ePA-Sanktionen verändern ab 2026 die Arbeitsmedizin
31.12.2025 - 00:01:12Ab Januar drohen Vertragsärzten finanzielle Sanktionen bei Nichtnutzung der ePA. Dies verändert den betrieblichen Gesundheitsschutz grundlegend und schafft neue Chancen für die Arbeitsmedizin.
Ab Januar drohen Vertragsärzten Honorarkürzungen, wenn sie die Elektronische Patientenakte nicht nutzen. Diese „Scharfschaltung“ wird den betrieblichen Gesundheitsschutz grundlegend umkrempeln.
Sanktionen als Motor für die Datendichte
Zum Jahreswechsel endet die letzte Schonfrist für Ärzte. Wer kein aktuelles ePA-Modul nutzt oder die Befüllung verweigert, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Branchenkenner sehen darin den entscheidenden Hebel, um die digitale Akte endlich mit Leben zu füllen.
Für Betriebsärzte ist das ein Wendepunkt. Bislang litten ihre Einschätzungen oft an Informationslücken. Sie waren auf unvollständige Papierakten oder die mündlichen Schilderungen der Mitarbeiter angewiesen. Künftig sollen relevante Befunde, Medikationspläne und Arztbriefe verlässlich in der ePA landen.
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Erst diese neue Datendichte macht die Infrastruktur zu einem brauchbaren Werkzeug für die Arbeitsmedizin. „Die Technik steht, aber erst der Sanktionsdruck wird die Akten füllen“, heißt es aus Kassenärztlichen Vereinigungen. Betriebsärzte erhalten potenziell Zugriff auf eine lückenlose Patientenhistorie.
Die datenschutzrechtliche Gratwanderung
Doch der Zugang bleibt eine heikle Angelegenheit. Im Gegensatz zur Regelung bei Hausärzten benötigen Betriebsmediziner weiterhin die ausdrückliche Einwilligung des Beschäftigten. Der Gesetzgeber hat diese Hürde bewusst eingebaut, um das Vertrauensverhältnis am Arbeitsplatz zu schützen.
Hier entsteht ein Spannungsfeld. Einerseits kann der Arbeitnehmer profitieren, wenn sein Betriebsarzt über Vorerkrankungen informiert ist – etwa für eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Andererseits warnen Verbände vor einem subtilen Druck. Die Sorge: Wer den Einblick verweigert, könnte sich verdächtig machen.
Rechtlich ist der Zugriff meist auf drei Tage begrenzt und umfasst reine Leserechte. 2026 wird es zur Kernaufgabe der Werksärzte gehören, diese digitale Vertrauensarbeit zu leisten. Nur wenn sie den persönlichen Nutzen für den Mitarbeiter glaubhaft vermitteln, wird die ePA im Betrieb ankommen.
Turbo für die Wiedereingliederung
Ein Bereich mit großem Potenzial ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Nach längerer Krankheit ist eine präzise Kenntnis des Gesundheitsstands entscheidend für die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Durch die verpflichtende ePA-Nutzung könnten Betriebsärzte – mit Einverständnis – den Prozess deutlich beschleunigen. Statt wochenlang auf Post von Fachärzten zu warten, ermöglicht ein gezielter Blick in die digitale Akte eine schnellere und passgenauere Umrüstung des Arbeitsplatzes. Der lang geforderte Abbruch des Informationsflusses an der Werkstoreinfahrt rückt in greifbare Nähe.
Ein Jahr der Bewährung für das digitale Ökosystem
2026 wird zum Prüfstein für die digitale Gesundheitsstrategie. Während niedergelassene Ärzte unter finanziellem Druck stehen, müssen Betriebsärzte ihre Rolle in diesem neuen Ökosystem finden. Die ersten Monate werden von technischen Anpassungen und intensiven Datenschutzgesprächen in den Betrieben geprägt sein.
Für Unternehmen liegt die Chance in einem datengestützten, präventiven Gesundheitsschutz. Das Risiko ist eine mangelnde Akzeptanz. Wenn Mitarbeiter die ePA als Überwachungsinstrument missverstehen, droht der digitale Fortschritt ins Leere zu laufen. Klar ist: Der „Papiertiger“ ePA bekommt ab Januar Zähne – und die Arbeitsmedizin steht vor ihrer vielleicht größten Transformation.
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