EU-Entwaldungsverordnung: Ein Jahr mehr Zeit und weniger Bürokratie
27.01.2026 - 03:14:12Die EU verschafft Unternehmen mit globalen Lieferketten ein Jahr mehr Zeit und deutlich weniger Bürokratie. Eine wichtige Änderung der umstrittenen Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt in Kraft.
Brüssel. Für Tausende Unternehmen, die Rohstoffe wie Kaffee, Kakao oder Holz in die EU importieren, gibt es eine spürbare Entlastung. Die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird um ein Jahr verschoben und deutlich vereinfacht. Die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 wurde bereits am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und setzt nun den neuen Fahrplan.
Große und mittlere Unternehmen müssen erst ab dem 30. Dezember 2026 vollständig konform sein. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt sogar eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2027. Dieser Schritt folgt auf massive Kritik aus der Wirtschaft an den komplexen Sorgfaltspflichten und an der mangelnden Bereitschaft der zentralen EU-IT-Systeme.
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Vereinfachte Sorgfaltspflicht: Klare Verantwortung
Das Herzstück der Neuregelung ist eine radikale Vereinfachung der bürokratischen Pflichten. Künftig liegt die Hauptlast bei einem einzigen Akteur: dem „primären Betreiber“. Das ist das Unternehmen, das ein betroffenes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt oder aus der Union exportiert. Nur dieser „Erstanbieter“ muss eine umfassende Risikoanalyse durchführen und eine offizielle Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) abgeben.
Für alle nachgelagerten Händler und Unternehmen in der Lieferkette entfällt diese Pflicht weitgehend. Ihre Hauptaufgabe reduziert sich darauf, die Referenznummer der ursprünglichen Sorgfaltserklärung zu erfassen, fünf Jahre lang aufzubewahren und weiterzugeben. Dieses „Primärer-Anbieter-plus-1“-Modell soll den bürokratischen Aufwand in den komplexen Lieferketten drastisch reduzieren.
Entlastung für den Mittelstand und Landwirte
Besonders kleine Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe erhalten spürbare Erleichterungen. Als primäre Betreiber müssen sie keine komplexe Sorgfaltserklärung mehr einreichen. Stattdessen reicht eine vereinfachte, einmalige Konformitätserklärung.
Für Betriebe in Ländern, die als Niedrigrisikogebiet für Entwaldung eingestuft sind, ist diese Erklärung sogar die einzige Anforderung. Zudem dürfen sie statt präziser Geokoordinaten für ihre Anbauflächen lediglich ihre Postadresse angeben. In Mitgliedstaaten, deren Datenbanken die notwendigen Informationen bereits enthalten, wird die Sorgfaltserklärung sogar automatisch vom System erstellt. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass kleinere Marktteilnehmer durch überbordende Bürokratie vom EU-Markt verdrängt werden.
Bücher raus, Review kommt
In einer weiteren wichtigen Änderung wird der Anwendungsbereich der Verordnung eingeschränkt. Gedruckte Erzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Magazine (Zollkapitel 49) sind nun von den Pflichten ausgenommen. Der Grund: Die Rückverfolgung von Zellstoff durch globale Lieferketten wäre für die Verlagsbranche kaum praktikabel umsetzbar.
Zudem schreibt die Änderung einen verbindlichen „Vereinfachungs-Review“ vor. Die EU-Kommission muss bis zum 30. April 2026 die Auswirkungen, Verwaltungskosten und die Wirksamkeit der Verordnung überprüfen – mit besonderem Fokus auf kleine Unternehmen. Auf Basis dieses Berichts können weitere legislative Anpassungen folgen.
Was bedeutet die Verschiebung für die Wirtschaft?
Die Reaktionen aus der Industrie sind überwiegend erleichtert. Das zusätzliche Jahr wird nicht als Pause, sondern als kritische Vorbereitungsphase gesehen. Unternehmen müssen robuste Systeme zur Rückverfolgung und Datenerfassung in ihren Lieferketten implementieren. Auch außereuropäische Exporteure gewinnen wertvolle Zeit, um ihre Prozesse anzupassen.
Die ursprünglich befürchtete Überlastung der EU-IT-Systeme kann nun behoben werden. Während das übergeordnete Ziel – entwaldungsfreie Lieferketten – unverändert ambitioniert bleibt, zeigt die angepasste Verordnung einen pragmatischeren Weg der Umsetzung. Die Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Praktikabilität ist damit neu justiert.
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