EU-Führerschein: Letzte Tage für Umtausch alter Karten
19.01.2026 - 03:31:12Nur noch wenige Tage haben Besitzer von Kartenführerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 Zeit zum Umtausch. Ab dem 19. Januar 2026 verlieren diese Dokumente ihre Gültigkeit. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld und erhebliche Probleme – besonders im Berufsverkehr. Behörden melden bereits hohen Andrang.
Der Stichtag ist Teil eines EU-weiten Plans, über 110 verschiedene Führerscheinmuster durch ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument zu ersetzen. Die Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, doch das alte Papier oder die alte Karte wird ungültig. Experten warnen: Die Bearbeitung kann Wochen dauern. Wer jetzt nicht handelt, fährt bald illegal.
Gestaffelter Umtausch: Wer ist betroffen?
Um die Ämter nicht zu überlasten, läuft der Pflichtumtausch in Stufen. Nach den alten grauen und rosa Papierführerscheinen sind nun die ersten Kartenführerscheine dran. Konkret betrifft die aktuelle Frist alle Scheckkartenführerscheine mit dem Ausstellungsjahr 1999, 2000 oder 2001. Entscheidend ist das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite.
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Der Umtausch ist rein bürokratisch. Eine neue Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist nicht nötig. Benötigt werden lediglich:
* Gültiger Personalausweis oder Reisepass
* Der aktuelle (bald ungültige) Führerschein
* Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Gebühr liegt bei etwa 25 bis 30 Euro. Viele Kommunen bieten Online-Anträge an, um Wartezeiten zu umgehen.
Die Folgen des Zuwartens: Mehr als nur 10 Euro
Wer nach dem Stichtag mit dem alten Dokument erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig. Die größeren Fallstricke lauern jedoch im Alltag und vor allem im Job.
Bei Reisen ins Ausland kann ein ungültiger Führerschein zu Problemen bei Polizeikontrollen oder bei der Autovermietung führen. Die gravierendsten Konsequenzen drohen aber im beruflichen Umfeld.
Compliance-Alarm für Unternehmen mit Fuhrpark
Für Arbeitgeber ist die Frist ein ernstzunehmendes Compliance-Thema. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) haftet der Halter – also das Unternehmen – dafür, dass seine Mitarbeiter nur mit gültiger Fahrerlaubnis Firmenfahrzeuge steuern. Dazu zählt auch ein gültiges Führerscheindokument.
Ein Verstoß kann im Schadensfall fatale Folgen haben: Der Versicherungsschutz könnte erlöschen und Fuhrparkverantwortliche persönlich haftbar gemacht werden. Unternehmen sind daher verpflichtet, die Gültigkeit der Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig zu prüfen – inklusive der Einhaltung dieser Umtauschfristen.
Was Chefs und Fuhrparkmanager jetzt tun müssen
Unternehmen müssen proaktiv handeln. Fuhrparkmanager sollten sofort prüfen, welche Mitarbeiter Führerscheine der Jahrgänge 1999-2001 besitzen und sie zum umgehenden Umtausch auffordern.
Experten empfehlen eine systematische, mindestens halbjährliche Führerscheinkontrolle. Moderne Flottenmanagement-Systeme können dabei helfen, automatisierte Erinnerungen zu setzen und den Prozess rechtsicher zu dokumentieren. Das minimiert das Haftungsrisiko erheblich.
Der Blick nach vorn: Digitalisierung schreitet voran
Der Umtauschmarathon läuft bis 2033 weiter. Der neue EU-Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Parallel schreitet die Digitalisierung voran, etwa mit dem digitalen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) für Berufskraftfahrer.
Die Botschaft an alle Betroffenen ist klar: Nicht bis zur letzten Minute warten. Die Online-Antragstellung nutzen und den Umtausch jetzt in Angriff nehmen – bevor die Ämter überlastet sind und der Druck zu groß wird.
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