EU-Behörden, Metas

EU-Behörden stoppen Metas WhatsApp-AI-Bann

02.01.2026 - 20:13:12

Eine einstweilige Verfügung der Wettbewerbsaufsicht verhindert, dass Meta unabhängige KI-Dienste von der WhatsApp Business Plattform ausschließt und sichert so den Wettbewerb.

Die europäische Wettbewerbsaufsicht hat Meta per Eilentscheid daran gehindert, Drittanbieter von Künstlicher Intelligenz von WhatsApp auszusperren. Die Maßnahme sichert den Wettbewerb auf einem zentralen digitalen Markt.

Brüssel/Rom. Kurz vor dem Inkrafttreten einer umstrittenen Sperre hat die europäische Wettbewerbsaufsicht eingegriffen: Meta darf unabhängige KI-Assistenten nicht von der WhatsApp-Business-Plattform verbannen. Die von Italien koordinierte und mit der EU-Kommission abgestimmte Entscheidung setzt eine für Mitte Januar geplante Änderung der Nutzungsbedingungen aus. Sie verhindert, dass der Tech-Konzern konkurrierende KI-Dienste von seinem milliardenfach genutzten Messenger ausschließt.

Eilmaßnahme sichert KI-Wettbewerb

Im Fokus steht eine Vertragsänderung, die Meta im Oktober 2025 für die WhatsApp Business API ankündigte. Die neuen Bedingungen hätten den Einsatz allgemeiner KI-Chatbots von Drittanbietern untersagt. Nur Metas eigene KI oder eng begrenzte Support-Tools wären noch erlaubt gewesen.

Anzeige

Die EU-KI-Verordnung bringt verbindliche Pflichten für Anbieter, Entwickler und Anwender von KI – wer sie missachtet, riskiert Bußgelder und Marktabbrüche. Gerade Fälle wie der Streit um Meta und WhatsApp zeigen: Compliance wird zum Wettbewerbsfaktor. Unser kostenloses E‑Book erklärt kompakt Kennzeichnungspflichten, Risikoklassen und die wichtigsten Umsetzungs‑Schritte, damit Ihr Unternehmen jetzt handlungsfähig wird. Inklusive Praxisbeispiele und Übergangsfristen. Jetzt kostenlosen Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung herunterladen

Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM erließ jedoch Ende Dezember einstweilige Maßnahmen. Sie sah die Gefahr „irreparabler Schäden“ für den Wettbewerb. Meta muss die umstrittenen Klauseln nun aussetzen. Die Anordnung gilt zwar formal für Italien, doch die AGCM koordiniert sich explizit mit der EU-Kommission. Die Wirkung entfaltet sich somit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.

„Ohne dieses Eingreifen wäre der Wettbewerb auf dem Markt für KI-Chatbot-Dienste auf WhatsApp wohl bereits beseitigt worden, bevor unsere Untersuchung abgeschlossen wäre“, so die Begründung der Behörden. Der Status quo bleibt damit zunächst erhalten.

Kampf um die Chat-Schnittstelle

Der Konflikt dreht sich um die Kontrolle über die Schnittstelle, über die Hunderte Millionen Nutzer mit Künstlicher Intelligenz interagieren. Messenger wie WhatsApp entwickeln sich zu „Super-Apps“ – und werden so zum primären Zugang für KI-Assistenten.

Meta argumentierte, die Beschränkungen seien aus technischen Gründen und zur Qualitätssicherung nötig. Die Infrastruktur von WhatsApp sei nicht für den hochvolumigen, automatisierten Datenverkehr allgemeiner KI-Chatbots ausgelegt, hieß es.

Wettbewerber und Aufseher sehen diese Begründung skeptisch. Branchenbeobachter vermuten strategische Motive: Meta könnte das Feld für den eigenen „Meta AI“-Assistenten freiräumen wollen, der in den letzten Monaten massiv in WhatsApp, Instagram und Facebook integriert wurde. Konkurrenten wie OpenAI-basierte Dienste oder europäische Start-ups wie das spanische Luzia wären ausgeschlossen worden.

Atempause für die KI-Start-up-Szene

Für viele europäische KI-Start-ups kommt die einstweilige Verfügung zum rettenden Zeitpunkt. Zahlreiche Unternehmen hatten noch in den letzten Wochen des Jahres 2025 Notfallpläne erarbeitet, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen oder Nutzer von WhatsApp wegzubewegen.

Die Aussetzung der neuen Nutzungsbedingungen bedeutet nun Planungssicherheit auf absehbare Zeit. Besonders betroffen wären Firmen gewesen, die ihren gesamten Service auf die WhatsApp Business API aufgebaut haben. Sie nutzen die Ubiquität der Plattform, um Nutzer zu erreichen, die keine eigenständigen KI-Apps herunterladen würden.

Rechtsexperten sehen in dem Fall eine klassische Anwendung des „Essential Facility“-Prinzips. Eine marktbeherrschende Plattform darf Wettbewerbern den Zugang zu unverzichtbarer Infrastruktur nicht verwehren. Die EU-Kommission hatte bereits am 4. Dezember 2025 ein formelles Untersuchungsverfahren eingeleitet. Sie fürchtet, Meta könnte seine Dominanz in sozialen Netzwerken missbrauchen, um den aufkeimenden Markt für KI-Dienste zu beherrschen.

Langer Rechtsstreit zeichnet sich ab

Die unmittelbare Gefahr einer Sperre ist zwar gebannt, doch der juristische Konflikt hat gerade erst begonnen. Die einstweilige Anordnung sichert lediglich den aktuellen Zustand, während die Hauptuntersuchung läuft.

Meta wird die Maßnahmen voraussichtlich anfechten. Das Unternehmen beharrt auf seinem Recht, die Nutzungsbedingungen für die eigene Plattform festzulegen. Es verweist auf die Sicherstellung von Qualität und Spam-Schutz.

Der Fall wird 2026 zum Prüfstein für die Anwendung des Digital Markets Act (DMA). Zwar griffen die Behörden zunächst mit klassischem Kartellrecht ein, doch die Prinzipien decken sich mit den DMA-Zielen für offene und bestreitbare digitale Märkte. Die EU-Kommission wird Metas Compliance in den kommenden Wochen genau beobachten.

Für die Nutzer bedeutet die Entscheidung zunächst: Die Wahlfreiheit bleibt erhalten. Der Chat mit dem bevorzugten KI-Assistenten auf WhatsApp geht weiter – unabhängig davon, wer die Technologie dahinter entwickelt hat.

Anzeige

PS: Wenn Plattformen wie WhatsApp zur Schaltstelle für KI werden, sollten Entwickler und Unternehmen ihre Systeme rechtssicher einordnen. Unser kostenloses E‑Book zur EU-KI-Verordnung fasst in verständlichen Checklisten zusammen, welche Dokumentation und Kennzeichnung jetzt notwendig ist – ideal für Start‑ups, Plattformbetreiber und Produktmanager. Perfekt für kleine Teams, die schnell Rechtssicherheit brauchen, mit klaren To‑dos für die Umsetzung in 30 Tagen. Kostenloses E‑Book zur EU-KI-Verordnung sichern

@ boerse-global.de