EU reformiert Handelspräferenzen für Entwicklungsländer
14.01.2026 - 11:33:12Die EU verknüpft künftig Zollvergünstigungen für ärmere Staaten mit deren Kooperation in der Migrationspolitik und strengeren Umweltstandards. Die langwierige Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (GSP) ist nach Jahren des Stillstands endgültig beschlossen.
Die Einigung markiert einen Wendepunkt in der europäischen Handelspolitik. Mehr als zwei Jahre war die Reform blockiert, vor allem wegen eines Streits zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten über die Bedingungen. Der zentrale Konfliktpunkt: Sollten Handelsvorteile an die Rücknahme illegaler Migranten geknüpft werden? Die Antwort lautet nun Ja.
Der finale Kompromiss wurde diese Woche von den Mitgliedstaaten gebilligt. Verhandlungsführer Bernd Lange vom Handelsausschuss des Parlaments (INTA) brachte die Gespräche nach der Ablösung der früheren Berichterstatterin Heidi Hautala zum Abschluss. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzen das bisherige Übergangssystem. Diese Klarheit verhindert ein abruptes Auslaufen der Präferenzen, das Unternehmen und begünstigte Länder lange verunsichert hatte.
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Migration wird zur Bedingung
Die wichtigste Neuerung ist der sogenannte Migrationslink. Erstmals in der Geschichte des GSP erhält die EU ein rechtliches Instrument, um Handelsvorteile zu entziehen, wenn ein begünstigtes Land nicht bei der Rückführung seiner eigenen Staatsangehörigen aus der EU kooperiert.
Das ist eine grundlegende Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik. Handelsanreize werden so mit den migrationspolitischen Zielen des Blocks verknüpft. Das Europaparlament hatte diese Verknüpfung zunächst abgelehnt und eine Politisierung der Entwicklungshilfe befürchtet. Im finalen Abkommen wurden jedoch Schutzklauseln eingebaut. Der Mechanismus soll transparent und nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Parallel dazu wird die Liste internationaler Konventionen, die die Begünstigten ratifizieren müssen, deutlich erweitert. Das GSP+-Programm verpflichtet künftig zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens sowie zusätzlicher Menschenrechts- und Arbeitsnormen. Diese „positive Konditionalität“ soll sicherstellen, dass der zollfreie Zugang zum EU-Markt nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz in den Partnerländern vorantreibt.
Schutz für europäische Bauern
Der fertige Text reagiert auch auf Sorgen europäischer Agrarproduzenten, besonders im Reis- und Zuckeranbau. Die Verhandler einigten sich auf einen automatischen Schutzmechanismus. Dieser greift, wenn Importe aus GSP-Ländern bestimmte Mengenschwellen überschreiten und den Markt verzerren.
Diese Maßnahme war eine Kernforderung von Mitgliedstaaten wie Italien und Spanien. Ihre Bauern fühlten sich durch billige Importe unter dem alten System schutzlos. Die neuen Regeln senken zudem die Schwelle für die „Produktgraduierung“ von 57 auf 47 Prozent. Erreicht ein Land in einem Sektor diese Wettbewerbsfähigkeit, verliert es die Präferenzen. So sollen die Vorteile gezielter jenen Ländern und Sektoren zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen.
Signal an den Globalen Süden
Der Abschluss der Verhandlungen sendet ein klares Signal an den Globalen Süden. Die EU bleibt zwar der wirtschaftlichen Entwicklung durch Handel verpflichtet. Der Zugang zu ihrem lukrativen Binnenmarkt ist nun jedoch an strengere Bedingungen geknüpft.
Branchenanalysten erwarten, dass die Reform Überprüfungen in mehreren GSP+-Ländern auslösen wird. Staaten, die derzeit vom Programm profitieren, müssen bis 2027 konkrete Fortschritte bei den neuen Umwelt- und Migrationskriterien nachweisen, um ihren privilegierten Status zu behalten.
Das Abkommen regelt auch den Übergang für am wenigsten entwickelte Länder (LDC), die aus der „Everything But Arms“-Initiative herauswachsen. Eine dreijährige Übergangsfrist soll verhindern, dass diese Länder nach ihrer Graduierung abrupt mit Zöllen konfrontiert werden.
Nächste Schritte
Nach Abschluss der technischen Verhandlungen folgt nun das formale Annahmeverfahren. Der INTA-Ausschuss wird voraussichtlich noch in diesem Monat über den endgültigen Text abstimmen. Es folgen die Plenarabstimmung im Parlament und die formelle Billigung durch den Rat.
Nach der Annahme beginnt für die Europäische Kommission die aufwändige Aufgabe, die Liste der begünstigten Länder zu aktualisieren und die Einhaltung der neuen Konventionen zu überwachen. Für Händler und Lieferkettenmanager beginnt jetzt die Vorbereitung auf Januar 2027. Ab dann werden die neuen Compliance-Anforderungen den zollfreien Import in die Europäische Union grundlegend verändern.
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