Entgelttransparenz, Betriebsräte

Entgelttransparenz: Betriebsräte erhalten Schlüsselrolle bei EU-Umsetzung

18.01.2026 - 00:39:12

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz setzt deutsche Unternehmen unter Druck. Bis Juni 2026 muss sie in nationales Recht gegossen werden – und macht Betriebsräte zu zentralen Akteuren für mehr Lohngerechtigkeit. Ein Regierungsentwurf wird Anfang des Jahres erwartet.

Die Richtlinie bringt tiefgreifende Neuerungen. Arbeitgeber müssen künftig in Stellenausschreibungen Gehaltsspannen nennen. Die Frage nach der bisherigen Vergütung wird tabu. Beschäftigte erhalten zudem einen erweiterten Auskunftsanspruch: Sie können detaillierte, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Vergleichsdaten zu ihrer Tätigkeit einfordern.

Große Unternehmen trifft eine gestaffelte Berichtspflicht. Betriebe mit über 250 Mitarbeitenden müssen ab Juni 2027 jährlich über die Lohnverteilung berichten. Für kleinere Unternehmen gelten längere Fristen: Firmen mit 150 bis 249 Angestellten alle drei Jahre, solche mit 100 bis 149 Beschäftigten erstmals 2031.

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Mitbestimmung wird zum entscheidenden Hebel

Die Richtlinie katapultiert die Betriebsräte in eine Schlüsselposition. Ihre zentrale neue Aufgabe: das verpflichtende gemeinsame Entgeltassessment. Wird in der Unternehmensberichterstattung eine unerklärte Lohnlücke von mindestens fünf Prozent festgestellt, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam analysieren und Gegenmaßnahmen entwickeln.

Doch die Mitbestimmung setzt früher an. Betriebsräte haben ein Mitspracherecht bei der Definition von „gleichwertiger Arbeit“ und der Bildung von Vergleichsgruppen. Experten raten ihnen, die Umsetzung als strategisches Projekt zu begreifen. Es geht um die Analyse bestehender Gehaltsstrukturen und die Identifizierung versteckter Diskriminierung – etwa bei Teilzeitkräften.

Politische Kontroverse um deutsche Umsetzung

Der Weg zum nationalen Gesetz ist steinig. Der Abschlussbericht einer Expertenkommission vom November 2025 offenbarte tiefe Gräben zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Während die Bundesregierung eine „bürokratiearme“ Lösung verspricht, deuten die Kontroversen auf strenge Regeln hin.

Wirtschaftsverbände laufen Sturm. Sie fürchten Eingriffe in die Tarifautonomie und warnen vor hohem bürokratischem Aufwand. Das Risiko für Unternehmen steigt: Die Richtlinie sieht eine Beweislastumkehr vor. Im Streitfall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Enges Zeitfenster für strategische Vorbereitung

Die Zeit drängt. Nach dem erwarteten Referentenentwurf Anfang 2026 bleiben nur wenige Monate bis zur Umsetzungsfrist. Unternehmen und Betriebsräte müssen jetzt handeln. Die Aufgaben sind vielfältig: Vergütungssysteme analysieren, IT für Reporting fit machen und Führungskräfte schulen.

Doch der Aufwand birgt auch Chancen. Faire und transparente Gehaltsstrukturen werden im Wettbewerb um Fachkräfte immer wichtiger. Die anstehenden Betriebsratswahlen 2026 werden das Thema zusätzlich befeuern. Am Ende entscheidet die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Management und Arbeitnehmervertretung über den Erfolg.

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