Act, EU-KI-Verordnung

EU AI Act: Jetzt wird es ernst für Unternehmen

15.11.2025 - 22:52:12

Die EU-KI-Verordnung tritt ab Februar 2025 mit ersten Verboten in Kraft und sieht Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro vor. Besonders der Mittelstand steht vor großen Compliance-Herausforderungen.

Die ersten Deadlines rücken näher. Während die KI-Verordnung seit August 2024 offiziell gilt, beginnt ab Februar 2025 die heiße Phase: Erste Verbote treten in Kraft, Transparenzpflichten folgen – und wer nicht vorbereitet ist, dem drohen Millionenstrafen. Besonders der Mittelstand steht vor einer gewaltigen Herausforderung.

Die EU hat mit dem AI Act den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Das Ziel: Innovation fördern, ohne dabei Grundrechte und Sicherheit zu gefährden. Das Kernprinzip ist simpel – je höher das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger die Auflagen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Ein gestaffelter Zeitplan bis 2027 gibt die Marschroute vor.

Februar 2025: Die ersten roten Linien

In wenigen Monaten wird es konkret. Ab dem 2. Februar 2025 sind KI-Systeme mit “inakzeptablem Risiko” verboten. Darunter fallen etwa Social-Scoring-Systeme staatlicher Stellen oder Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren und Schaden anrichten können.

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Besonders brisant für Arbeitgeber: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist künftig tabu – außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Wer also plant, die Stimmung seiner Mitarbeiter per KI zu analysieren, sollte diese Pläne schnell überdenken.

Parallel dazu wird eine grundlegende KI-Kompetenz zur Pflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Teams im Umgang mit KI-Tools geschult sind. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht mehr.

August 2025: ChatGPT und Co. in der Pflicht

Ein Jahr nach Inkrafttreten folgt die nächste Stufe: Die Regeln für Allzweck-KI-Modelle (GPAI) wie ChatGPT greifen. Anbieter müssen umfassende Dokumentationen vorlegen – von der technischen Architektur bis zur detaillierten Aufschlüsselung der Trainingsdaten.

Was wurde zum Training verwendet? Welche Quellen flossen ein? Diese Informationen müssen öffentlich gemacht werden, damit Urheber prüfen können, ob ihre Werke genutzt wurden. Gleichzeitig treten die Sanktionsbestimmungen in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

August 2026: Transparenz wird Pflicht

Ab diesem Zeitpunkt müssen KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet sein. Deepfakes, manipulierte Videos oder künstlich erzeugte Bilder – alles muss als solches erkennbar sein. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle öffentlich verbreiteten Inhalte und soll Desinformation eindämmen.

Auch bei der Nutzung von Chatbots gilt: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren, nicht mit einem Menschen. Klingt banal, könnte aber für viele Unternehmen umfangreiche Anpassungen bedeuten.

Für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen – etwa in der Medizin, bei Kreditvergaben oder im Personalwesen – treten weitreichende Pflichten in Kraft: Risikomanagementsysteme, Überwachung, Dokumentation. Die regulatorische Latte liegt hoch.

August 2027: Die letzte Schonfrist läuft ab

Wer bereits vor August 2025 ein Hochrisiko-KI-System im Einsatz hatte, erhält eine Gnadenfrist bis zum 2. August 2027. Danach müssen auch diese Systeme vollständig den neuen Anforderungen entsprechen. Spätestens dann gilt die Verordnung ausnahmslos.

Mittelstand unter Druck

Während Konzerne wie SAP oder die Deutsche Telekom längst Compliance-Teams aufgebaut haben, sieht es beim Mittelstand anders aus. Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft schätzt, dass bis zu 160.000 kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland betroffen sind. Viele fühlen sich überfordert, bleiben passiv – und riskieren damit empfindliche Konsequenzen.

Die EU-Kommission hat das Problem erkannt. Regulatory Sandboxes sollen es KMU ermöglichen, neue KI-Systeme unter Aufsicht zu testen. In Deutschland bietet die Bundesnetzagentur mit ihrem KI-Service-Desk erste Anlaufstellen. Doch die Eigenverantwortung bleibt: Wer nicht handelt, wird abgehängt.

Chance statt Hindernis?

Statt die Verordnung als bürokratische Hürde zu betrachten, können Unternehmen sie als Wettbewerbsvorteil nutzen. Wer jetzt transparente, sichere KI-Systeme entwickelt, schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern – und positioniert sich als Vorreiter in einem wachsenden Markt.

Der erste Schritt: Interne Audits durchführen, KI-Systeme klassifizieren und einen klaren Fahrplan aufstellen. Welche Systeme fallen unter welche Kategorie? Welche Pflichten greifen wann? Die EU-Kommission arbeitet parallel an weiteren Leitlinien und technischen Standards. Bereits im September 2025 startete eine Konsultation zu Verhaltenskodizes für Transparenzpflichten.

Der Countdown läuft. Wer wartet, verliert – wer handelt, gewinnt.

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