Eis-Krise stellt Arbeitsschutz auf die Probe
08.01.2026 - 07:01:12Deutschland erlebt einen gefährlichen Wintereinbruch mit extremem Glatteis. Für Unternehmen mit Außenbereichen wird die Gefährdungsbeurteilung zur akuten Notwendigkeit.
Alarmstufe „Purpur“: Gefahr durch Blitzeis
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für weite Teile West- und Süddeutschlands die höchste Warnstufe vor Glatteisregen ausgegeben. Die Kollision milder Atlantikluft mit kalten Bodenluftmassen führt zu einer sofortigen Vereisung aller Oberflächen. Meteorologen sprechen von einer außergewöhnlichen Situation, die über normale Winterglätte hinausgeht. Die Gefahr ist doppelt: Rutschunfälle am Boden und herabfallende Eislasten von Bäumen und Dächern. Für Bauhöfe, Logistikzentren und Entsorgungsbetriebe bedeutet das eine unmittelbare Gefahrenlage.
Dynamische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht
Sicherheitsexperten betonen: Die statische Winter-Checkliste vom November reicht heute nicht aus. Bei solch extremen Wetterwarnungen sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung dynamisch anzupassen. Vor Arbeitsbeginn muss eine anlassbezogene Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen und dokumentiert werden. Wer heute auf einem ungeräumten Weg stürzt, könnte seinen Arbeitgeber in Haftungsfragen bringen. Die dokumentierte Reaktion auf die konkrete DWD-Warnung vom 8. Januar wird dabei entscheidend sein.
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STOP-Prinzip: Im Zweifel Arbeit einstellen
Sicherheitsverbände wie die BG BAU empfehlen die strikte Anwendung des STOP-Prinzips. In der aktuellen Lage heißt das oft: Substitution durch Arbeitsunterbrechung.
- Substitution: Nicht zwingend erforderliche Arbeiten im Freien sollten verschoben werden. Bei akuter Absturz- oder Rutschgefahr ist die Einstellung der Arbeit die einzig konforme Option.
- Technische & Organisative Maßnahmen: Wo Arbeiten unvermeidbar sind, reicht Standard-Streugut oft nicht aus. Heizbare Laufwege oder überdachte Zugänge sind ideal. Logistikunternehmen berichten von bewussten Verzögerungen, um die Fahrersicherheit zu priorisieren.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Normale Sicherheitsschuhe gelten auf blankem Eis als unzureichend. Der Einsatz von Spikes unter den Schuhen wird auf vorschriftskonformen Baustellen zur Pflicht.
Juristisches Risiko bei Untätigkeit
Die rechtlichen Konsequenzen, die Wetterwarnungen zu ignorieren, sind gravierend. Versicherungsverbände deuten an, dass Schadensersatzansprüche bei nachweislicher Fahrlässigkeit – wie dem Unterlassen des Räumens oder der Nichtausgabe von Spikes – problematisch werden können. Die jüngsten Eisunfälle auf Autobahnen zeigen das hohe Risiko. Für private Betriebsstätten ist die Gefahr durch die präzisen Vorhersagen klar vorhersehbar – das Argument „unvorhersehbare Umstände“ gilt hier nicht.
Wochenend-Prognose: Tauwetter bringt neue Gefahren
Die angespannte Lage bleibt auch am Wochenende bestehen. Zwar könnte der Glatteisregen in einigen Regionen in Schnee übergehen, der Bodenfrost bleibt jedoch. Die bereits gebildeten Eisschichten auf Dächern und Gerüsten werden damit zur langanhaltenden Gefahrenquelle. Selbst wenn der Niederschlag aufhört, können sich beim späteren Tauen ganze Eisplatten lösen. Sicherheitsverantwortliche müssen den Zustand der dynamischen Bewertung über das Wochenende aufrechterhalten. Die Januar-Eiswelle 2026 stellt den deutschen Arbeitsschutz auf die Probe und zeigt: Flexibilität und schnelles Handeln sind in der Krise genauso wichtig wie die Regeln selbst.
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