EU-Entwaldungsgesetz, Brüssel

EU-Entwaldungsgesetz: Brüssel gewährt Unternehmen Aufschub bis 2026

30.11.2025 - 15:09:12

Das Europäische Parlament hat diese Woche die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr verschoben. Nach monatelangem Druck aus Industrie und Handel erhalten große Unternehmen nun bis zum 30. Dezember 2026 Zeit zur Vorbereitung – kleine und mittelständische Betriebe sogar bis Ende Juni 2027. Doch was bedeutet dieser Aufschub konkret? Und warum schlagen Umweltschützer Alarm?

Die Verschiebung kommt nicht überraschend. Branchenverbände, Handelspartner und EU-Mitgliedstaaten hatten massiv vor technischen Problemen und drohenden Lieferengpässen gewarnt. Das Kernziel bleibt zwar bestehen: Keine Produkte mehr auf dem EU-Markt, die mit Waldrodung in Verbindung stehen. Doch der Weg dorthin wird nun mit mehr Vorlaufzeit und weniger bürokratischen Hürden gepflastert.

Am Mittwoch, den 26. November, stimmten die Abgeordneten im Straßburger Plenum mit klarer Mehrheit für den Aufschub: 402 Stimmen dafür, 250 dagegen, 8 Enthaltungen. Der ursprüngliche Stichtag Ende 2025 rückt damit um volle zwölf Monate nach hinten.

Warum dieser Schritt? Die EU-eigene Datenbank TRACES ist schlicht noch nicht einsatzbereit. Gleichzeitig kämpfen Unternehmen damit, präzise Geodaten aus komplexen Lieferketten zu beschaffen – eine der zentralen Anforderungen der Verordnung. “Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang garantieren und die Verstärkung des IT-Systems ermöglichen”, heißt es in der offiziellen Erklärung des Parlaments.

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Große Konzerne müssen ihre Sorgfaltspflichten nun bis zum 30. Dezember 2026 erfüllen. Kleine und Kleinstunternehmen bekommen mit dem 30. Juni 2027 noch einmal ein halbes Jahr mehr Spielraum.

Weniger Bürokratie, aber mit Abstrichen

Neben der zeitlichen Verschiebung wurden auch inhaltliche Erleichterungen beschlossen. So fallen Druckerzeugnisse unter dem Zollcode 49 – etwa Bücher, Zeitungen und Manuskripte – künftig nicht mehr unter die Verordnung. Die Verlagsbranche atmet auf, Umweltverbände sind empört.

Zusätzlich muss die EU-Kommission bis zum 30. April 2026 eine “Vereinfachungsprüfung” vorlegen. Dabei soll analysiert werden, wo sich der administrative Aufwand weiter reduzieren lässt. Für Unternehmen könnte das weitere Entlastungen bedeuten – oder neue Rechtsunsicherheit schaffen.

Was jedoch nicht kam: die von der konservativen EVP-Fraktion geforderte Kategorie für “risikofreie Länder”. Diese hätte Staaten mit stabilem Waldbestand von strengen Kontrollen ausgenommen. Stattdessen bleibt es beim dreistufigen Risikosystem (niedrig, standard, hoch) zur Bewertung einzelner Länder.

Industrie jubelt, Umweltschützer warnen vor Aufweichung

Die Reaktionen könnten kaum gegensätzlicher ausfallen. Industrieverbände und wichtige Handelspartner wie Brasilien und Indonesien zeigen sich erleichtert. Für sie bedeutet der Aufschub: keine überstürzten Handelshemmnisse, keine Preisexplosionen bei Kaffee, Kakao oder Soja.

Umweltorganisationen sehen dagegen einen Rückschlag für den globalen Klimaschutz. “Die EU-Abgeordneten fügen der EUDR den Tod durch tausend Schnitte zu”, kritisierte Nicole Polsterer von der NGO Fern unmittelbar nach der Abstimmung.

Besonders die angekündigte Überprüfung bereitet Sorgen. Fyfe Strachan von Earthsight warnte am Mittwoch: “Besorgniserregend ist, dass das Parlament die Kommission zu einer ‘Vereinfachungsprüfung’ aufgefordert hat. Dieser Bericht könnte eine weitere Änderungsrunde auslösen und die Rechtsunsicherheit noch vergrößern.”

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Damit die Änderungen rechtskräftig werden, muss noch der EU-Rat zustimmen – was in den kommenden Wochen als Formsache gilt. Rat und Mitgliedstaaten hatten die Verschiebung bereits befürwortet.

Für die Wirtschaft gilt: Der Aufschub ist eine Atempause, keine Entwarnung. Die Anforderungen bleiben anspruchsvoll. Unternehmen müssen ihre Lieferketten bis auf Feldebene nachverfolgen, Geodaten sammeln und ihre Systeme mit der EU-Datenbank TRACES synchronisieren – sobald diese endlich funktioniert.

“Die einjährige Verschiebung verschafft Unternehmen ein kritisches Zeitfenster, um vom Panikmodus in die strategische Umsetzung zu wechseln”, erklärte ein Brüsseler Handelsexperte. “Aber die Anforderungen für Geolokalisierung und entwaldungsfreie Nachweise bleiben streng. Die Uhr wurde nur zurückgesetzt, nicht gestoppt.”

Die wichtigsten Stichtage im Überblick

  • 26. November 2025: Parlament beschließt EUDR-Aufschub
  • 30. April 2026: Kommission legt Vereinfachungsbericht vor
  • 30. Dezember 2026: Compliance-Frist für Großunternehmen
  • 30. Juni 2027: Frist für kleine und Kleinstunternehmen
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