EU-Entwaldungsverordnung, Druckbranche

EU-Entwaldungsverordnung: Druckbranche atmet auf, Händler entlastet

20.01.2026 - 23:22:12

Die reformierte EU-Verordnung schließt Bücher und Zeitungen aus, führt ein vereinfachtes First-Touch-Prinzip ein und verlängert die Umsetzungsfristen für Unternehmen bis 2027.

Nach langem Ringen bringt eine Reform der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) entscheidende Erleichterungen. Druckerzeugnisse wie Bücher und Zeitungen werden komplett ausgenommen, Händler profitieren von einem neuen „First-Touch-Prinzip“. Die Frist für die Umsetzung wurde zudem verlängert.

Die EUDR sollte eigentlich schon Ende 2024 in Kraft treten. Ihr Ziel: sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kaffee oder Kakao auf dem EU-Markt nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Die ursprünglich geplanten, extrem detaillierten Rückverfolgungspflichten für ganze Lieferketten lösten jedoch massive Proteste aus – besonders in der Papier- und Druckindustrie.

Druckerzeugnisse weitgehend befreit

Eine der wichtigsten Änderungen ist die weitgehende Ausnahme für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) begrüßt dies als „starkes Signal“ und Ende einer langen Rechtsunsicherheit. Die Kritik war deutlich: Die Rückverfolgung jeder einzelnen Papierfaser bis zum Ursprungswald wäre in der Praxis eine unüberwindbare bürokratische Hürde gewesen.

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Die Ausnahme gilt jedoch nicht pauschal. Papier als Rohstoff, Verpackungen und Etiketten unterliegen weiterhin der strengen Regulierung. Auch Non-Book-Artikel wie Spiele mit Holzanteilen müssen dokumentiert werden. Für viele Druckereien bedeutet die Reform dennoch eine enorme Entlastung.

Revolution für den Handel: Das „First-Touch-Prinzip“

Eine fundamentale Vereinfachung betrifft den gesamten Handel. Künftig gilt das „First-Touch-Prinzip“. Nur das Unternehmen, das ein betroffenes Produkt erstmals in den EU-Binnenmarkt einführt – also typischerweise der Importeur oder Waldeigentümer – muss eine umfassende Sorgfaltserklärung beim EU-IT-System einreichen.

Für alle nachgelagerten Händler entfällt damit die Pflicht zur eigenen, redundanten Dokumentation. Sie müssen lediglich die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren. Diese Regelung reduziert den bürokratischen Aufwand für Groß- und Einzelhandel massiv und macht die Verordnung überhaupt erst praxistauglich.

Mehr Zeit für alle: Neue Fristen und KMU-Erleichterungen

Um die Anpassung zu ermöglichen, wurde der Start der EUDR erneut verschoben. Mittlere und große Unternehmen haben nun bis zum 30. Dezember 2026 Zeit. Kleinst- und Kleinunternehmen (KMU) erhalten sogar eine Schonfrist bis zum 30. Juni 2027.

Zusätzlich gibt es Erleichterungen für kleine landwirtschaftliche Betriebe aus Regionen mit niedrigem Entwaldungsrisiko. Sie können vereinfachte Erklärungen abgeben und oft die Betriebsadresse statt präziser Geodaten angeben. Damit soll verhindert werden, dass kleine Produzenten durch überbordende Bürokratie vom EU-Markt ausgeschlossen werden.

Kernziel bleibt, aber der Weg wird pragmatischer

Die Reform ist ein Erfolg des massiven Drucks von Wirtschaftsverbänden. Sie reagiert auf erkannte Umsetzungshürden, ohne das Kernziel aufzugeben: Die EU will als großer Verbrauchermarkt weiter gegen importierte Entwaldung vorgehen.

Jetzt liegt der Ball bei der EU-Kommission. Sie muss das zentrale IT-System finalisieren und bis April 2026 prüfen, ob weitere Vereinfachungen möglich sind. Die betroffenen Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Lieferketten zu analysieren und sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten. Die größten Hürden sind jedoch erst einmal aus dem Weg geräumt.

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