EU-Entwaldungsverordnung: Neue Fristen und Erleichterungen in Kraft
19.01.2026 - 06:23:12Die angepasste EU-Entwaldungsverordnung ist in Kraft – mit mehr Zeit für Unternehmen und ersten spürbaren Erleichterungen. Doch der Druck bleibt.
Nach monatelangem politischem Ringen ist die reformierte EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nun offiziell gültig. Ein verschobener Zeitplan und erste Vereinfachungen sollen die Umsetzung für Unternehmen praxistauglicher machen. Doch die Diskussion ist noch nicht beendet: Eine verankerte Überprüfungsklausel verpflichtet die EU-Kommission, bis Ende April 2026 über weitere Erleichterungen zu berichten.
Neue Regeln: Das gilt ab sofort für die Wirtschaft
Die jüngsten Anpassungen bringen konkrete Entlastungen. Der Startschuss für die Verordnung wurde für mittlere und große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.
Eine zentrale Neuerung ist das „First-Touch-Prinzip“. Künftig muss nur noch derjenige eine umfassende Sorgfaltserklärung abgeben, der ein Produkt erstmals in den EU-Binnenmarkt einführt – typischerweise der Importeur. Nachgelagerte Händler in der Lieferkette werden massiv entlastet. Sie müssen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung speichern.
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Weitere Erleichterungen gelten für Betriebe in nachweislichen Niedrigrisikoländern. Unter bestimmten Bedingungen kann dort eine postalische Adresse anstelle präziser Geodaten der Anbauflächen genügen. Zudem sind bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher nun ausgenommen, während Papier und Verpackungen weiterhin erfasst bleiben.
Hintergrund: Warum die EU nachjustieren musste
Dem Beschluss gingen intensive Verhandlungen im letzten Quartal 2025 voraus. Wirtschaftsverbände und mehrere Mitgliedstaaten hatten massive Bedenken angemeldet. Die Kritikpunkte: Die ursprünglichen Fristen waren unrealistisch, das zentrale EU-IT-Informationssystem war nicht einsatzbereit, und der bürokratische Aufwand gerade für KMU erschien zu hoch.
Es bestand die konkrete Gefahr erheblicher Lieferkettenstörungen. Der politische Druck führte schließlich zum Umdenken in Brüssel. Branchenvertreter begrüßen die Änderungen als notwendigen Schritt, um die Implementierung überhaupt möglich zu machen.
Nächster Schritt: Die entscheidende Überprüfung 2026
Trotz der Erleichterungen ist die Debatte noch nicht beendet. Das Herzstück der weiteren Entwicklung ist eine nun gesetzlich verankerte Überprüfungspflicht. Die EU-Kommission muss bis spätestens 30. April 2026 einen Bericht vorlegen, der das Potenzial für weitere Vereinfachungen analysiert. Dieser könnte von einem neuen Gesetzesvorschlag begleitet werden.
Im Fokus stehen Forderungen, die bisher unberücksichtigt blieben. Dazu gehört der Ruf nach einer klaren „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder wie Deutschland oder Österreich, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet. Dies würde den bürokratischen Aufwand für heimische Erzeuger weiter minimieren.
Analyse: Mehr Zeit, aber keine Entwarnung
Die Verschiebung ist ein klares Eingeständnis Brüssels: Die ursprünglichen Pläne waren zu ambitioniert. Die Anpassungen geben Unternehmen wertvolle Zeit, ihre Lieferketten zu analysieren und Compliance-Systeme aufzubauen.
Doch Experten warnen: Eine grundsätzliche Entwarnung ist das nicht. Die Kernpflichten der EUDR – der Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten durch Geolokalisierung und Risikobewertung – bleiben unverändert. Unternehmen, die als Erstinverkehrbringer gelten, müssen die komplexen Sorgfaltspflichten voll erfüllen. Die gewonnene Zeit muss aktiv für die Vorbereitung genutzt werden.
Ausblick: Strategische Vorbereitung ist jetzt entscheidend
Für Tausende Unternehmen beginnt nun die Phase der strategischen Vorbereitung. Die kommenden Monate sind entscheidend, um Lieferketten EUDR-konform zu gestalten. Parallel richtet sich der Blick gebannt nach Brüssel und den erwarteten Kommissionsbericht im April 2026.
Wird die Politik bereit sein, im Dialog mit der Praxis weitere Verbesserungen umzusetzen? Die Antwort auf diese Frage wird maßgeblich darüber entscheiden, wie hoch der finale administrative und finanzielle Aufwand für die europäische Wirtschaft ausfällt. Bis dahin lautet die Aufgabe: Die gewonnene Zeit klug nutzen.
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