EU-KI-Verordnung, Streit

EU-KI-Verordnung: Streit um Transparenz-Register droht Schlupfloch zu schaffen

23.01.2026 - 12:14:11

Deutschland und andere EU-Länder wollen die Meldepflicht für Hochrisiko-KI streichen. Kritiker warnen vor einem Kontrollverlust und gefährlichen Schlupflöchern in der Regulierung.

Deutschland und andere EU-Staaten wollen die Meldepflicht für KI-Systeme aufweichen – und lösen damit einen Streit über die Zukunft der KI-Regulierung aus.

Brüssel. Ein tiefer Riss geht durch den Rat der Europäischen Union. Nur noch gut sechs Monate vor dem Vollzug der EU-KI-Verordnung streiten die Mitgliedstaaten erbittert über deren Kern: das öffentliche Register für Hochrisiko-Künstliche Intelligenz. Eine Gruppe um Deutschland drängt auf weniger Bürokratie. Kritiker warnen vor einem gefährlichen Schlupfloch.

Streitpunkt: Wer muss sich melden?

Im Zentrum des Konflikts steht ein technischer, aber folgenschwerer Paragraph. Die seit August 2024 geltende Verordnung schreibt vor, dass alle Anbieter ihre KI-Systeme in eine zentrale EU-Datenbank eintragen müssen – auch dann, wenn sie diese selbst als „nicht hochriskant“ einstufen.

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Genau diese Pflicht will die EU-Kommission nun streichen. Ihr Vorschlag im „Digital-Omnibus“-Paket sieht vor, Artikel 49 Absatz 2 zu löschen. Die Folge: Unternehmen könnten ihre Systeme eigenständig als unbedenklich klassifizieren und müssten dies niemandem mehr mitteilen. Eine interne Bewertung würde genügen.

„Das wäre ein Freibrief für die Tech-Branche“, warnt ein NGO-Experte. „Ohne Register hat keine Aufsichtsbehörde mehr einen Überblick, welche Systeme überhaupt im Umlauf sind.“

Deutschland fordert weniger Bürokratie

Deutschland führt die Fraktion der Befürworter an. Unterstützung erhält Berlin aus Madrid und Den Haag. Das Argument: Die doppelte Meldepflicht bremse Innovation und belaste gerade kleine und mittlere Unternehmen unnötig. Man folge damit dem Kommissionsziel, Bürokratie abzubauen.

Doch die Gegenseite hält dagegen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten und Datenschützern insistiert auf Transparenz. Das Register sei die einzige Kontrollinstanz, um Selbstbewertungen der Konzerne überhaupt überprüfen zu können. Ohne diese Meldepflicht entfalle jede Vorabkontrolle.

„Wer garantiert uns, dass die Unternehmen ihre KI korrekt einstufen?“, fragt ein Diplomat aus dem Lager der Transparenzbefürworter. „Am Ende entscheidet dann der Anbieter allein, ob seine Gesichtserkennungssoftware risikoreich ist oder nicht.“

Lobbyeinfluss und Warnungen

Die Forderung nach Deregulierung ist nicht vom Himmel gefallen. Ein aktueller Bericht von Corporate Europe Observatory und LobbyControl belegt den massiven Einfluss von Tech-Verbänden wie DigitalEurope auf den Kommissionsvorschlag. Die Forderungen der Lobbyisten und der Gesetzesentwurf ähneln sich auffällig.

Zivilgesellschaftliche Organisationen schlagen Alarm. „Das wäre ein massives Schlupfloch“, so eine Expertin von Access Now. Unseriöse Anbieter könnten sich so problemlos ihren Verpflichtungen entziehen. Besonders heikel: Systeme, die mit sensiblen Daten – etwa zu politischen Ansichten oder Ethnizität – trainiert wurden, könnten ohne die vorgesehenen Schutzvorkehrungen eingesetzt werden.

Was bedeutet die Ausnahmeregelung?

Um die Tragweite zu verstehen, lohnt ein Blick auf Artikel 6 Absatz 3 der KI-Verordnung. Diese „Derogation“ erlaubt es Anbietern, ihre Systeme von der Hochrisiko-Klassifizierung auszunehmen. Voraussetzung: Die KI erledigt nur eine eng begrenzte Aufgabe, verbessert lediglich eine bestehende menschliche Tätigkeit oder hat keinen wesentlichen Einfluss auf Entscheidungen.

Bisher musste ein Unternehmen, das diese Ausnahme in Anspruch nimmt, dennoch eine Meldung im Register vornehmen. Diese Spur ermöglichte es nationalen Behörden, die Angaben zu prüfen. Fällt die Meldepflicht weg, verschwindet auch diese Spur. Die Entscheidung bliebe im Verborgenen.

Nationale Umsetzung in der Schwebe

Der Streit kommt zur Unzeit. Die Mitgliedstaaten stehen unter Druck, ihre nationalen Aufsichtsstrukturen bis August 2026 aufzubauen. Die Positionen könnten unterschiedlicher nicht sein:

  • Deutschland arbeitet an seinem Umsetzungsgesetz und treibt auf EU-Ebene die Entbürokratisierung voran – ganz im Sinne der hiesigen Industrie.
  • Frankreich verfolgt unter seiner „France 2030“-Strategie einen innovationsfreundlichen Kurs. Die Datenschutzbehörde CNIL betont zwar die Einhaltung der DSGVO, zeigt sich bei Anonymisierungsverfahren aber kompromissbereit.
  • Italien hat bereits ein nationales KI-Gesetz und gilt traditionell als strenger. Nach dem vorübergehenden ChatGPT-Verbot 2023 muss Rom nun abwägen: Soll es den eigenen „menschenzentrierten“ Ansatz durchsetzen oder die EU-Harmonisierung priorisieren?

Wohin steuert die EU-KI-Regulierung?

Der Rat wird die Beratungen in den kommenden Wochen fortsetzen. Die Entscheidung wird richtungsweisend sein. Fällt die Meldepflicht, verlagerte sich die gesamte Durchsetzung auf nachträgliche Untersuchungen der oft unterfinanzierten nationalen Behörden.

Bleibt sie erhalten, könnten europäische Startups im globalen Wettbewerb mit US-amerikanischen oder chinesischen Konkurrenten zurückfallen. Bis August 2026 muss die Frage geklärt sein: Behält die KI-Verordnung ihre Zähne oder wird sie zu einem weichen, auf Vertrauen basierenden Regelwerk? Die Weichenstellung in Brüssel wird es zeigen.

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