Einwurf-Einschreiben, Kündigungsmittel

Einwurf-Einschreiben: Aus für einst sicheres Kündigungsmittel

19.01.2026 - 13:00:41

Ein Urteil des LAG Hamburg stellt die Beweiskraft digitaler Postbelege infrage und verlagert die volle Beweislast für den Zugang von Kündigungen auf Arbeitgeber.

Ein langjähriger Pfeiler der Kündigungspraxis in Deutschland ist gebrochen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass das Einwurf-Einschreiben nicht mehr als sicherer Nachweis für den Zugang einer Kündigung gilt. Diese Woche warnen Experten vor den Konsequenzen für Personalabteilungen im ganzen Land.

Ein Paradigmenwechsel im Beweisrecht

Das Urteil (Az. 4 SLa 26/24) kippt einen jahrzehntelang etablierten Grundsatz: den Anscheinsbeweis. Bislang galt der Einwurfnachweis der Deutschen Post vor Gericht als starker Beleg dafür, dass ein Schreiben den Machtbereich des Empfängers erreicht hat. Die Beweislast lag dann beim Arbeitnehmer, der das Gegenteil beweisen musste.

Doch das Hamburger Gericht sieht das anders. Es urteilte, dass die modernen, digitalen Zustellnachweise nicht mehr ausreichen. Die Folge: Die volle Beweislast für den Zugang verbleibt nun beim Arbeitgeber. Ein einfacher Einwurfbeleg reicht dafür nicht mehr aus.

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Digitalisierung als Schwachstelle

Ironischerweise ist es die Modernisierung des Postdienstes selbst, die das Verfahren angreifbar macht. Das Gericht kritisierte gravierende Mängel im digitalen Tracking im Vergleich zu alten, manuellen Methoden.

Der Kern des Problems liegt im digitalen Auslieferungsbeleg. Früher klebte der Briefträger ein Etikett direkt am Briefkasten auf eine Liste – ein physischer Akt, der einen klaren Bezug herstellte. Heute ist der Prozess oft undurchsichtig:
* Die digitalen Belege zeigen häufig weder die genaue Adresse noch den genauen Zeitpunkt des Einwurfs.
* Der Scan-Vorgang durch den Zusteller erfolgt nicht zwingend im Moment des Einwurfs, sondern möglicherweise im Voraus oder gebündelt.

Im konkreten Fall ging es um die Einladung zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Der Arbeitnehmer bestritt den Erhalt. Da der digitale Nachweis als unzureichend bewertet wurde, galt das Schreiben als nicht zugestellt. Die darauf folgende Kündigung war damit unwirksam.

„Weckruf für alle Personalabteilungen“

Die Reaktion aus der Anwaltschaft ist eindeutig. Kanzleien raten ihren Mandanten diese Woche dringend davon ab, zeitkritische oder rechtlich sensible Dokumente weiter per einfachem Einwurf-Einschreiben zu versenden.

Das Risiko ist besonders hoch bei fristlosen Kündigungen oder Kündigungen mit engen Fristen. Behauptet der Arbeitnehmer einfach, den Brief nie erhalten zu haben, steht der Arbeitgeber ohne Zeugen oder robustere Zustellmethode oft chancenlos da. Die Folge können hohe Nachzahlungen für ungültige Kündigungen sein.

Die Entscheidung steht im Einklang mit einem Trend. Schon ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) hatte den Wert einfacher Postnachweise infrage gestellt. Hamburg macht die praktischen Konsequenzen nun unmissverständlich klar.

Was jetzt zu tun ist: Sichere Alternativen

Für den Zustellungsweg von Kündigungen ist das Einwurf-Einschreiben im Raum Hamburg damit praktisch „tot“ – mit Signalwirkung für ganz Deutschland. Experten empfehlen eine Rückkehr zu analogen, belegbaren Methoden.

Empfohlene Alternativen:
1. Zustellung durch Boten: Die sicherste Methode ist ein zuverlässiger Kurierdienst oder ein vertrauenswürdiger Mitarbeiter. Dieser protokolliert den genauen Inhalt, den Einwurf in den spezifischen Briefkasten sowie Zeit und Ort unmittelbar.
2. Persönliche Übergabe: Die persönliche Übergabe der Kündigung an den Arbeitnehmer in Anwesenheit eines Zeugen bleibt der Goldstandard. Der Zeuge dokumentiert den Vorgang.
3. Empfangsbekenntnis: Ideal, aber im Konfliktfall oft unrealistisch, ist die Unterschrift des Arbeitnehmers auf einem Empfangsschein.

Ausblick: Warten ist keine Option

Das LAG Hamburg hat die Revision zum BAG zugelassen, da die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gegeben ist. Auf eine endgültige höchstrichterliche Klärung, die Monate oder Jahre dauern kann, können sich Unternehmen jedoch nicht verlassen.

Für 2026 ist die Botschaft klar: Die Bequemlichkeit des digitalen Postbelegs wird von seiner mangelnden Nachvollziehbarkeit aufgewogen. Personalabteilungen, die weiterhin auf eine Tracking-Nummer als Zustellbeweis vertrauen, setzen ihre Unternehmen einem erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiko aus.

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