EU-Sanktionen, Totalverbot

EU-Sanktionen: Totalverbot für Russlands Sonderwirtschaftszonen tritt in Kraft

01.01.2026 - 04:25:12

Ab dem 25. Januar 2026 gilt ein absolutes Handels- und Dienstleistungsverbot mit zwei russischen Militärindustriezonen. Die EU verlängert zudem ihr Sanktionsregime bis Mitte 2026.

Die EU verschärft den Sanktionsdruck auf Russland drastisch. Ab dem 25. Januar 2026 gilt ein absolutes Geschäftsverbot mit zwei Schlüsselzonen des russischen Militärindustriekomplexes. Für europäische Unternehmen, besonders in Deutschland und Österreich, läuft die Zeit zur vollständigen Trennung ab.

Frist für „harten Schnitt“ endet in drei Wochen

Im Fokus steht die Umsetzung von Artikel 5ah der EU-Sanktionsverordnung, beschlossen im Oktober 2025. Die Regelung trat zwar bereits in Kraft, gewährte aber eine Übergangsfrist für Altverträge. Diese Schonfrist endet am 25. Januar 2026. Danach ist jeglicher Geschäftsverkehr mit der Sonderwirtschaftszone Alabuga in Tatarstan und dem Technopolis Moskau strikt verboten.

Das Verbot ist umfassend: Es untersagt nicht nur die Lieferung von Gütern und Technologie, sondern auch sämtliche Dienstleistungen – von IT-Support über Rechtsberatung bis hin zu Cloud-Diensten. Selbst indirekte Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen an Unternehmen in diesen Zonen sind tabu. Experten sprechen von einem „territorialen Embargo“, das gezielt die industriellen Herzstücke russischer Rüstungsproduktion, etwa für Drohnen, isolieren soll.

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EU-Kommission präzisiert letzte Spielregeln

Kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember 2025, veröffentlichte die Europäische Kommission entscheidende Klarstellungen in aktualisierten FAQs. Die Leitlinien machen deutlich: Das Verbot gilt auch für indirekt erbrachte Dienstleistungen. Europäische Unternehmen müssen mit „erhöhter Sorgfalt“ prüfen, ob Leistungen für Drittunternehmen letztlich Firmen in den verbotenen Zonen zugutekommen.

Zudem gilt das Verbot pauschal für alle Bewohner der gelisteten Zonen. Eine Einzelprüfung, ob ein spezifisches Unternehmen auch auf einer Sanktionsliste steht, ist nicht mehr nötig. Die Zonenzugehörigkeit allein reicht für das Totalverbot aus. Diese Klarstellung soll Unternehmen die Compliance erleichtern, schließt aber gleichzeitig alle Schlupflöcher.

Sanktionsregime bis Mitte 2026 verlängert

Parallel zum neuen Zonenverbot hat der EU-Rat am 22. Dezember 2025 das gesamte wirtschaftliche Sanktionsregime gegen Russland um ein weiteres halbes Jahr verlängert – nun bis zum 31. Juli 2026. Damit bleiben alle bestehenden Embargos, etwa im Energie- und Finanzsektor, ohne Unterbrechung in Kraft.

Gleichzeitig geht die EU gegen Umgehungsversuche auf See vor. Kurz zuvor, am 18. Dezember, setzte die Union 41 weitere Schiffe einer „Schattenflotte“ auf die Sanktionsliste. Diese Schiffe, die mutmaßlich zur Umgehung des Ölpreisdeckels der G7 genutzt werden, dürfen keine EU-Häfen mehr anlaufen. Insgesamt stehen damit bereits fast 600 Schiffe auf der schwarzen Liste.

Strategische Wende mit Folgen für deutsche Industrie

Die Sanktionierung ganzer Wirtschaftszonen markiert einen strategischen Kurswechsel. Statt nur einzelne Unternehmen ins Visier zu nehmen, verhängt die EU jetzt geografiebasierte Verbote. Analysten sehen darin eine Reaktion auf ein altes Problem: In geschützten Sonderzonen ließen sich rasch neue Tarnfirmen gründen, um an dual-use Güter zu gelangen. Dieses Schlupfloch ist nun geschlossen.

Für die deutsche und österreichische Industrie, die traditionell enge Verbindungen zu russischen Industrieclustern unterhielt, bedeutet die Deadline akuten Handlungsbedarf. Besonders heikel sind die Dienstleistungsverbote. Verträge für Software-Wartung, technischen Support oder digitale Services, die oft automatisch verlängert werden, müssen nun final gekündigt und alle digitalen wie finanziellen Verbindungen gekappt werden.

Was kommt nach dem 25. Januar? Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten werden ihre Überwachung voraussichtlich sofort verstärken, mit besonderem Fokus auf Unternehmen mit historischen Aktivitäten in Tatarstan. Die EU-Kommission hat bereits signalisiert, dass weitere Sonderwirtschaftszonen auf die Verbotsliste gesetzt werden könnten, sollten sie für Sanktionsumgehung genutzt werden. Diskussionen über weitere Pakete sind für das zweite Quartal 2026 angekündigt.

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