EU-Reparaturrecht: Smartphone-Hersteller müssen jetzt Ersatzteile liefern
17.01.2026 - 17:10:12Die neuen EU-Reparaturvorschriften sind in Kraft – Hersteller müssen Smartphones und Tablets langlebiger und reparierbar machen. Ab sofort gilt für alle in der Union verkauften Geräte eine umfassende Pflicht zur Bereitstellung von Ersatzteilen, Software-Updates und strengen Haltbarkeitstests. Diese Regeln zielen darauf ab, Elektroschrott zu reduzieren und Verbraucher zu stärken.
Sieben Jahre Ersatzteil-Garantie für langlebige Geräte
Kern der neuen Ökodesign-Verordnung ist eine klare Vorgabe: Hersteller müssen wichtige Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach Ende des Verkaufs eines Gerätemodells liefern. Die Teile müssen innerhalb von fünf bis zehn Werktagen bei Reparaturbetrieben verfügbar sein. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied im Zugang. Während professionelle Werkstätten 15 essentielle Komponenten ordern können, stehen Privatpersonen und Repair-Cafés nur fünf Teiletypen zur Verfügung. Ausgeschlossen sind dabei etwa Kamera-Module oder Audio-Anschlüsse.
Die Haltbarkeitsanforderungen sind konkret: Smartphones müssen mindestens 45 Stürze aus einem Meter Höhe unbeschadet überstehen. Akkus müssen nach 800 Ladezyklen noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität halten. Damit setzt die EU klare technische Mindeststandards, die das vorzeitige Altern der Geräte verhindern sollen.
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Fünf Jahre Updates und neue Reparatur-Labels
Ein großer Fortschritt betrifft die Software: Hersteller müssen Betriebssystem-Updates nun mindestens fünf Jahre nach Marktrückzug eines Produkts bereitstellen. Das soll sicherstellen, dass Geräte nicht aus Sicherheitsgründen vorzeitig ersetzt werden müssen.
Noch im Laden erkennen Verbraucher künftig, wie reparierbar ein Gerät ist. Ein neues EU-Energielabel für Smartphones und Tablets zeigt erstmals eine Reparierbarkeitsnote von A (sehr gut) bis E (schlecht). Zusätzlich informiert das Label über Akkulaufzeit und Schutz gegen Staub und Wasser. Diese Transparenz soll nachhaltige Kaufentscheidungen fördern.
Industrie vor tiefgreifendem Wandel
Für globale Hersteller wie Apple, Samsung oder Google bedeutet die Verordnung eine fundamentale Umstellung. Sie müssen ihre Lieferketten neu organisieren und Geräte von Grund auf anders konstruieren – hin zu einfacherer Demontage und Reparatur. Der Wechsel vom linearen „Wegwerf-Modell“ zur Kreislaufwirtschaft ist damit gesetzlich vorgegeben.
Doch in der Herausforderung liegen auch Chancen. Analysten sehen neue Geschäftsfelder in offiziellen Reparaturservices, dem Verkauf aufgearbeiteter Geräte und verlängerten Garantieprogrammen. Die EU-Kommission rechnet mit Einsparungen von rund 20 Milliarden Euro für Verbraucher, die ihre Geräte länger nutzen können.
Kritik: Software-Sperren bleiben möglich
Verbraucherschützer begrüßen die Regeln als großen Erfolg, sehen aber Lücken. Kritisch bleibt die Praxis des „Part Pairing“, bei dem Hersteller per Software die Funktion von nicht-originalen oder gebrauchten Teilen blockieren können. Diese Praxis bleibt unter den neuen Regeln erlaubt.
Auch der eingeschränkte Ersatzteil-Zugang für Privatpersonen geht Initiativen wie „Right to Repair Europe“ nicht weit genug. Sie fordern ein universelles Recht auf Reparatur. Ein weiterer Punkt: Das neue Label zeigt – anders als der frühere französische Reparatur-Index – keine Preise für Ersatzteile an. Verbraucher haben somit keine vollständige Kostentransparenz vor dem Kauf.
Was kommt als Nächstes?
Der regulatorische Druck wird weiter steigen. Ab dem 31. Juli 2026 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die Hersteller verpflichtet, Reparaturen auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung anzubieten. Zudem verlängert sich die Garantie um mindestens zwölf Monate, wenn ein Produkt repariert wurde.
Bis 2027 plant die EU zudem, leicht vom Nutzer austauschbare Akkus in Smartphones verbindlich vorzuschreiben. Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Die Tage kurzlebiger Elektronik sind gezählt. Nachhaltigkeit und Langlebigkeit werden künftig zum Standard – nicht nur in Europa, sondern wahrscheinlich auch darüber hinaus.
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