EU-Klimaregeln, Atempause

EU-Klimaregeln: Atempause für Entwaldungs-Verordnung, scharfe Wende beim CO2-Grenzausgleich

28.12.2025 - 06:43:12

Der CO2-Grenzausgleich wird ab Januar 2026 kostenpflichtig, während die EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr verschoben wird. Für deutsche Firmen entfällt die LkSG-Berichtspflicht.

Die EU verschiebt die strenge Entwaldungs-Verordnung um ein Jahr – doch der CO2-Grenzausgleich wird ab Januar 2026 zur finanziellen Realität. Für deutsche Unternehmen endet zugleich eine wichtige Förderung.

Mit nur drei Tagen bis zum Jahreswechsel müssen sich globale Handels- und Compliance-Abteilungen auf eine dramatische Zäsur einstellen. Während die EU eine letztminütige Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bekannt gab, läuft die Uhr für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ab. Dieser tritt am 1. Januar 2026 in seine definitive, kostenpflichtige Phase ein. Parallel stehen deutsche Firmen vor der letzten Chance für Digitalisierungsförderung und neuen Regeln beim Lieferkettengesetz.

EUDR: Volle Umsetzung erst Ende 2026

Große und mittlere Unternehmen atmen vorerst auf: Das Europäische Parlament verschob die verbindliche Umsetzung der EUDR um zwölf Monate. Statt am 30. Dezember 2025 gilt die Frist nun für den 30. Dezember 2026.

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Der Schritt folgte massivem Druck von Handelspartnern und Verbänden, die vor Lieferkettenbrüchen warnten. Die Verzögerung soll Zeit geben, das EU-Informationssystem für die Flut an Sorgfaltspflicht-Erklärungen für Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Soja und Holz fit zu machen.

Experten warnen jedoch: „Die Verlängerung ist eine Gnadenfrist, keine Abschaffung.“ Große Unternehmen müssen 2026 nutzen, um Rückverfolgbarkeitssysteme vollständig zu integrieren. Für Mikro- und Kleinunternehmen beginnt die Pflicht erst im Juni 2027.

CBAM: Ab Januar wird es teuer – und verbindlich

Während der Druck bei der EUDR nachlässt, erreicht der CBAM seinen kritischsten Punkt. Am 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase. Aus einer Meldeübung wird finanzielle Verpflichtung für Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom.

Importeure müssen bereits jetzt den Status eines „zugelassenen CBAM-Erklärenden“ besitzen. Fehlt diese Zulassung, drohen ab Neujahr Zollblockaden. Künftig müssen sie Zertifikate erwerben und abgeben, die den eingebetteten Emissionen ihrer Importe entsprechen.

Die EU-Kommission betont: Die „Lernphase“ ist vorbei. Statt pauschaler Standardwerte sind nun verifizierte, tatsächliche Emissionsdaten aus Nicht-EU-Ländern erforderlich. Branchen wie Stahl und Aluminium dürften sofortige Kostensteigerungen spüren, um Wettbewerbsnachteile für EU-Produzenten im Emissionshandel (ETS) auszugleichen.

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht fällt weg

Für deutsche Unternehmen entfällt eine große Bürokratielast: Die gesetzliche Pflicht, einen jährlichen LkSG-Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und zu veröffentlichen, wurde abgeschafft.

Hintergrund ist die geplante Konsolidierung mit der kommenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025 entfällt damit.

Juristen weisen jedoch klar darauf hin: Die Dokumentationspflicht bleibt in vollem Umfang bestehen. Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Due-Diligence-Prozesse müssen weiterhin intern dokumentiert und sieben Jahre aufbewahrt werden. BAFA kann diese jederzeit anfordern. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig über die CSRD laufen.

Digitalisierungsförderung: Letzter Antragstag ist der 31. Dezember

Eine harte Deadline naht für deutsche Firmen: Das „Sondermodul Digitalisierungsförderung“ des BAFA läuft am 31. Dezember 2025 aus. Anträge für Zuschüsse zu digitaler Infrastruktur, Software und Prozessoptimierung müssen bis Mitternacht im BAFA-Portal eingereicht sein.

Andere Program­me, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), laufen dagegen 2026 weiter. Das Aus für das Digitalisierungsmodul schließt jedoch ein wichtiges Fenster für staatlich geförderte IT‑Modernisierung.

Analyse: Gnadenfrist hier, Vollzug dort

Das Zusammentreffen dieser Fristen zeigt einen Wendepunkt: Die Phase freiwilliger Nachhaltigkeitsübungen ist vorbei. Der CBAM wird erstmals global den Marktzugang direkt vom CO2‑Preis abhängig machen – ein Schritt, der Konflikte mit Handelspartnern in Asien und Amerika provozieren könnte.

„Die Verschiebung der EUDR und der Start des definitiven CBAM senden ein gemischtes Signal“, kommentiert ein Handelsexperte. „Europa tritt bei der komplexen Lieferketten‑Nachverfolgung auf die Bremse, wo IT‑Systeme versagten, gibt aber beim CO2‑Preis Gas, wo die finanzielle Infrastruktur bereit ist.“

Für Unternehmen hat die CBAM‑Autorisierung ab 1. Januar oberste Priorität. Die Abschaffung der LkSG‑Berichtspflicht ist keine Deregulierung, sondern eine Bündelung der Berichterstattung unter dem Dach der CSRD.

Ausblick auf 2026: Fokus auf Vollzug und Konsolidierung

Im ersten Quartal 2026 zeichnen sich klare Schwerpunkte ab:
* Verschärfte Zollkontrollen: Die Einhaltung der CBAM‑Zulassung wird an den EU‑Grenzen strikt überwacht.
* CSRD‑Vorbereitung: Der Fokus verschiebt sich vollständig auf die Erstellung CSRD‑konformer Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2025.
* EUDR‑Nachbesserung: Das gewonnene Jahr wird für die Feinabstimmung von Satellitenüberwachung und Verifizierungstools genutzt.

Die Botschaft zum Jahresende ist eindeutig: 2026 wird das Jahr, in dem die Kosten für Klima- und Nachhaltigkeitscompliance direkt in der Bilanz ankommen.

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