EU schafft Zölle auf wichtige Rohstoffe ab
30.12.2025 - 16:43:12Die Europäische Union suspendiert ab Januar 2026 Einfuhrzölle für Hunderte Rohstoffe und Halbzeuge, um Produktionskosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die EU suspendiert ab Januar 2026 Zölle auf Hunderte Rohstoffe und Halbzeuge, um ihre Industrie wettbewerbsfähiger zu machen. Die neue Verordnung senkt Produktionskosten für Unternehmen, die auf Importe angewiesen sind.
Wettbewerbsvorteil für europäische Produktion
Mit der Verordnung (EU) 2025/2605 schafft die Europäische Union die Einfuhrzölle für eine lange Liste von Gütern ab, die innerhalb des Binnenmarkts nicht in ausreichender Menge verfügbar sind. Die Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen. Ziel ist es, die Produktionskosten in Schlüsselsektoren wie Chemie, Elektronik und Maschinenbau zu senken.
„Die semi-annualle Überarbeitung ist ein entscheidendes Zeitfenster für Einkaufsabteilungen“, erklärt ein Handelsexperte. Unternehmen haben nun nur wenige Tage Zeit, ihre Stammdaten und Zollanmeldungen anzupassen, um den Nullzollsatz ab dem Jahreswechsel in Anspruch nehmen zu können.
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Streng reguliertes Ausnahmeregime
Die Zollaussetzungen sind kein Geschenk, sondern ein strategisches Instrument. Sie werden nur gewährt, wenn sie einen echten wirtschaftlichen Nutzen für EU-Produzenten bringen und den Wettbewerb nicht verzerren. Die aktualisierte Anlage der Verordnung listet Hunderte Warencodes (KN-Codes) auf, die für den Zollnachlass infrage kommen.
Typischerweise umfasst die Liste spezielle Chemikalien, elektronische Komponenten für die Automobilindustrie und Materialien, die für die Energiewende essenziell sind – etwa Teile für Batterieproduktion. Die Maßnahme ist ein Baustein der europäischen Industriestrategie, die auf strategische Autonomie und die grüne sowie digitale Transformation setzt.
Was Importeure jetzt beachten müssen
Für Unternehmen ist schnelles Handeln gefragt. Die Verordnung ist bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gilt ab dem ersten Tag des neuen Jahres. Wer weiterhin Zölle zahlt, obwohl seine Waren auf der Liste stehen, muss die bereits gezahlten Beträge aufwendig zurückfordern.
Zu den wichtigsten Compliance-Punkten gehören:
* Überprüfung der KN-Codes: Nur exakt gelistete Waren erhalten den Zollnachlass.
* Verwendungszweck-Verfahren: Bei einigen Suspensionen muss der „Endverwendungszweck“ des Produkts nachgewiesen und überwacht werden.
* Kombination mit Kontingenten: Die unbegrenzten Aussetzungen wirken oft parallel zu autonomen Zollkontingenten, bei denen der Nachlass mengenmäßig begrenzt ist.
Die operativen Details werden von den nationalen Zollbehörden der Mitgliedstaaten umgesetzt, koordiniert durch die EU-Kommission. Der nächste Turnus der halbjährlichen Überprüfung wird für Mitte 2026 erwartet. Bis dahin bleibt der Fokus auf einem reibungslosen Übergang zum neuen Zollregime.


