre Ware nicht aus russischem Rohöl stammt. Die EU schließt damit die sogenannte Raffinerie-Lücke.
Ab dem 21. Januar 2026 gelten für europäische Importeure verschärfte Nachweispflichten für Erdölprodukte. Die neuen EU-Regeln sollen verhindern, dass russisches Rohöl über Drittländer in die EU gelangt.
Die Frist läuft: In weniger als drei Wochen müssen Importeure von Diesel, Kerosin und Benzin lückenlos nachweisen, dass ihre Ware nicht aus russischem Rohöl hergestellt wurde. Die am 1. Januar 2026 beginnende Übergangsphase endet am 21. Januar 2026. Dann tritt Artikel 3ma der EU-Sanktionsverordnung in vollem Umfang in Kraft. Ziel ist es, die sogenannte „Raffinerie-Lücke“ im russischen Ölembargo endgültig zu schließen. Deutsche Zollbehörden bereiten sich bereits auf strenge Kontrollen vor.
Die „Raffinerie-Lücke“ ist geschlossen
Bisher konnte russisches Rohöl in Drittländern wie Indien oder der Türkei verarbeitet und die daraus gewonnenen Produkte legal in die EU eingeführt werden. Diese Umgehung der Sanktionen wird mit der neuen Regelung unterbunden. Ab dem Stichtag ist der Import von Erdölprodukten verboten, wenn sie in einem Drittland aus russischem Rohöl hergestellt wurden.
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Die Beweislast liegt vollständig beim Importeur. Ein einfaches Ursprungszeugnis des Verarbeitungslandes reicht nicht mehr aus. Unternehmen müssen nun dokumentieren, dass der konkrete Rohstoff für ihr importiertes Produkt nicht aus Russland stammt. Gemischte Lagerbestände, bei denen russisches Öl nicht ausgeschlossen werden kann, werden damit de facto für den EU-Markt gesperrt.
Strenge Dokumentation wird Pflicht
Die Europäische Kommission hat die Anforderungen in aktualisierten Leitlinien präzisiert. Für Importeure bedeutet dies einen erheblichen bürokratischen Aufwand.
Zu den Kernanforderungen gehören:
* Rückverfolgbarkeit: Dokumente, die die Raffinerie und die Herkunft des verwendeten Rohöls belegen.
* Laboranalysen: Der Zoll kann bei Zweifeln eine chemische Analyse („Öl-Fingerabdruck“) verlangen.
* Kein „Mass Balance“: Die pauschale Bilanzierung gemischter Rohölbestände reicht als Nachweis nicht aus. Gefordert werden getrennte Lager oder genaue Chargennachweise.
Rechtsexperten warnen, dass diese Regelung europäische Abnehmer in eine schwierige Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten in Drittländern bringt. „Die Vermutung der Unbedenklichkeit für Netto-Exportländer schwindet“, heißt es in Handelskreisen. Verarbeitet eine Raffinerie signifikante Mengen russischen Öls, steht ihr gesamtes Exportprodukt unter Verdacht – es sei denn, die Trennung wird lückenlos belegt.
Ausnahmen für enge Partnerländer
Um Handelskonflikte mit Verbündeten zu vermeiden, sieht die Verordnung Ausnahmen für sogenannte Partnerländer vor. Diese sind in Anhang LI gelistet und umfassen derzeit die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Norwegen und die Schweiz. Importe aus diesen Ländern sind von den verschärften Nachweispflichten weitgehend befreit, da sie vergleichbare Sanktionsregime durchsetzen.
Für Importe aus wichtigen Raffineriezentren außerhalb dieser Liste – wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Indien – gelten die vollen Anforderungen des Artikel 3ma. Das im Oktober 2025 verabschiedete 19. Sanktionspaket verschärfte den Druck zusätzlich, indem es spezifische Drittlandsunternehmen und Schiffe auflistete, die am Transport von russischem Öl beteiligt sind.
Markt in Alarmbereitschaft
Der Energiemarkt reagiert verhalten auf die drohende Deadline. Während das 18. Sanktionspaket im Juli 2025 den Preisdeckel für russisches Rohöl auf 47,60 US-Dollar pro Barrel senkte, dürften die physischen Handelsbeschränkungen für raffinierte Produkte die Verfügbarkeit im ersten Quartal 2026 direkt beeinflussen.
Branchenverbände äußern Bedenken, ob das Zollsystem ATLAS rechtzeitig für die neuen Dokumentencodes (Y-Codes) gerüstet ist. Deutsche Zollmitteilungen drängen Teilnehmer bereits seit Monaten, ihre Software zu aktualisieren, um Verzögerungen an wichtigen Häfen wie Rotterdam oder Hamburg ab dem 21. Januar zu vermeiden.
Der Fokus der EU bleibt scharf: Das 19. Paket legte bereits den Grundstein für ein Importverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG), das für Langfristverträge ab Januar 2027 greifen soll. Derzeit konzentrieren sich Händler jedoch auf die unmittelbare Herausforderung: die Einhaltung von Artikel 3ma in drei Wochen.
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