EKD, Wahlen

EKD modernisiert Wahlen der Mitarbeitervertretungen

24.01.2026 - 19:15:12

Die evangelische Kirche führt eine neue Wahlordnung für Mitarbeitervertretungen ein, um Abläufe zu vereinfachen und die Digitalisierung voranzutreiben. Die ersten Wahlen finden im Frühjahr 2026 statt.

Die evangelische Kirche stellt die Mitbestimmung auf eine neue Grundlage. Tausende Beschäftigte in Kirchen und Diakonie bereiten sich auf die ersten Wahlen unter einer komplett überarbeiteten Wahlordnung vor, die seit Oktober 2025 gilt. Ziel ist es, Abläufe zu verschlanken und die Digitalisierung voranzutreiben.

Das reguläre Zeitfenster für die Wahlen der Mitarbeitervertretungen (MAV) – das kirchliche Pendant zum Betriebsrat – läuft von März bis Mai 2026. Die neue Ordnung bringt entscheidende Neuerungen für Wahlvorstände und Verfahren. Eine gründliche Kenntnis der Regeln ist für einen reibungslosen Ablauf unerlässlich.

Vereinfachtes Verfahren für kleine Einrichtungen

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das vereinfachte Wahlverfahren. Es ist für Einrichtungen mit bis zu 100 Wahlberechtigten gedacht und soll bürokratische Hürden abbauen.

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Bei diesem Modell findet die Wahl in einer einzigen Wahlversammlung statt. Diese wählt zunächst eine Versammlungsleitung, die dann die Kandidatenaufstellung und die geheime Wahl beaufsichtigt. Briefwahl ist in diesem Format nicht vorgesehen. Die Reform soll die Hemmschwelle für die Gründung einer Mitarbeitervertretung in kleinen Gemeinden, Kindertagesstätten oder diakonischen Diensten senken.

Neue Regeln für Wahlvorstände und Fristen

Die Wahlordnung ändert grundlegend, wie eine Wahl eingeleitet wird. Bisher musste eine Mitarbeiterversammlung den dreiköpfigen Wahlvorstand wählen. Dieser Schritt entfällt. Jetzt ist die amtierende MAV per Beschluss für die Bestellung des Wahlvorstands verantwortlich. Diese Ernennung muss spätestens fünf Monate vor Ende der Amtszeit der MAV erfolgen.

Gibt es keine bestehende MAV, obliegt die Bestellung der Dienststellenleitung im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesamtausschuss. Die Ordnung erlaubt es zudem, die Größe des Wahlvorstands bei Bedarf zu erhöhen. Formvorschriften wurden gelockert: Einsprüche gegen Wählerlisten und die Einreichung von Kandidaturen benötigen nicht mehr zwingend die Schriftform.

Der Weg zur Digitalisierung und Ausblick

Die aktuelle Reform legt den Fokus auf Verfahrensvereinfachungen. Eine umfassende Regelung für Online-Wahlen ist zwar noch kein flächendeckender Standard in der EKD, doch die gelockerten Formvorschriften werden als Schritt in diese Richtung gewertet. Einige Landeskirchen und Bistümer, wie das Bistum Münster, haben bereits Pionierregelungen für digitale MAV-Wahlen erlassen.

Der praktische Erfolg der Reformen wird sich 2026 zeigen. Das Ziel ist klar: Mehr Beteiligung bei der Wahl und bei der Kandidatur, sowie funktionierende Vertretungen in allen Einrichtungen. Kirchliche Verbände bieten umfangreiche Unterstützung mit Checklisten und Schulungen an. Der Wahlgang wird zum Lackmustest für die neue Ordnung in einem der größten Arbeitgeber Deutschlands.

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