Elektro-Dienstwagen, Pauschale

Elektro-Dienstwagen: Pauschale für Heimladen fällt weg

19.01.2026 - 03:22:12

Die steuerfreie Pauschale für privat geladenen Strom entfällt. Arbeitgeber müssen den tatsächlichen Verbrauch mit geeichten Zählern erfassen und nach zwei neuen Methoden erstatten.

Ab 2026 müssen Arbeitgeber den Stromverbrauch für Elektro-Dienstwagen exakt abrechnen. Die bisherige, vereinfachte Pauschalen-Regelung läuft aus – das bedeutet mehr Bürokratie für Unternehmen und Mitarbeiter.

Das Bundesfinanzministerium hat die Änderung Ende 2025 in einem Schreiben bestätigt. Sie betrifft hunderttausende Dienstwagen in Deutschland. Bislang konnten Arbeitgeber die Kosten für das heimischen Laden mit einer pauschalen, steuerfreien Monatsrate erstatten. Für reine E-Autos ohne Ladestation am Arbeitsplatz waren das 70 Euro, für Plug-in-Hybride 35 Euro. Diese einfache Lösung fällt nun komplett weg.

Vom Pauschalbetrag zur exakten Verbrauchserfassung

Kern der Neuregelung ist der Zwang zur Genauigkeit. Für eine steuerfreie Erstattung muss der tatsächliche Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) lückenlos dokumentiert werden. Dafür ist ein separater, geeichter Zähler nötig.

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Anerkannte Methoden sind:
* Smarte Wallboxen: Eine fest installierte Ladestation mit eingebautem, kalibriertem Zähler.
* Mobile Zwischenzähler: Ein separates Messgerät zwischen Steckdose und Ladekabel.
* Fahrzeuginterne Systeme: Die Aufzeichnung der Ladedaten durch das Bordcomputer-System des Autos.

Ohne diesen Nachweis wird jede Erstattung vom Arbeitgeber als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil gewertet.

Zwei Wege zur Erstattung: Ist-Kosten oder Einheitspreis

Hat der Mitarbeiter seinen Verbrauch belegt, stehen dem Arbeitgeber zwei Berechnungsmethoden offen. Die gewählte Methode muss für das gesamte Kalenderjahr beibehalten werden.

  1. Erstattung der tatsächlichen Kosten: Der Mitarbeiter legt seinen individuellen Stromtarif (z.B. die Stromrechnung) vor. Der Arbeitgeber berechnet die exakten Kosten, inklusive eines anteiligen Grundpreises. Diese Methode ist präzise, aber administrativ aufwendig.

  2. Die neue „Strompreispauschale“: Zur Vereinfachung führt das Finanzministerium einen standardisierten Einheitspreis ein. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Haushaltsstrompreis, den das Statistische Bundesamt halbjährlich veröffentlicht. Maßgeblich ist der Durchschnittspreis aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres. Der dokumentierte Verbrauch wird mit diesem Satz multipliziert.

Mehr Bürokratie, aber mehr Fairness

Die Umstellung bedeutet vor allem eines: mehr Aufwand. Unternehmen müssen neue Prozesse für die Erfassung und Prüfung der Ladedaten etablieren. Auch die Lohnbuchhaltung und Dienstwagenrichtlinien müssen angepasst werden.

Für Mitarbeiter endet die Bequemlichkeit der Pauschale. Sie sind künftig selbst für eine dokumentierbare Lade-Infrastruktur zu Hause verantwortlich. Doch das neue System hat auch Vorteile: Es ist fairer, da die Erstattung am individuellen Verbrauch hängt. Zudem wird klargestellt, dass auch selbst erzeugter Solarstrom von der privaten Photovoltaik-Anlage nach den gleichen Regeln erstattet werden kann.

Einige Erleichterungen bleiben bestehen. Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber ist für Elektro- und Hybridfahrzeuge weiterhin bis Ende 2030 steuerfrei. Auch die Kosten an öffentlichen Ladesäulen können gegen Beleg steuerfrei erstattet werden.

Warum die Politik jetzt nachjustiert

Der Abschied von der Pauschale markiert eine neue Phase der Elektromobilität. Die alte Regelung war eine einfache Anschubförderung, als smarte Ladelösungen noch nicht weit verbreitet waren. Heute, da Wallboxen mit Zählfunktion und Telematik-Systeme Standard sind, will der Fiskus genau nachvollziehen, was verbraucht wird.

Für Unternehmen läuft die Uhr. Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Systeme angepasst sein. Der Bedarf an konformer Hardware und Software wird steigen. Die neue Regelung schafft mehr Transparenz – auf Kosten der Einfachheit.

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