EU-Lohntransparenz, Countdown

EU-Lohntransparenz: Countdown für deutsche Unternehmen läuft

12.02.2026 - 05:40:12

Neue EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitern zur Berichterstattung über Gehaltsunterschiede und führt eine Beweislastumkehr bei Diskriminierungsklagen ein.

Die neuen EU-Regeln zur Entgeltgleichheit zwingen deutsche Firmen ab Juni 2026 zu radikaler Gehaltstransparenz – bei Strafe. Der Countdown für die Umsetzung läuft.

Angefacht durch den österreichischen Equal Pay Day rückt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen wieder in den Fokus. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt noch immer 16 Prozent weniger pro Stunde. Symbolisch markiert der deutsche Equal Pay Day am 27. Februar den Zeitpunkt, bis zu dem Frauen im Vergleich zu Männern umsonst arbeiten. Doch neben dem öffentlichen Druck tickt eine viel konkretere Uhr: Bis zum 7. Juni 2026 müssen die strengen Vorgaben der EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Für Zehntausende Unternehmen bedeutet das akuten Handlungsbedarf.

Vom zahnlosen Tiger zur scharfen Waffe

Bisher regelte in Deutschland das oft als wirkungslos kritisierte Entgelttransparenzgesetz von 2017 die Thematik. Eine Evaluation zeigte ernüchternde Ergebnisse: Nur etwa vier Prozent der Berechtigten nutzten ihr Auskunftsrecht. Die EU-Richtlinie ersetzt diese Regelungen nun durch verbindliche Vorgaben mit spürbaren Konsequenzen.

Die Neuerungen sind weitreichend. Künftig müssen bereits Betriebe mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig über ihre geschlechtsspezifische Lohnlücke berichten. In Stellenausschreibungen wird die Angabe einer Gehaltsspanne zur Pflicht. Die Frage nach dem vorherigen Gehalt ist tabu, um alte Nachteile nicht fortzuschreiben.

Beweislastumkehr stärkt Arbeitnehmer

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Gerichtsverfahren. Künftig muss im Falle einer Klage der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt – nicht umgekehrt. Diese Beweislastumkehr stärkt die Position der Beschäftigten erheblich.

Zudem wird ein klarer Handlungszwang eingeführt. Entdeckt ein Unternehmen in seiner Analyse eine unerklärte Lohnlücke von über fünf Prozent, muss es gemeinsam mit dem Betriebsrat Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen. Das bisherige deutsche Gesetz sah hierfür keinerlei Sanktionen vor.

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Viele Firmen sind schlecht vorbereitet

Für die Personalabteilungen bedeutet die Umstellung einen erheblichen Aufwand. Vergütungssysteme müssen komplett überprüft, Gehaltsstrukturen analysiert und geschlechtsneutrale Bewertungskriterien etabliert werden. Experten warnen, dass viele Unternehmen den notwendigen Prozess unterschätzen.

„Die Zeit bis Juni 2026 ist knapp bemessen“, sagt eine Arbeitsrechtsexpertin. „Unternehmen müssen jetzt anfangen, ihre Daten systematisch auszuwerten. Wer wartet, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch erheblichen Reputationsschaden.“

Der bevorstehende Equal Pay Day Ende Februar wird den öffentlichen Druck weiter erhöhen. Für Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, bietet die Transparenz jedoch auch eine Chance: Sie positionieren sich als faire und attraktive Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Talente. Der Countdown läuft.

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