EU-Entwaldungsgesetz, Kippe

EU-Entwaldungsgesetz erneut auf der Kippe: Parlament stimmt über zweite Verschiebung ab

26.11.2025 - 13:29:12

Straßburg steht heute unter Spannung: Das Europaparlament entscheidet, ob das wegweisende Gesetz gegen importierte Entwaldung erneut verschoben wird – IT-Pannen und Wirtschaftsdruck lassen der EU kaum eine Wahl.

Mit knapp über einem Monat bis zur revidierten Frist am 30. Dezember 2025 tritt das Europäische Parlament heute in Straßburg zu einer Notdebatte zusammen. Auf der Tagesordnung: Eine erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein volles Jahr bis Dezember 2026. Was als historischer Meilenstein im Kampf gegen Klimawandel und Waldverlust gefeiert wurde, droht im legislativen Chaos zu versinken.

Die Dringlichkeitsdebatte folgt auf ein Verhandlungsmandat, das der Rat der Europäischen Union vergangene Woche angenommen hat. Das Gremium der Mitgliedstaaten fordert eine „pragmatische” Verzögerung und massive Vereinfachungen der Vorschriften. Doch während die Europäische Volkspartei (EVP) die Verschiebung als notwendige „Atempause” für Unternehmen verteidigt, sprechen Umweltorganisationen von einer „eklatanten Verzerrung” europäischer Klimaverpflichtungen.

Der aktuelle Gesetzgebungsnotstand begann am 19. November, als die EU-Mitgliedstaaten im Rat ein Mandat beschlossen, die Anwendung der EUDR auf den 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen zu verschieben – Kleinst- und Kleinunternehmen erhielten sogar Aufschub bis zum 30. Juni 2027. Eine Verlängerung um volle zwölf Monate über die bereits einmal verschobene Deadline hinaus.

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Laut Ratsposition ist die Verzögerung erforderlich, um „Rechtssicherheit für alle Beteiligten” angesichts anhaltender technischer Probleme zu gewährleisten. In einem bemerkenswerten Kurswechsel lehnte der Rat eine von der Kommission vorgeschlagene „Schonfrist” ab – die zwar die Fristen beibehalten, aber Strafen reduziert hätte – und setzte stattdessen auf eine klare Verschiebung.

„Der Rat verweigert die von der Kommission vorgeschlagene ‘Schonfrist’ zugunsten eindeutiger, einheitlicher Anwendungstermine”, analysierten Rechtsexperten der Kanzlei Bird & Bird am Montag. Der Ratstext führt zudem vereinfachte Compliance-Maßnahmen ein: Nachgelagerte Unternehmen müssen keine doppelten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen, wenn das Produkt bereits vom Erstimporteur freigegeben wurde.

Haupttreiber der neuen Verschiebung ist die fehlende Einsatzbereitschaft des EU-eigenen IT-Systems, das für Unternehmen essentiell ist, um ihre Sorgfaltserklärungen hochzuladen. Trotz früherer Zusicherungen berichten Branchenverbände von anhaltenden technischen Störungen. Das System könnte womöglich das massive Datenvolumen bis Ende Dezember nicht bewältigen.

„Ausfälle beim EUDR-IT-System könnten zu weiteren Verzögerungen führen”, meldete Wood Central am Montag und verwies darauf, dass die Kommission nach dem Eingeständnis der Systemprobleme unter erneutem Druck steht. Diese technische Lücke liefert der EVP und Industrielobbyisten Munition: Eine Durchsetzung der Verordnung ohne funktionierendes Meldetool würde chaotische Lieferkettenunterbrechungen verursachen.

Große Marktteilnehmer sind gespalten. Während einige Kaffeeröster und Kakaohändler die EU auffordern, am aktuellen Zeitplan festzuhalten, um ihre Compliance-Investitionen zu validieren, warnt eine Koalition von Handelsverbänden, dass die „mangelnde Bereitschaft” der Verwaltung eine Verschiebung unvermeidbar macht.

Vereinfachungen und die „Review-Klausel”

Über den Zeitplan hinaus debattiert das Parlament kontroverse Änderungsanträge, die den Geltungsbereich der Verordnung dauerhaft verändern könnten. Die EVP drängt auf eine verbindliche „Vereinfachungsüberprüfung”, die die Kommission zwingen würde, bis April 2026 die administrative Belastung der Verordnung neu zu bewerten.

Diese Prüfung soll speziell die Auswirkungen auf Kleinst- und Kleinunternehmen evaluieren und könnte weitere Gesetzesinitiativen zur Reduktion von „Bürokratie” auslösen. Zusätzlich bleibt das Konzept der „risikofreien Länder” ein Streitpunkt – eine Kategorie, die Produzenten in Staaten mit stabilem Waldbestand von strengen Kontrollen befreien würde.

Umweltschützer reagieren alarmiert auf diese Vorschläge. Anke Schulmeister-Oldenhove vom WWF European Policy Office bezeichnete die erneute Verzögerung als Versuch, die EUDR in „eine theoretische Gedankenübung statt einen konkreten Schritt” zu verwandeln. Rechtsexperten von ClientEarth warnten, dass die zweijährige Wiederöffnung der Verordnung „unnötige Unsicherheit und Instabilität für EU-Unternehmen und Investoren schafft”.

Wettlauf gegen die Uhr

Stimmt das Parlament heute für die Änderungen, tritt die Verordnung sofort in „Trilog”-Verhandlungen ein – beschleunigte Gespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission. Diese Verhandlungen müssen abgeschlossen und der finale Text im Amtsblatt veröffentlicht sein, bevor das aktuelle Gesetz am 30. Dezember 2025 automatisch in Kraft tritt.

Marktanalysten erwarten, dass die einjährige Verschiebung durchgeht, angesichts der Übereinstimmung zwischen Rat und der größten Parlamentsfraktion. Die genauen Bedingungen der „Vereinfachungen” bleiben jedoch volatil.

„Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sollen unmittelbar beginnen, um die Jahresendfrist einzuhalten”, berichtete Responsible Investor am Dienstag. Das Ergebnis der heutigen Abstimmung entscheidet, ob europäische Importeure Aufschub bis 2026 erhalten oder einem chaotischen Compliance-Sprint bis Silvester entgegensehen.

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