EU-Entwaldungsverordnung, Fristen

EU-Entwaldungsverordnung: Neue Fristen bringen Atempause für Unternehmen

04.02.2026 - 00:51:12

Die EU hat die Frist zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung für große Unternehmen bis Ende 2026 verlängert und die bürokratischen Pflichten auf den Primärbetreiber fokussiert.

Die Uhr tickt für europäische Importeure: Große und mittlere Unternehmen haben nun bis Ende 2026 Zeit, ihre Lieferketten auf die strengen Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) umzustellen. Diese Verschiebung ist Teil einer umfassenden Vereinfachung der umstrittenen Regeln, die den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren soll. Für Händler von Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk und Rindfleisch beginnt nun eine entscheidende Vorbereitungsphase.

Kern der Reform: Fristverlängerung und Fokussierung

Die Ende 2025 beschlossene Novelle bringt vor allem zwei Erleichterungen. Die Umsetzungsfrist für große und mittlere Unternehmen wurde auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Inhaltlich konzentriert sich die volle Verantwortung nun auf den Primärbetreiber. Dies ist das erste Unternehmen, das ein betroffenes Produkt auf den EU-Markt bringt. Es muss nachweisen, dass die Waren entwaldungsfrei und legal produziert wurden. Diese Sorgfaltserklärung muss in ein zentrales EU-Informationssystem hochgeladen werden. Für kleine Erzeuger aus Regionen mit geringem Risiko gelten stark vereinfachte Regeln.

Anzeige

Viele Importeure unterschätzen, wie umfassend die Sorgfaltspflichten der EU‑Entwaldungsverordnung sind – und riskieren empfindliche Sanktionen oder Lieferstopps. Das kostenlose E‑Book zur Entwaldungsverordnung erklärt praxisnah, welche Rohstoffe betroffen sind, welche Prüfpflichten gelten und wie Sie mit einer konkreten Checkliste Ihre Lieferkette schnell vorprüfen können. Ideal für Primärbetreiber, Einkäufer und Händler von Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk und Rindfleisch. Jetzt kostenloses E‑Book & Checkliste herunterladen

Bürokratieabbau: Entlastung für die gesamte Lieferkette

Eine der größten Änderungen betrifft die nachgelagerten Unternehmen. Das ursprüngliche Modell sah Pflichten für nahezu alle Handelsstufen vor – ein Albtraum für Logistik und Verwaltung. Nach dem neuen „Primärbetreiber + 1“-Modell enden die umfangreichen Prüfpflichten bereits beim ersten Abnehmer.

Dieser muss lediglich die Referenznummer der Sorgfaltserklärung dokumentieren. Eine eigene Überprüfung der Daten ist nicht mehr nötig. Alle weiteren Händler, Verarbeiter und Einzelhändler sind von den EUDR-Pflichten befreit. Diese Straffung soll die praktische Umsetzung überhaupt erst ermöglichen.

Die Herausforderungen bleiben: Daten sind der Schlüssel

Doch Vorsicht: Die Kernaufgabe bleibt unverändert komplex. Der Nachweis einer entwaldungsfreien Lieferkette bis zur Anbauparzelle ist für viele Branchen eine Herkulesaufgabe. Besonders bei Rohstoffen von Millionen Kleinbauern, etwa bei Kakao oder Kaffee, ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit extrem schwierig.

Unternehmen müssen die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Lieferantendatenbanken zu bereinigen, den Dialog mit Zulieferern zu intensivieren und in robuste Trackingsysteme zu investieren. Die Qualität der gesammelten Geodaten entscheidet am Ende über Konformität oder hohe Strafen.

Hohe Strafen und dynamische Regulierung

Die Konsequenzen bei Verstößen sind nach wie vor drastisch. Die Behörden der Mitgliedstaaten können Bußgelder von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes verhängen, Produkte beschlagnahmen oder Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Der Reputationsschaden wäre zusätzlich immens.

Die Regulierung ist zudem nicht in Stein gemeißelt. Die EU-Kommission muss bis April 2026 einen Bericht über die Wirkung der Vereinfachungen vorlegen. Dieser könnte weitere Anpassungen nach sich ziehen. Für Unternehmen heißt das: Sie müssen nicht nur die aktuellen Regeln umsetzen, sondern ihre Compliance-Strategie flexibel und zukunftsfähig aufstellen. Die Uhr tickt – aber sie zeigt nun eine klarere Zeit an.

Anzeige

PS: Nutzen Sie die verlängerte Frist bis Ende 2026 strategisch – mit einem kompakten Praxisleitfaden zur EUDR-Compliance. Der Gratis-Download enthält eine Schritt‑für‑Schritt‑Checkliste zur Risikobewertung, Praxisbeispiele sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Primärbetreiber und Einkäufer. So verbessern Sie Nachvollziehbarkeit bis zur Anbauparzelle, optimieren Geodaten-Qualität und reduzieren das Risiko hoher Sanktionen. Kostenlosen Leitfaden und Checkliste jetzt sichern

@ boerse-global.de