Energiesteuer: Neue Pflicht zur Vorauszahlungs-Schätzung tritt in Kraft
01.01.2026 - 08:32:12Unternehmen müssen ab sofort monatliche Steuervorauszahlungen auf Basis einer Prognose für 2026 leisten. Die erste Meldung via Formular 1401 ist bis zum 15. Januar fällig.
Ab heute müssen Unternehmen ihre monatlichen Vorauszahlungen für Energie- und Stromsteuer auf Basis einer Prognose für 2026 berechnen – nicht mehr nach historischen Daten. Die Neuregelung bringt eine sofortige Meldepflicht per Formular 1401 mit sich, die bis zum 15. Januar erfüllt sein muss. Das Bundesfinanzministerium will so die Steuervorauszahlungen stärker an die aktuelle Wirtschaftstätigkeit koppeln.
Vom alten Schlüssel zur prognosebasierten Pflicht
Bislang zahlten Firmen monatlich einfach ein Zwölftel der Steuerschuld aus dem vorletzten Jahr. Diese Praxis ist mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Geschichte. Künftig ist die „voraussichtliche Jahressteuerschuld“ für das laufende Jahr 2026 maßgeblich. Für Unternehmen mit sinkendem Energieverbrauch kann das die Liquidität entlasten. Wachsende Betriebe müssen dagegen mit höheren sofortigen Zahlungen rechnen.
„Die Zeit des ‚Einmal-einstellen-und-vergessens‘ ist vorbei“, kommentiert ein Steuerexperte die Änderung. Die Prognose erfordere nun ähnliche Sorgfalt wie die Schätzung der Körperschaftsteuer.
Formular 1401: Digitale Meldung bis 15. Januar
Das Herzstück der Reform ist das Formular 1401 („Mitteilung der Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld“). Es ist über das Zoll-Portal abrufbar und muss zwingend elektronisch eingereicht werden.
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- Frist: Die erste Schätzung für 2026 muss bis zum 15. Januar 2026 beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen. Bei Versäumnis schätzt der Zoll die Steuerschuld von Amts wegen – oft zu Ungunsten des Unternehmens.
- Schwelle: Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen mit einer voraussichtlichen Jahressteuerschuld von mehr als 2.400 Euro. Für die meisten Industrie- und Gewerbebetriebe ist sie damit verbindlich.
- Digitalisierung: Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Unternehmen sollten umgehend ihre Zugangsberechtigungen zum Zoll-Portal prüfen.
Korrektur im Sommer bei größeren Abweichungen
Der Gesetzgeber erkennt an, dass eine genaue Prognose für ein ganzes Jahr schwierig ist. Daher sieht die Regelung eine verbindliche Überprüfung nach sechs Monaten vor.
Eine korrigierte Meldung ist fällig, wenn sich die prognostizierte Jahressteuerschuld um mehr als 20 Prozent ändert und die absolute Differenz 100.000 Euro übersteigt. In diesem Fall muss die korrigierte Schätzung bis zum 15. August 2026 eingereicht werden. Steuerberater raten jedoch zu quartalsweisen internen Reviews, um Liquiditätsengpässe durch Nachzahlungen zu vermeiden.
Hoher Aufwand für die Industrie
Die neue Pflicht trifft vor allem energieintensive Branchen wie die Produktion oder Logistik. Sie zwingt zu engerer Zusammenarbeit zwischen Steuerabteilung, Produktionsplanung und Einkauf. Die größten Herausforderungen sind:
- Datenlage: Vielen Unternehmen fehlen detaillierte Prognosedaten zum künftigen Energieverbrauch.
- Volatilität: Produktionsschwankungen oder neue Anlagen können jede Prognose über den Haufen werfen.
- Haftungsrisiko: Eine zu niedrige Schätzung zur Liquiditätssteuerung kann als Steuerhinterziehung oder grob fahrlässig gewertet werden.
Führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften empfehlen, die Grundlage der Schätzung vom 15. Januar umfassend zu dokumentieren. Produktionspläne, Auftragsbücher und angepasste Verbrauchsdaten sollten den Ansatz belegen.
Langfristige Perspektive: Ein Modell für die Zukunft?
Nach der Bewältigung der akuten Januar-Frist könnte das prognosebasierte Modell Schule machen. Sollte es sich bei der Energie- und Stromsteuer bewähren, wäre eine Ausweitung auf andere Verbrauchsteuern wie die auf Alkohol oder Tabak in Zukunft denkbar.
Für die deutschen Unternehmen heißt es jetzt jedoch erst einmal: Prognosen erstellen, Formular 1401 ausfüllen und bis zum 15. Januar digital einreichen. Der Countdown läuft.
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