EU-Entwaldungsverordnung: Unternehmen atmen auf
01.02.2026 - 07:02:12Die EU hat ihre umstrittene Entwaldungsverordnung deutlich entschärft. Unternehmen erhalten mehr Zeit und weniger Bürokratie.
Brüssel. Ein Jahr Aufschub und deutlich weniger Papierkram: Die reformierte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt spürbare Erleichterungen für die Wirtschaft. Nach massivem Druck aus der Industrie hat die EU-Kommission die umstrittenen Regeln zum Kampf gegen Waldrodung deutlich pragmatischer gestaltet. Kern der Änderung ist ein neues „Once-Only“-Prinzip, das tausende Unternehmen von aufwendigen Nachweispflichten befreit. Doch trotz der Entlastung fordern Verbände weitere Nachbesserungen.
Mehr Zeit und weniger Bürokratie
Die wichtigste Neuerung ist Zeit. Die Frist für die Umsetzung wurde um ein weiteres Jahr verschoben. Für große und mittlere Unternehmen gilt die Verordnung nun erst ab dem 30. Dezember 2026. Kleine und Kleinstunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Diese Atempause soll es allen Beteiligten ermöglichen, ihre Prozesse und IT-Systeme anzupassen.
Zusätzlich gibt es konkrete Erleichterungen. So müssen etwa „Kleinst- oder Kleinprimärerzeuger“ aus Niedrigrisiko-Ländern künftig nur eine einmalige, vereinfachte Sorgfaltserklärung abgeben. Statt präziser Geodaten reicht die Angabe der Betriebsadresse. Bestimmte Produkte wie Bücher oder Zeitungen sind nun komplett von der Regelung ausgenommen.
Durchbruch: Das „Once-Only“-Prinzip
Die größte Entlastung kommt aus Brüssel jedoch mit einer grundlegenden Systemänderung. Bislang fürchteten Unternehmen eine bürokratische Kaskade: Jeder größere Akteur in der Lieferkette hätte eigene Nachweise erbringen müssen.
Dieser Albtraum ist vom Tisch. Künftig liegt die Hauptverantwortung nur noch beim Erstinverkehrbringer – also dem Unternehmen, das ein betroffenes Produkt wie Soja, Kaffee oder Holz erstmals in die EU einführt. Alle nachgelagerten Händler und Verarbeiter sind von der Pflicht zur eigenen Sorgfaltserklärung befreit. Sie müssen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung dokumentieren. Diese Fokussierung dürfte den administrativen Aufwand für zehntausende Firmen in Europa radikal reduzieren.
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Industrie fordert weitere Nachbesserungen
Trotz der Zugeständnisse ist die Debatte noch nicht beendet. Erst Ende Januar forderte der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) weitere Anpassungen. Die jüngsten Änderungen gingen in die richtige Richtung, reichten aber nicht aus, so der Verband.
Ein zentraler Streitpunkt bleiben die Sanktionen. Der BVDM kritisiert, dass die Verordnung weiterhin Rückrufe oder sogar die Vernichtung von unbedenklichen Waren – wie etwa Büchern – vorsieht. Dies sei völlig unverhältnismäßig, wenn von dem Produkt selbst keine Gefahr ausgehe. Die Forderung ist klar: Solche Strafmaßnahmen müssen gestrichen werden.
Hintergrund: Ein deutscher Erfolg
Die Reform ist das Ergebnis harter Verhandlungen und geht maßgeblich auf einen deutschen Vorstoß zurück. Die Bundesregierung konnte eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für die Entschärfungen gewinnen. Die ursprüngliche Fassung der EUDR von 2023 war auf breiten Widerstand gestoßen. Viele Unternehmen sahen sich außerstande, von tausenden kleinen Lieferanten weltweit lückenlose Geodaten-Nachweise zu beschaffen.
Ein weiterer kritischer Punkt bleibt die Risikoeinstufung von Ländern. Die EU-Kommission arbeitet an einem System, das Herkunftsländer in niedrige, standardmäßige und hohe Risikokategorien einteilt. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen hängen maßgeblich von dieser Einstufung ab. Ein erster Entwurf wurde jedoch bereits vom Europäischen Parlament als mangelhaft kritisiert – ein Zeichen für die anhaltende Komplexität des gesamten Vorhabens.
Was jetzt auf die Unternehmen zukommt
Die gewonnene Zeit bis Ende 2026 ist kein Freibrief. Unternehmen müssen ihre Lieferketten jetzt aktiv auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Dazu gehört das Sammeln notwendiger Daten, die Anpassung von Verträgen und der Aufbau interner Compliance-Strukturen.
Die EU-Kommission ist zudem verpflichtet, bis zum 30. April 2026 einen Bericht über weitere mögliche Vereinfachungen vorzulegen. Der Dialog zwischen Politik und Wirtschaft wird also intensiv weitergehen. Der Erfolg der gesamten Verordnung wird letztlich davon abhängen, ob der Spagat gelingt: globalen Waldschutz voranzutreiben, ohne europäische Unternehmen mit unpraktikablem Bürokratieaufwand zu überfordern. Die jüngsten Forderungen zeigen: An der Umsetzbarkeit wird weiter gearbeitet.
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