EU-Entwaldungsverordnung, Aufschub

EU-Entwaldungsverordnung: Aufschub bis Ende 2026

31.01.2026 - 21:05:12

Die EU verschiebt die Anwendung der Sorgfaltspflichten gegen Entwaldung auf Ende 2026. Grund sind praktische Umsetzungshürden und anhaltende Kritik an der umstrittenen Risikoeinstufung von Ländern.

Die EU verschafft Unternehmen ein Jahr mehr Zeit, um sich auf die komplexen Sorgfaltspflichten gegen Entwaldung vorzubereiten. Die Verschiebung ist eine Reaktion auf massive praktische Hürden und anhaltende Kritik an der Umsetzung.

Kritik an Risiko-Liste bleibt trotz Aufschub

Ein zentraler Streitpunkt bleibt das Benchmarking-System der Verordnung. Es stuft Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko in drei Kategorien ein. Diese Einstufung bestimmt, wie aufwändig die Sorgfaltspflichten für Importeure sind. Eine im Mai 2025 veröffentlichte Liste erklärte alle EU-Staaten und etwa 140 weitere Länder zu Niedrigrisiko-Gebieten. Als Hochrisikoländer gelten nur Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland – vor allem aufgrund bestehender Sanktionen.

Alle nicht genannten Länder, darunter wichtige Agrarexporteure wie Brasilien, Indonesien oder Argentinien, fallen automatisch in die Standardrisiko-Kategorie. Diese pauschale Einstufung steht seit Monaten in der Kritik. Umweltverbände und Experten halten sie für realitätsfern, da sie hohe Entwaldungsraten in einigen dieser Länder nicht angemessen widerspiegele. Das Europäische Parlament lehnte den Entwurf bereits im Juli 2025 in einer Resolution ab.

Anzeige

Unternehmen, die Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Palmöl oder Holz importieren, sollten jetzt prüfen, ob die neue EU-Entwaldungsverordnung für sie gilt – sonst drohen Sanktionen und Handelsrestriktionen. Ein kostenloses E‑Book liefert einen verständlichen Überblick über die Sorgfaltspflichten, pragmatische Prüf-Schritte, praktische Vorlagen und eine Checkliste zur schnellen Einschätzung der eigenen Betroffenheit. Ideal für Einkäufer und Compliance-Teams, die ihre Lieferkettentransparenz rasch verbessern müssen. Jetzt kostenlosen E‑Book-Download zur Entwaldungsverordnung sichern

Verschiebung als Antwort auf praktische Probleme

Die nun beschlossene Verschiebung der Anwendungsfrist auf den 30. Dezember 2026 ist eine direkte Reaktion auf massive Umsetzungsprobleme. Ein Hauptgrund sind Verzögerungen beim zentralen EU-IT-System für die erforderlichen Sorgfaltserklärungen. Die Wirtschaft klagte zudem, die komplexen Anforderungen – insbesondere die präzise Erfassung von Geodaten für jedes Anbaugebiet – seien in der ursprünglichen Frist nicht zu schaffen.

Die zusätzliche Zeit soll nun für die Vorbereitung genutzt werden. Für Kleinunternehmen gilt sogar eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2027. Gleichzeitig beschloss die EU erste Vereinfachungen, etwa den Wegfall der Pflicht zum Austausch von Referenznummern innerhalb der EU-Lieferkette.

Unternehmen zwischen Vorbereitung und Unsicherheit

Der Aufschub ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits verschafft er Importeuren von Kaffee, Kakao, Palmöl und Holz wertvolle Zeit, ihre globalen Lieferketten zu analysieren und Due-Diligence-Prozesse aufzubauen. Die Komplexität wurde weithin unterschätzt, besonders für Produkte, die Rohstoffe von Tausenden Kleinbauern bündeln.

Andererseits verlängert sich die Phase der Rechtsunsicherheit. Die grundlegende Kritik an der Benchmark-Methodik ist nicht vom Tisch. Unternehmen müssen ihre Vorbereitungen nun auf Basis der umstrittenen Liste fortsetzen, während gleichzeitig mögliche spätere Anpassungen im Raum stehen.

Nächste Schritte: Berichte und Überprüfungen stehen an

Die Debatte ist damit nicht beendet. Die EU-Kommission muss bis April 2026 einen Bericht über mögliche weitere Vereinfachungen vorlegen. Für das gleiche Jahr ist zudem eine erste offizielle Überprüfung des Benchmark-Systems geplant, die auf aktualisierten Daten der UN-Ernährungsorganisation FAO basieren soll.

Die gewonnene Zeit sollte die Wirtschaft nutzen, um ihre Lieferkettentransparenz proaktiv zu erhöhen. Die Balance zwischen ambitioniertem Waldschutz und wirtschaftlicher Praktikabilität wird Brüssel und die Handelsnationen auch in den kommenden Monaten beschäftigen.

PS: Die Fristverlängerung entbindet Importeure nicht von der Pflicht zur Risikoprüfung. Holen Sie sich die kostenlose Checkliste und das Praxis-E‑Book zur EU-Entwaldungsverordnung, damit Sie systematisch prüfen können, welche Rohstoffe betroffen sind und welche Dokumentation jetzt erforderlich ist – so lassen sich Bußgelder und Lieferengpässe vermeiden. Besonders nützlich für Mittelständler mit komplexen Lieferketten. Prüfen Sie jetzt Ihre Lieferkette – Gratis-Checkliste herunterladen

@ boerse-global.de