EU-Sanktionen, Letzte

EU-Sanktionen: Letzte Frist für Altverträge mit Russland läuft ab

21.01.2026 - 00:51:12

Ab heute gelten verschärfte EU-Importverbote für verarbeitete russische Erdölerzeugnisse. Deutsche Unternehmen müssen ihre Lieferketten endgültig anpassen.

Die Übergangsfrist für eine zentrale Sanktionsregelung ist ausgelaufen. Seit dem 21. Januar 2026 ist der Import von Erdölerzeugnissen in die EU verboten, wenn diese in Drittländern aus russischem Rohöl hergestellt wurden. Diese Maßnahme des 18. Sanktionspakets soll Umgehungsgeschäfte über Länder wie Indien oder die Türkei stoppen. Für Unternehmen mit entsprechenden Altverträgen beginnt nun die Phase der strikten Compliance.

Konkret betrifft das Verbot Produkte des KN-Codes 2710, die aus russischem Rohöl (KN 2709 00) raffiniert wurden. Die Beweislast liegt nun vollständig beim Importeur: Er muss lückenlos nachweisen, dass das verwendete Rohöl nicht aus Russland stammt. Ohne diesen Ursprungsnachweis drohen die Verweigerung der Einfuhr durch den Zoll, hohe Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung. Branchenverbände warnen vor dem bürokratischen Aufwand. Die Beschaffung verlässlicher Nachweise von Lieferanten in Drittländern sei komplex und erfordere enge Abstimmung.

EU schließt systematisch Sanktionslücken

Die neue Regelung ist Teil einer strategischen Verschärfung. Die EU reagiert damit auf die Anpassungsfähigkeit Russlands und seiner Handelspartner. Frühe Pakete verboten den direkten Handel; neuere Maßnahmen zielen gezielt auf Umwege über Drittstaaten.

Ein paralleles Instrument ist die seit 2024 geltende “No-Russia-Klausel”. Sie verpflichtet Exporteure, in Verträgen mit Drittland-Partnern den Re-Export sensibler Güter nach Russland zu verbieten. Auch hier sind Übergangsfristen bereits abgelaufen. Das Ziel ist klar: Russland soll nicht nur der direkte Zugang, sondern auch die Einnahmen aus Umweg-Geschäften abgeschnitten werden.

Unternehmen unter Handlungsdruck

Für betroffene Firmen ist die Zeit des Abwartens vorbei. Sanktionsrecht-Experten empfehlen ein konsequentes Vorgehen:

  1. Risikoanalyse: Alle Importgeschäfte müssen identifiziert und auf ihr Sanktionsrisiko überprüft werden. Dies betrifft nicht nur Energiehändler, sondern auch Industriezweige, die veredelte Ölprodukte verarbeiten.
  2. Lieferantenkommunikation: Es müssen robuste Dokumentationsprozesse mit Partnern in Drittländern etabliert werden. Bei Zweifeln an der Herkunft gilt: Im Zweifel vom Geschäft absehen.
  3. Rechtssicherheit: Die Konsultation von Spezialisten für Außenwirtschaftsrecht oder Zollagenten wird dringend empfohlen, um die komplexe EU-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 korrekt umzusetzen.

Dynamisches Sanktionsregime erfordert dauerhafte Wachsamkeit

Der heutige Stichtag ist nur ein Meilenstein in einem dynamischen Prozess. Weitere Fristen stehen bereits an, etwa für Importe von russischem Flüssigerdgas (LNG) ab dem 25. April 2026. Insgesamt hat die EU mittlerweile 19 Sanktionspakete verabschiedet.

Für deutsche Unternehmen mit internationalem Geschäft wird das Sanktionsrecht damit zu einer Daueraufgabe im Compliance-Management. Die lückenlose Prüfung von Verträgen, die Überwachung von Lieferketten und die Beobachtung der Rechtsentwicklung sind essenziell, um in einem komplexen geopolitischen Umfeld handlungsfähig zu bleiben. Der Ablauf der Frist ist somit sowohl ein Schlusspunkt für alte Geschäfte als auch eine Mahnung für die Zukunft.

@ boerse-global.de