EU-Entwaldungsverordnung: Deutsche Industrie fordert radikale Entlastung
30.01.2026 - 08:15:11Deutsche Industrieverbände erhöhen den Druck auf Brüssel und fordern massive Erleichterungen bei den neuen Umweltregeln. Sie warnen vor einem „Bürokratiemonster“, das vor allem Mittelständler erdrückt.
Angeführt vom Bundesverband Druck und Medien (BVDM), fordern die Wirtschaftsvertreter einen grundlegenden Umbau der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Ihr Kernvorwurf: Die aktuellen Regeln seien für kleine und mittlere Unternehmen in der Lieferkette nicht praktikabel umsetzbar. Die Frist für neue Entlastungsvorschläge bei der EU-Kommission läuft in Kürze ab – der Vorstoß ist also strategisch getimt.
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Kernforderung: Befreiung für nachgelagerte Betriebe
Im Zentrum der Kritik steht die Verantwortung in der Lieferkette. Die Verbände fordern eine klare und ausschließliche Zuständigkeit des Erstinverkehrbringers. Das sind jene Unternehmen, die einen Rohstoff wie Holz, Kautschuk oder Kakao erstmals in die EU einführen.
„Nachgelagerte Betriebe wie Druckereien oder Möbelhersteller müssen von den komplexen Prüfpflichten befreit werden“, so die zentrale Forderung. Diese Unternehmen verarbeiten die Materialien nur weiter und hätten keinen Einfluss auf deren Herkunft. Die jetzige Regelung wälze die Beweislast unverhältnismäßig auf sie ab.
„Radikaler Bürokratieabbau“ gefordert
Die zweite große Baustelle ist der immense Verwaltungsaufwand. Die Pflicht, für jede einzelne Produktcharge Referenznummern durch die gesamte Lieferkette zu schleusen, wird als praxisfern kritisiert.
„Das verursacht enorme Kosten ohne wesentlichen ökologischen Mehrwert“, argumentieren die Verbände. In globalen, verzweigten Lieferketten sei dieses Detail-Tracking kaum zu leisten. Sie fordern einen radikalen Abbau dieser „unnötigen Bürokratie“.
Zudem lehnen sie die vorgesehenen Sanktionen ab. Die mögliche Vernichtung von Waren bei formalen Fehlern in der Dokumentation sei ökologisch widersinnig und wirtschaftlich ruinös. Stattdessen brauche es ein System verhältnismäßiger Strafen.
Warum die EUDR die Industrie aufschreckt
Die Verordnung ist ein Kernstück des European Green Deal. Sie soll sicherstellen, dass für Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Kaffee oder Holz, die in der EU verkauft werden, nach dem 31. Dezember 2020 keine Wälder gerodet wurden.
Um das zu beweisen, müssen Unternehmen lückenlose Sorgfaltsprüfungen durchführen: von der genauen Geolokalisierung der Anbaufläche bis zur Risikobewertung. Alle Daten müssen in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt werden. Für Großkonzerne ist das eine Herausforderung – für KMU oft eine unlösbare Hürde.
Bisherige Lockerungen reichen nicht aus
Bereits im Dezember 2025 reagierte die EU auf den massiven Protest. Sie verschob den Start der Regelung für größere Unternehmen auf den 30. Dezember 2026. Kleinstbetriebe haben sogar bis Mitte 2027 Zeit.
Zudem wurden erste Erleichterungen beschlossen: Die Hauptverantwortung liegt nun klar beim Erstimporteur, und Druckerzeugnisse sind vorerst ausgenommen. Für die betroffenen Branchen geht das aber nicht weit genug. Die aktuelle Kritik zeigt: Die grundsätzlichen Probleme mit Bürokratie und Haftung in der Lieferkette bleiben bestehen.
Wettlauf gegen die Zeit: Kommission unter Druck
Die Verbände setzen Brüssel nun gezielt unter Zeitdruck. Eine Klausel in der Verordnung verpflichtet die EU-Kommission, bis Ende April 2026 über weitere Entlastungen zu entscheiden. Die laufende Konsultation ist die letzte Chance der Wirtschaft, ihre Forderungen einzubringen.
Die Debatte offenbart den grundlegenden Konflikt der EU-Politik: den Spagat zwischen ambitioniertem Klimaschutz und der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Wird die EUDR zu einem handhabbaren Instrument oder zum gefürchteten Bürokratiemonster?
Die kommenden Wochen sind entscheidend. Die Kommission muss die Vorschläge prüfen und bis zum Frühjahr Stellung beziehen. Für tausende mittelständische Zulieferer in Deutschland und Europa hängt viel davon ab. Die Uhr tickt – bis zur Anwendung Ende 2026 bleibt kaum Zeit für grundlegende Korrekturen.
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