Pauschale, Kleinsendungen

EU führt Pauschale auf Kleinsendungen ein

12.01.2026 - 00:00:12

Ab Juli 2026 wird die EU eine feste Zollabgabe von drei Euro auf Importe unter 150 Euro Wert erheben. Die Maßnahme soll den Wettbewerb für europäische Händler fairer gestalten und die Flut günstiger Pakete aus Drittländern regulieren.

Bisher waren Waren unter 150 Euro Wert von Zollgebühren befreit. Diese Regelung hat das explosive Wachstum internationaler E-Commerce-Plattformen befeuert. Juristische Berichte bestätigen nun: Diese Ausnahmeregelung endet Mitte 2026.

Die neue pauschale Zollabgabe von drei Euro wird voraussichtlich pro Artikel berechnet – nicht pro Paket. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Ein Paket mit drei günstigen Artikeln könnte so mit neun Euro belastet werden. Damit verändert sich die Kostenstruktur für preisbewusstes Online-Shopping grundlegend.

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Die Abgabe ist als Übergangslösung konzipiert. Sie soll Einnahmen generieren und Handelsströme steuern, bis die umfassende EU-Zollreform 2028 vollständig umgesetzt ist. Dann fällt die 150-Euro-Grenze komplett weg.

Kampf gegen unfairen Wettbewerb

Hinter dem politischen Kurswechsel steht die enorme Menge kleiner Pakete, die jährlich in den EU-Binnenmarkt gelangen – besonders von asiatischen E-Commerce-Giganten. Lokale Händler müssen Zölle zahlen, während viele Direktimporte diese Kosten bisher umgingen.

Die Pauschale soll diesen Wettbewerbsnachteil ausgleichen. Zudem entlastet sie die Zollbehörden, die mit der Masse an Einzelerklärungen kämpfen.

Für Geschäftsmodelle wie „Ultra-Fast-Fashion“ oder Billig-Elektronik ändert sich die Wirtschaftlichkeit fundamental. Bei einem T-Shirt für zehn Euro bedeutet die Abgabe einen Preisaufschlag von 30 Prozent.

Zusätzliche Gebühren verschärfen Belastung

Neben der EU-weiten Abgabe drohen weitere Kosten. Eine unionsweite Bearbeitungsgebühr wird für November 2026 diskutiert. Sie soll die operativen Kosten für Millionen Mikrotransaktionen decken.

Zusätzlich behalten Mitgliedstaaten das Recht, nationale Gebühren zu erheben. Länder wie Rumänien prüfen bereits eigene Bearbeitungsentgelte von etwa fünf Euro. Diese Gebühren-Schichtung könnte den Endpreis für Verbraucher deutlich über den ausgeschriebenen Produktpreis treiben.

Herausforderungen für Handel und Logistik

Die Einführung am 1. Juli 2026 erfordert massive Anpassungen bei Logistikdienstleistern, Postbetreibern und Handelsplattformen.

Für Marktplätze: Nicht-EU-Plattformen müssen die Berechnung in ihre Kassensysteme integrieren. Das Import-One-Stop-Shop (IOSS)-System zur Mehrwertsteuererhebung gewinnt weiter an Bedeutung, da wahrscheinlich auch die neue Abgabe darüber abgewickelt wird.

Für Logistikanbieter: Zusteller müssen ihre Deklarationssysteme aktualisieren, um die artikelgenaue Abgabe zu erfassen. Die präzise Datenübermittlung vom Verkäufer zum Zusteller erhöht den Compliance-Aufwand in der Lieferkette.

Für Verbraucher: Die Zeit überraschungsfreier Lieferungen bei günstigen Internationalbestellungen geht zu Ende. Künftig müssen Käufer genauer auf die Herkunft von Waren und mögliche versteckte Gebühren achten.

Ausblick: Der Weg bis 2028

Die Einführung 2026 ist nur die erste Phase einer umfassenden Reform. Die Pauschale ist ein Übergangsinstrument. Bis 2028 plant die EU eine datengesteuerte Zollumgebung mit vereinfachtem Tarifsystem für Niedrigwertwaren.

Die Zeit bis 2028 wird zum Stresstest für das EU-Zollmanagement im Hochvolumengeschäft. Weitere technische Leitlinien der EU-Kommission werden in den kommenden Monaten erwartet.

Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel müssen sich auf den Juli 2026 als verbindlichen Stichtag für Systemupdates und Preisstrategien vorbereiten. Die Ära zollfreier Kleinsendungen geht definitiv zu Ende.

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