EU-Digitalpaket: Datenschutztraining braucht komplette Neuausrichtung
20.11.2025 - 20:29:12Die EU-Kommission hat gestern das “Digital Omnibus”-Paket vorgestellt – und damit die größte Umwälzung im Datenschutz seit Einführung der DSGVO 2018 eingeleitet. Für Unternehmen bedeutet das: Mitarbeiterschulungen müssen grundlegend überarbeitet werden. Denn was gestern noch galt, könnte morgen bereits überholt sein.
Die Brüsseler Reformpläne zielen darauf ab, die digitale Gesetzgebung zu entschlacken, ohne den hohen Datenschutzstandard aufzugeben. Durch ein einheitliches Meldeportal und verlängerte Fristen soll der vielfach beklagte “Compliance-Overload” endlich ein Ende finden. Doch was heißt das konkret für die Schulungsprogramme in deutschen Unternehmen?
Das am Mittwoch präsentierte Paket berührt DSGVO, ePrivacy-Richtlinie und NIS2-Direktive gleichermaßen. Besonders drei Neuerungen verlangen die volle Aufmerksamkeit von Compliance-Verantwortlichen und Personalabteilungen:
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Meldefrist bei Datenpannen: 96 statt 72 Stunden
Bislang müssen Unternehmen Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden den Aufsichtsbehörden melden. Das Digital Omnibus will diese Frist für bestimmte Vorfallkategorien auf 96 Stunden ausdehnen. Ziel: Firmen sollen mehr Zeit bekommen, Vorfälle gründlich zu untersuchen, bevor sie Bericht erstatten.
Was bedeutet das fürs Training? Incident-Response-Teams und reguläre Belegschaft brauchen ein Update. Die interne Meldepflicht bleibt zwar dringlich, doch die externen Abläufe verschieben sich. Schulungen sollten das neue “einmal melden, mehrfach erfüllen”-Prinzip vermitteln: Ein Report über das geplante EU-Portal deckt künftig DSGVO, NIS2 und Cyber Resilience Act gleichzeitig ab.
KI-Training als “berechtigtes Interesse” anerkannt
Um Europas Wettbewerbsfähigkeit im KI-Sektor zu stärken, stuft der Reformentwurf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Training von KI-Modellen explizit als “berechtigtes Interesse” ein. Jahrelange Rechtsunsicherheit könnte damit Geschichte sein.
Was bedeutet das fürs Training? Data Scientists und IT-Entwickler benötigen neue Leitlinien. Bisherige Schulungen, die das Training mit Personendaten strikt an explizite Einwilligung knüpften, sind teilweise obsolet. Neue Module müssen erklären, wie eine “Interessenabwägung” (LIA) speziell für KI-Entwicklung dokumentiert wird – und wie das Widerspruchsrecht Betroffener gewahrt bleibt.
Cookie-Banner: Endlich weniger Klick-Frust
Die allgegenwärtigen Cookie-Banner nerven längst nicht nur Nutzer, sondern auch Datenschützer. Das Omnibus-Paket will die ePrivacy-Regeln anpassen: Ausnahmen für “nicht-invasive” Cookies und ein berechtigtes Interesse bei bestimmten Tracking-Technologien für Analytics und Sicherheit sollen möglich werden.
Was bedeutet das fürs Training? Marketing- und Web-Development-Teams brauchen dringend Fortbildung. Der bisherige “Consent-für-alles”-Ansatz wandelt sich. Mitarbeiter müssen die Feinheiten der neuen Ausnahmen verstehen, um legitimen Traffic nicht unnötig zu blockieren – und trotzdem die vereinfachten Transparenzpflichten zu erfüllen.
Paradigmenwechsel: Von “Alles sperren” zu “Klug managen”
Das Digital Omnibus markiert einen Kurswechsel in der europäischen Datenschutzphilosophie. Statt rein restriktiv vorzugehen, soll künftig die Balance zwischen Privatsphäre und Innovation im Vordergrund stehen. Diese neue Tonlage muss sich in den Mitarbeiterschulungen widerspiegeln.
Standard-E-Learning reicht nicht mehr
Einfache “Klick-dich-durch”-Kurse über Passworthygiene und Bildschirmsperre? Damit ist es längst nicht getan. Die Verzahnung des KI-Gesetzes (in Kraft seit August 2024) mit den DSGVO-Änderungen verlangt ausgefeilte Schulungskonzepte.
Laut Kommissionsdokumenten geht es darum, “verantwortungsvolle KI-Lösungen durch Rechtssicherheit zu fördern”. Schulungsanbieter müssen deshalb ab dem ersten Quartal 2026 mit aktualisierten Kursen aufwarten, die Folgendes abdecken:
- Interoperabilität: Wie greifen DSGVO, KI-Gesetz und Data Act ineinander?
- Datenminimierung bei KI: Pseudonymisierungstechniken nach den präzisierten Omnibus-Definitionen
- Rechtemanagement: Umgang mit dem erweiterten “Recht auf Erklärung” bei KI-gestützten Entscheidungen
Rollenbezogene Schulungen als neuer Standard
Einheitstrainings für alle? Das wird zum Compliance-Risiko. Die Komplexität des Digital Omnibus erfordert Differenzierung:
- Personalabteilungen müssen die neuen Grenzen bei Mitarbeiterdatenverarbeitung und KI-Recruiting-Tools kennen
- IT-Sicherheit braucht Tiefenwissen über das “Single-Entry”-Meldeportal
- Rechts- und Compliance-Teams müssen die neuen Interessenabwägungstests für KI und Cookies beherrschen
Branche reagiert vorsichtig optimistisch
Wirtschaftsverbände, die seit Jahren gegen “überlappende Meldepflichten” lobbyieren, begrüßen den Vorstoß verhalten. Besonders die geplante Abschaffung doppelter Meldungen für Kommunikationsdienstleister trifft einen Nerv.
Doch Experten warnen: Der Vorschlag steht erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens. Europaparlament und Rat müssen verhandeln. Das finale Gesetz könnte frühestens Ende 2026, realistischer 2027 in Kraft treten. Dennoch: Die Marschrichtung ist klar.
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
- Schulungen auf den Prüfstand: Bestehende DSGVO-Trainings durchforsten und Widersprüche zu den neuen “berechtigtes Interesse”-Regeln für KI identifizieren
- Portal-Integration vorbereiten: Entwicklung des einheitlichen Meldeportals verfolgen und IT-Workflows entsprechend anpassen
- Am Ball bleiben: Das Digital Omnibus ist ein “lebender” Entwurf. Compliance-Verantwortliche sollten Updates des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) im Blick behalten
Die digitale Landschaft wandelt sich – und mit ihr muss auch die Weiterbildung Schritt halten. Das Digital Omnibus bietet die Chance, von angstgetriebener Compliance zu kompetenzbasierter Datenkompetenz zu wechseln. Mitarbeiter sollen befähigt werden, Daten verantwortungsvoll zu nutzen und damit Innovation voranzutreiben. Ob das gelingt, entscheidet sich in den Schulungsräumen und Online-Kursen der kommenden Monate.
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