EU-Deforestation-Verordnung, Frist

EU-Deforestation-Verordnung erneut verschoben: Frist läuft erst 2026

30.12.2025 - 06:13:12

Die EU hat die Einführung ihrer strengen Sorgfaltspflicht gegen Entwaldung für große Firmen auf Ende 2026 verschoben. Die Wirtschaft reagiert gespalten auf die erneute Verzögerung.

Die EU hat die Einführung ihres Anti-Abholzungsgesetzes zum zweiten Mal verschoben. Für große Unternehmen gilt die strenge Sorgfaltspflicht nun erst ab Ende 2026. Die Verschiebung bringt deutschen Firmen Luft, sorgt aber für Unsicherheit.

Die Deadline rückt in weite Ferne: Eigentlich sollte die EU-Deforestation-Verordnung (EUDR) für große Unternehmen heute, am 30. Dezember 2025, in Kraft treten. Doch in letzter Minute hat die EU die Frist erneut gestoppt. Mit der Verordnung (EU) 2025/2650 vom 23. Dezember wurde der Start um ein ganzes Jahr verschoben. Große und mittlere Unternehmen müssen sich nun erst ab dem 30. Dezember 2026 an die Regeln halten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verschiebt sich die Frist auf den 30. Juni 2027.

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Warum braucht das Gesetz mehr Zeit?

Bereits Ende 2024 war der ursprüngliche Starttermin um ein Jahr verschoben worden. Die Gründe für diese zweite Verzögerung sind vielfältig. Trotz des zusätzlichen Jahres sind die technischen und praktischen Hürden offenbar noch zu hoch.

Die zentrale IT-Plattform, das EUDR-Informationssystem, zeigt in der Praxis Schwächen. Die Integration in die nationalen Zollsysteme einiger Mitgliedstaaten funktioniert nicht reibungslos. Ein reibungsloser Handel wäre zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet. Zudem stehen globale Handelspartner weiter unter Druck. Die komplexen Anforderungen an die Geolokalisierung von Anbauflächen stellen Produzenten in Drittländern vor große Herausforderungen. Die Verlängerung soll ihnen mehr Zeit für die Anpassung geben.

Erleichterung und Frust in der deutschen Wirtschaft

Die Reaktionen aus der deutschen Wirtschaft sind gespalten. Einerseits atmen Unternehmen auf, die bereits Millionen in die Vorbereitung investiert hatten. Der Druck der sofortigen Umsetzung ist vorerst vom Tisch. Andererseits wächst die Sorge vor planbarer Regulierung. „Diese wiederholten Verschiebungen untergraben die Verlässlichkeit von EU-Gesetzgebungsprozessen“, kommentiert ein Berliner Anwalt für Handelsrecht.

Rechtsexperten betonen: Die Kernpflichten des Gesetzes bleiben unverändert. Die „Stoppuhr“ wurde nur angehalten, nicht zurückgesetzt. Für Branchen wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk und Rinderhaltung gilt vorerst weiter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) als Standard.

Was müssen Unternehmen 2026 tun?

Compliance-Berater warnen davor, die Vorbereitungen jetzt einzustellen. Das zusätzliche Jahr sollte genutzt werden, um die komplexen Lieferketten bis zur konkreten Anbaufläche lückenlos abzubilden.

Diese vier Schritte sind 2026 entscheidend:
1. Daten prüfen: Nutzen Sie die Zeit, um die Geodaten (Polygone) aller Lieferanten zu validieren und technische Fehler auszumerzen.
2. IT-System testen: Testen Sie die automatisierten Meldungen an das EUDR-Register, das für Vorab-Registrierungen offensteht.
3. Verträge anpassen: Passen Sie Lieferantenverträge und Verhaltenskodizes an die neuen Fristen 2026/2027 an.
4. Neue Regeln im Blick behalten: Achten Sie auf weitere Leitlinien zu den in der Verordnung angekündigten Vereinfachungen, die den Aufwand für Niedrigrisiko-Länder reduzieren könnten.

Der Countdown läuft neu – vorerst

Mit der neuen Deadline rückt ein weiterer wichtiger Termin in den Fokus: Die EU-Kommission will bis zum 30. Juni 2026 die Klassifizierung von Ländern in niedrige, standardmäßige und hohe Risikogruppen veröffentlichen. Diese Einstufung ist zentral für den Umfang der erforderlichen Sorgfaltspflichten.

Unternehmen haben dann ein halbes Jahr Zeit, ihre Prozesse vor dem endgültigen Start Ende 2026 anzupassen. Es sei denn, es kommt erneut zu einer „außerordentlichen legislativen Intervention“. Die Planung sollte jedoch davon ausgehen, dass im Dezember 2026 die Ära der EUDR wirklich beginnt.

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