Elektrosicherheit 2026: Reine Online-Unterweisungen sind Geschichte
21.01.2026 - 14:34:12Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte in Deutschland hat sich grundlegend gewandelt. Seit Januar 2026 ist die Ära des reinen „Klick-und-Fertig“-E-Learnings offiziell vorbei. Grund sind verschärfte Regeln und ein neuer Hybrid-Standard.
DGUV Regel 100-001: Praxis-Check ist Pflicht
Die verschärfte DGUV Regel 100-001 tritt 2026 in ihre entscheidende Phase. Aufsichtsbehörden legen nun verstärkt Wert auf den hybriden Charakter der Unterweisung. Digitale Tools für die Theorie sind erlaubt, doch für Hochrisiko-Tätigkeiten reichen sie allein nicht mehr aus.
Die Vorschrift schreibt eine praktische Ergänzung verbindlich vor. Eine Elektrofachkraft (EFK) kann den theoretischen Teil ihrer jährlichen Unterweisung zwar online absolvieren. Die praktische Anwendung – also das Erkennen von Gefahren und das Anwenden von Schutzmaßnahmen – muss jedoch persönlich oder im interaktiven Dialog überprüft werden.
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Laut aktuellen Leitlinien steht die Verständniskontrolle im Fokus. Ein generiertes PDF-Zertifikat genügt nicht mehr. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Inhalte verstanden und angewendet werden können. Passive Folienpräsentationen als alleinige Methode sind damit passé.
BEG IV: Digitale Dokumentation, klare Verantwortung
Während die inhaltlichen Anforderungen steigen, erleichtert das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) den Verwaltungsaufwand. Seit seinem Inkrafttreten 2025 erlaubt der Rechtsrahmen für viele Nachweise die Textform statt der strengen Schriftform.
Für Elektrosicherheitsunterweisungen ist das ein großer Schritt. Unternehmen können den theoretischen Teil nun legal mit digitalen Signaturen oder authentifizierten Systemprotokollen dokumentieren. Das entlastet die Compliance-Abteilungen.
Doch Experten warnen: Diese digitale Flexibilität gilt nicht für die Verantwortung. Die DGUV-Regel stellt klar, dass nur weisungsbefugte Personen Unterweisungen durchführen und abzeichnen dürfen. Externe Experten oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit können unterstützen, aber nicht die rechtliche Haftung des Arbeitgebers übernehmen. Bei Audits 2026 muss im digitalen Log ein Vorgesetzter als final Unterzeichnender erkennbar sein.
Cybersicherheit: Neue Gefahrenkategorie für Elektriker
Eine wesentliche Neuerung im Schulungsplan 2026 ist die Integration der Cybersicherheit in die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111 und 1115). Seit Ende 2025 gilt sie als eigenständige Gefahrenkategorie für Arbeitsmittel.
Für Elektriker bedeutet das eine zusätzliche Ebene bei der jährlichen Pflichtunterweisung. Das Personal muss nun nicht nur über klassische Gefahren wie Lichtbögen oder Stromschläge informiert werden, sondern auch über cyber-physische Risiken. Dazu gehört die Möglichkeit, dass manipulierte Steuerungssysteme physischen Schaden anrichten.
Bestehende Schulungsmaterialien müssen daher dringend aktualisiert. Ein Elektriker, der an einem vernetzten Industrieantrieb arbeitet, muss verstehen, wie ein Cyber-Angriff eine Maschine unerwartet neu starten könnte. Diese Risiken digitaler Einflussnahme müssen 2026 in den Unterweisungen behandelt werden, um konform mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu bleiben.
Hybrid-Standard setzt sich durch
Das Zusammentreffen dieser Regelungen markiert eine Reifung des deutschen Arbeitsschutzrahmens. Die anfängliche „Wild-West“-Phase der Digitalisierung ist beendet. Die DGUV pocht auf praktische Kompetenz, während das BEG IV archaische Vorschriften für handschriftliche Unterschriften abschafft.
Für die deutsche Industrie entsteht daraus ein klarer Hybrid-Standard:
* Theorie: Effizient, digital und in Textform dokumentiert (dank BEG IV).
* Praxis: Persönlich, dialogbasiert und streng reguliert (wegen DGUV 100-001).
Dieser ausgewogene Ansatz soll hohe Sicherheitsstandards wahren, ohne Unternehmen in Papier zu ersticken. Für Personal- und Sicherheitsabteilungen bedeutet das im ersten Quartal 2026 jedoch einen erhöhten Koordinationsaufwand.
Unternehmen wird geraten, ihre Unterweisungsprotokolle umgehend zu überprüfen. Wer sich im laufenden Jahr noch auf rein passive digitale Unterweisungen für Elektrofachkräfte verlässt, riskiert eine Compliance-Lücke und erhebliche Haftungsrisiken bei einem Unfall.
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