EU-Parlament: Stimmrecht trotz Mutterschutz möglich
14.11.2025 - 20:12:11Das Europäische Parlament bricht mit einer jahrzehntealten Tradition: Weibliche Abgeordnete sollen künftig während des Mutterschutzes ihre Stimme an Kollegen übertragen dürfen. Ein historischer Schritt – doch die größte Hürde kommt erst noch.
Mit überwältigender Mehrheit stimmten die Europaabgeordneten am Donnerstag für die wegweisende Reform: 605 Ja-Stimmen standen nur 30 Gegenstimmen gegenüber. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola sprach von einer längst überfälligen Modernisierung. „Keine gewählte Vertreterin sollte zwischen ihrer Stimme und ihrem Kind wählen müssen”, so der spanische Berichterstatter Juan Fernando López Aguilar.
Die Regelung würde erstmals das strikte Prinzip der persönlichen Stimmabgabe durchbrechen. Doch kann sich diese Reform wirklich durchsetzen?
Das Konzept ist klar umrissen: Schwangere Abgeordnete können ihr Stimmrecht für bis zu drei Monate vor und sechs Monate nach der Geburt delegieren. Diese neun Monate entsprechen exakt dem Mutterschaftsurlaub, der Europaabgeordneten zusteht.
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Die Beschränkung auf werdende Mütter erfolgte bewusst. Ursprünglich hatte Metsola auch Väter und Adoptiveltern einbeziehen wollen. Juristische Gutachten zeigten jedoch: Eine umfassendere Reform würde die Erfolgschancen deutlich schmälern. Also konzentrierte man sich auf den Kern – die Rechte schwangerer Abgeordneter.
Der Vorstoß zielt auf eine konkrete Änderung des EU-Wahlakts von 1976 ab. Dieser legt seit bald fünf Jahrzehnten fest, wie Europaabgeordnete ihre Mandate wahrnehmen. Eine Modernisierung, die das Parlament schon länger anstrebt.
Die Hürde der Einstimmigkeit
Jetzt beginnt der politisch heikelste Teil. Die Reform muss den Rat der Europäischen Union passieren – und dort einstimmig beschlossen werden. Alle 27 Mitgliedstaaten müssen zustimmen. Ein einziges Veto würde das Vorhaben stoppen.
Die Geschichte mahnt zur Vorsicht. Bereits 2015 und 2022 scheiterten umfassendere Wahlrechtsreformen an genau dieser Hürde. Vorschläge für transnationale Listen und einheitliche Wahltage blieben im Rat stecken. Einzelne Regierungen blockierten die Pläne.
Diesmal setzt das Parlament auf eine schmalere Strategie. Die Fokussierung auf einen einzelnen, klar definierten Punkt soll skeptische Mitgliedstaaten überzeugen. Doch selbst nach einer Zustimmung im Rat folgt die nächste Etappe: Alle 27 Länder müssen die Änderung nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren.
Nur 38 Prozent: Europas Frauenproblem
Die Initiative kommt nicht von ungefähr. Frauen stellen derzeit lediglich 38 Prozent der Europaabgeordneten. „Europa braucht mehr Frauen in der Politik”, betonte Metsola nach der Abstimmung. Die Botschaft ist eindeutig: Politische Ämter müssen mit Familienleben vereinbar sein.
Deutschland zeigt parallel, wie ernst das Thema genommen wird. Zum 1. Januar 2025 traten Verschärfungen im Mutterschutzgesetz in Kraft. Ab Juni 2025 greift der Schutz erstmals auch bei späten Fehlgeburten – eine Lücke, die jahrelang bestand.
Die Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene laufen zusammen. Der Schutz von Müttern im Berufsleben wird zunehmend zur Priorität der Gesetzgeber. Doch während Deutschland eigenständig handeln kann, braucht die EU die Einigkeit aller Mitglieder.
Wartet der Rat oder winkt er durch?
Roberta Metsola wird den Vorschlag voraussichtlich persönlich beim Europäischen Rat präsentieren. Die kommenden Wochen und Monate zeigen, ob die 27 Regierungschefs mitziehen. Das politische Signal aus Brüssel könnte kaum deutlicher sein.
Sollte die Reform tatsächlich umgesetzt werden, könnte sie Vorbild für nationale Parlamente werden. Der Bundestag, die französische Nationalversammlung, die italienische Camera – überall stellt sich die Frage, wie politische Ämter familienfreundlicher werden können.
Doch zunächst liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten. Ob aus dem historischen Parlamentsbeschluss tatsächlich geltendes Recht wird, entscheidet sich im Rat. Die 605 Ja-Stimmen waren erst der Anfang.
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