Zollfreiheit, Kleinsendungen

EU schafft Zollfreiheit für Kleinsendungen ab

31.12.2025 - 02:53:12

Ab Juli 2026 entfällt die Zollfreiheit für Kleinsendungen. Verbraucher zahlen drei Euro pro Paket, was den Preisvorteil chinesischer Plattformen schmälert.

Ab Juli 2026 müssen Verbraucher für Billigimporte aus China und anderen Drittländern eine Pauschale von drei Euro zahlen. Die EU beendet damit die steuerliche Bevorzugung von Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress.

Brüssel/Berlin – Das Jahr 2026 bringt eine Zeitenwende für den europäischen Online-Handel. Nach monatelangen Verhandlungen hat die EU beschlossen, die Zollfreiheit für Kleinsendungen unter 150 Euro abzuschaffen. Stattdessen gilt ab dem 1. Juli 2026 eine pauschale Abgabe von drei Euro pro Paket. Die Maßnahme zielt direkt auf die milliardenschweren Importe chinesischer E-Commerce-Riesen, die den europäischen Einzelhandel unter Druck setzen.

Das Ende der 150-Euro-Grenze

Bisher waren Waren im Wert von weniger als 150 Euro von Zöllen befreit – lediglich die Einfuhrumsatzsteuer fiel an. Diese sogenannte De-minimis-Regelung nutzten vor allem chinesische Plattformen für den Versand von Milliarden Billigartikeln nach Europa. Nach Angaben der EU-Kommission kamen 2024 rund 4,6 Milliarden solcher Päckchen in die Union, über 90 Prozent davon aus China. Das sind im Schnitt zwölf Millionen Sendungen pro Tag.

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Die neue Pauschale ist ein Übergangsmechanismus. Sie soll den enormen Verwaltungsaufwand für die Zollbehörden reduzieren, die mit der Flut an Einzelerklärungen überfordert sind. Langfristig plant die EU eine umfassende Zollreform mit einem zentralen Datenhub für 2028.

Die entscheidende Frage: Paket oder Artikel?

Eine zentrale Unklarheit sorgte im Dezember für Verwirrung in der Logistikbranche: Soll die Gebühr pro Paket oder pro einzelnem Artikel im Paket erhoben werden? Branchenverbände wie der deutsche Gesamtmasche warnten vor einem „pro-Artikel“-Modell. In diesem Fall könnten für fünf T-Shirts in einem Paket 15 Euro Zoll anfallen – und damit den Preis verdoppeln.

Aktuelle Analysen vom 30. Dezember deuten jedoch auf eine Klarstellung hin. Demnach einigten sich die Mitgliedstaaten wohl auf die Anwendung pro Paket. Diese Unterscheidung ist überlebenswichtig für das Geschäftsmodell der Plattformen. Die drei Euro pro Sendung wären ein kalkulierbarer Aufschlag. Eine Gebühr pro Artikel würde den Markt für Mehrfachbestellungen killen.

Logistikexperten mahnen: Die „pro-Paket“-Lösung erfordert eine klare Definition, was eine Sendung ist. Sonst könnten Händler Bestellungen künstlich bündeln oder aufteilen, um Gebühren zu umgehen.

Der doppelte Preisschock: EU-Gebühr plus nationale Zuschläge

Die drei Euro sind nur die halbe Miete. Hinzu kommen mögliche nationale Bearbeitungsgebühren. Italien plant in seinem Haushaltsentwurf 2026 einen eigenen Zuschlag von etwa zwei Euro pro Kleinsendung. Auch in den Niederlanden und Frankreich werden ähnliche nationale Abgaben diskutiert, die schon Anfang 2026 kommen könnten.

Für Verbraucher bedeutet das einen Kostenschock am Ende der Lieferkette. Ein Artikel für zehn Euro aus China könnte dann teurer werden durch:
1. Einfuhrumsatzsteuer (je nach Land 19-25%)
2. Die neue EU-Zollpauschale (3 €)
3. Eine nationale Bearbeitungsgebühr (z.B. 2 €)
4. Servicegebühren des Zustellers (falls nicht über IOSS vorab bezahlt)

Damit würde sich der Preis mancher Schnäppchen verdoppeln. Genau das ist das Ziel der EU: Sie will das Spielfeld für europäische Händler ebnen, die ihre Ware bereits verzollt und versteuert in Lagern halten.

Reaktionen: Einzelhandel jubelt, Logistik stöhnt

Der deutsche Handelsverband (HDE) begrüßt die Reform nach langem Drängen. Die bisherige Regelung habe ausländische Konkurrenten auf Kosten der hiesigen Händler subventioniert. Die drei Euro sieht der Verband als späte, aber notwendige Korrektur.

Die Logistikbranche steht vor einer Herkulesaufgabe. Die Pauschale ist zwar simpler als tausende individuelle Zollsätze. Doch die Erhebung und Abführung für Millionen täglicher Päckchen erfordert eine nahtlose IT-Anbindung zwischen Plattformen, Zustellern und Zollbehörden. Die großen chinesischen Plattformen reagieren bisher offiziell zurückhaltend. Beobachter vermuten jedoch, dass sie den Aufbau lokaler EU-Lager beschleunigen. Werden Waren per Container eingeführt und von EU-Lagern versendet, umgeht man die neue Kleinsendungsgebühr. Das wäre sogar im Sinne Brüssels, das so die Steuereinnahmen und Produktsicherheit besser kontrollieren kann.

Die Zukunft ab 2028: Plattformen werden „Importeure“

Die Pauschale ist nur eine Übergangslösung. Das eigentliche Ziel ist das „Deemed Importer“-Modell ab 2028. Dann werden die Online-Marktplätze selbst rechtlich als Importeure behandelt. Sie müssen Zoll und Steuern bereits beim Verkauf erheben und abführen – nicht der Kunde bei der Lieferung.

Das komplizierte System tausender Zolltarifnummern soll durch vier oder fünf vereinfachte Steuersätze (z.B. 5%, 8%, 12%, 17%) ersetzt werden. Die drei Euro ab Juli 2026 überbrücken die Zeit, bis der neue EU-Zolldatenhub für diesen datenintensiven Prozess bereit ist.

Die große Frage bleibt die praktische Umsetzung. Wird die Gebühr in das bestehende Import-One-Stop-Shop (IOSS) integriert, sodass Kunden sie an der Kasse zahlen? Falls nicht und die Gebühren erst an der Haustür kassiert werden müssen, warnen Postunternehmen vor massiven Staus und verweigerten Paketen.

Für europäische Verbraucher endet das „goldene Zeitalter“ des zollfreien Schnäppchenkaufs. Die drei Euro mögen gering erscheinen. Zusammen mit strengerer Durchsetzung und nationalen Zuschlägen leiten sie eine neue Ära ein, in der die wahren Kosten globaler Logistik und Compliance im Preis sichtbar werden. Für den EU-Einzelhandel kann der 1. Juli 2026 nicht früh genug kommen.

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