Erwerbsminderungsrente, Höhere

Erwerbsminderungsrente: Höhere Zuverdienstgrenzen ab 2026

30.12.2025 - 16:52:12

Ab 2026 steigen die jährlichen Freigrenzen für Zuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten deutlich. Die Anpassung folgt der Lohnentwicklung und eröffnet mehr finanziellen Spielraum.

Ab dem 1. Januar 2026 können Bezieher einer Erwerbsminderungsrente deutlich mehr hinzuverdienen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bestätigt die Anhebung der jährlichen Freigrenzen – eine direkte Folge der starken Lohnentwicklung.

Volle Erwerbsminderung: Grenze steigt auf über 20.700 Euro

Für Rentner mit voller Erwerbsminderung liegt die neue Jahresgrenze bei 20.763,75 Euro. Grundlage ist der aktuelle Sozialversicherungs-Bezugswert von 3.955 Euro monatlich für 2026. Im Schnitt dürfen Betroffene damit etwa 1.730 Euro pro Monat verdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Das eröffnet neuen Spielraum. Ein klassischer Minijob, dessen Grenze 2026 auf 603 Euro steigt, lässt sich so problemlos mit der Rente kombinieren. Die Anpassung erfolgt automatisch anhand der Lohnentwicklung.

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Teilweise Erwerbsminderung: Mindestgrenze bei 41.500 Euro

Noch größer ist der finanzielle Spielraum bei teilweiser Erwerbsminderung. Zwar wird hier individuell gerechnet, basierend auf den besten 15 Erwerbsjahren. Doch für alle gilt ab 2026 eine Mindestfreigrenze von 41.527,50 Euro jährlich.

Fällt die individuelle Berechnung niedriger aus, greift automatisch diese gesetzliche Mindestgrenze. Sie sichert auch Personen mit geringerem früheren Einkommen ein substanzielles Zuverdienstpotenzial.

Längere Zurechnungszeit erhöht Rentenanspruch

Neuantragsteller profitieren ab 2026 von einer weiteren strukturellen Verbesserung: Die sogenannte Zurechnungszeit wird um einen Monat auf 66 Jahre und 3 Monate verlängert.

Was bedeutet das konkret? Bei der Rentenberechnung wird so getan, als hätte der Betroffene bis zu diesem höheren Alter gearbeitet. Das führt zu einer höheren fiktiven Durchschnittsverdienst-Berechnung – und damit zu einer höheren monatlichen Rente. Dieser Prozess soll schrittweise bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren im Jahr 2031 fortgesetzt werden.

Starke Lohnentwicklung treibt Anpassungen

Der Treiber hinter den höheren Grenzen ist klar: die kräftige Lohnentwicklung des Jahres 2024. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verzeichnete im relevanten Referenzzeitraum einen Anstieg von über fünf Prozent.

Diese Entwicklung schlägt sich in den Sozialversicherungswerten nieder. Gleichzeitig wird die Verwaltung vereinfacht: Der Rentenzuschlag für Bestandsrentner aus den Jahren 2001 bis 2018 wird seit Dezember 2025 nicht mehr separat, sondern direkt mit der Monatsrente ausgezahlt.

Was Bezieher jetzt beachten müssen

Trotz der höheren Verdienstgrenzen bleibt die zentrale Hürde bestehen: die tägliche Arbeitszeit. Bei voller Erwerbsminderung sind maximal drei Stunden pro Tag erlaubt, bei teilweiser Erwerbsminderung sechs Stunden.

Die gleichzeitige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Januar 2026 macht diese Stundengrenze noch relevanter. Ein höherer Stundenlohn bedeutet, dass die Einkommensgrenze schneller erreicht wird.

Die Deutsche Rentenversicherung rät daher dringend zu einer individuellen Beratung, bevor eine Erwerbstätigkeit aufgenommen oder ausgeweitet wird. Nur so lassen sich ungewollte Rentenkürzungen sicher vermeiden.

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