ELMA-Schnittstelle, XML-Format

ELMA-Schnittstelle: Ab heute gilt nur noch neues XML-Format für Steuermeldungen

16.01.2026 - 00:35:12

Die Kulanzfrist für die neue XML-Schnittstelle ELMA endet heute. Unternehmen müssen Zusammenfassende Meldungen nun im neuen Format abgeben, um Strafen zu vermeiden.

Für Tausende deutsche Unternehmen läuft heute eine entscheidende Kulanzfrist aus. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt den Parallelbetrieb der ELMA-Massendatenschnittstelle endgültig ein. Ab sofort müssen alle Zusammenfassenden Meldungen für den EU-Warenverkehr zwingend im neuen XML-Format erfolgen. Wer das versäumt hat, riskiert Bußgelder.

Finaler Stichtag nach monatelanger Übergangsfrist

Seit dem 1. Dezember 2025 war das neue Format bereits Pflicht. Doch das BZSt gewährte eine Schonfrist, in der sowohl alte als auch neue Datenübertragungen akzeptiert wurden. Diese Gnadenfrist endet mit dem heutigen 16. Januar 2026. Ab morgen werden Meldungen im veralteten Format technisch abgewiesen. Sie gelten dann rechtlich als nicht eingereicht. Die Umstellung betrifft vor allem Konzerne, Banken und Steuerberater, die monatlich mehr als 1.500 Transaktionen melden müssen.

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Die heutige Umstellung auf das neue XML-Format trifft vor allem Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen – Fehler bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) können den Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung und teure Nachforderungen zur Folge haben. Ein kostenloser Leitfaden erklärt praxisnah, wie Sie ZM-Übermittlungen korrekt prüfen, typische Formatfehler vermeiden und den ZM‑Abgleich im Jahresabschluss fehlerfrei durchführen. Mit Checklisten für Buchhaltung und Steuerberater, damit Fristen und Formate sicher eingehalten werden. Jetzt kostenlosen ZM‑Leitfaden herunterladen

Modernisierung für mehr Sicherheit und Effizienz

Der Abschied von den Altsystemen ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsoffensive der Finanzverwaltung. Die neue XML-basierte ELMA-Schnittstelle soll Prozesse standardisieren und die Datensicherheit erhöhen. Bereits Ende 2025 mussten Nutzer ihre Verschlüsselung von RSA auf den moderneren ECDSA-Standard umstellen. Parallel ersetzt das BZSt ELMA in anderen Verfahren schrittweise durch den Digitalen Posteingang (DIP). Das Ziel: eine zentrale, einheitliche Plattform für alle steuerlichen Meldungen.

Was bei Versäumnis droht

Die Konsequenzen einer nicht angepassten Software sind gravierend. Fehlende oder falsch formatierte Meldungen können zu Nachfragen der Finanzämter, Verzögerungen bei der Umsatzsteuer-Verrechnung und schließlich zu Bußgeldverfahren führen. Experten raten dringend, die Konformität von ERP- und Buchhaltungssystemen sofort zu prüfen. Notwendige Software-Updates müssen umgehend installiert werden. Besonders betroffen sind Dienstleister, die Meldungen für mehrere Mandanten bündeln.

Digitaler Zwang mit langfristigem Nutzen

Die heutige Deadline sendet ein klares Signal: Die Finanzverwaltung duldet keine veralteten Technologien mehr. Der Trend geht unaufhaltsam zu zentralen Portalen wie ELSTER und BZStOnline. Für Unternehmen bedeutet das zwar kurzfristigen Anpassungsaufwand. Langfristig profitieren sie jedoch von effizienteren, sichereren und einheitlicheren Prozessen. Die Ära individueller Insellösungen für jedes Steuerverfahren neigt sich dem Ende zu.

Der Modernisierungsdruck bleibt hoch

Mit diesem Stichtag ist ein Meilenstein erreicht, doch die Reise geht weiter. Die vollständige Migration weiterer Meldeverfahren auf die DIP-Schnittstelle steht bereits an. Für die Unternehmenspraxis wird die permanente Anpassung an neue IT-Vorgaben zur Daueraufgabe. Investitionen in flexible, update-fähige Finanzsoftware werden zum kritischen Erfolgsfaktor. Nur so können Unternehmen mit dem Tempo der behördlichen Digitalisierung Schritt halten.

@ boerse-global.de