Einigungsstellen: Neue Kostenregeln stärken Mitbestimmung
31.12.2025 - 22:39:12Die Kosten für die gerichtliche Einsetzung von Einigungsstellen steigen deutlich. Höchstrichterliche Urteile beenden 2025 die Praxis, den Streitwert für dieses Verfahren zu reduzieren. Das hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für Arbeitgeber, die die Bildung eines Gremiums blockieren.
Bislang konnten Gerichte den Streitwert für die Einsetzung einer Einigungsstelle in sozialen Angelegenheiten oft auf einen Bruchteil – typischerweise 25 Prozent – des gesetzlichen Hilfswerts festsetzen. Diese „Rabatt“-Praxis ist nun Geschichte. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) entschied im März 2025 (Az. 12 Ta 58/25) grundlegend: Bei der Bestellung eines Gremiums für einen Sozialplan ist der volle Hilfswert von 5.000 Euro anzusetzen.
Das Urteil etablierte zudem ein kumulatives Prinzip. Wird auch über die Person des Vorsitzenden oder die Anzahl der Beisitzer gestritten, steigt der Streitwert jeweils um 25 Prozent des Basiswerts. Diese Rechtsprechung setzte sich im Laufe des Jahres 2025 bundesweit durch. Die gerichtliche Bestellung nach § 100 ArbGG gilt nicht länger als bloße Formalie, sondern als zentrales Mittel zur Lösung von Mitbestimmungsblockaden.
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Deutlich höhere Kostenrisiken für Unternehmen
Die praktischen Auswirkungen für die Unternehmensplanung 2026 sind erheblich. Bei Streit über Bildung, Vorsitz und Besetzung einer Einigungsstelle kann der aggregierte Streitwert schnell 7.500 Euro oder 10.000 Euro übersteigen. Dieser Wert ist maßgeblich für die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Da der Arbeitgeber die Kosten des Gremiums und die notwendige anwaltliche Vertretung des Betriebsrats trägt, wird die finanzielle Hürde für eine Verzögerungstaktik deutlich höher. Experten gehen davon aus, dass dies außergerichtliche Einigungen über die Zusammensetzung der Einigungsstelle fördern wird. Die Strategie, die Bildung durch juristisches Gezerre zu verzögern, wird teurer – die Kosten haben sich faktisch verdoppelt oder verdreifacht.
Bundesgerichtshof setzt auf formale Strenge
Die Entwicklung wird durch eine strengere Linie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gestützt. In einem Grundsatzurteil vom 20. Mai 2025 (Az. 1 ABR 11/24) entschied das BAG, dass der Spruch einer Einigungsstelle unwirksam ist, wenn die vom Vorsitzenden übermittelte Fassung auch nur geringfügig vom Beschluss des Gremiums abweicht. Die Rechtsprechung legt damit auf jeden Schritt des Verfahrens – von der Bildung bis zum Spruch – größten Wert auf formale Korrektheit.
Stärkere Position für Betriebsräte im neuen Jahr
Für Betriebsräte stärken die Urteile des Jahres 2025 die Verhandlungsposition. Das finanzielle Risiko für ihre Rechtsberater ist minimiert, da nicht mehr mit einer gerichtlichen Kürzung der Gebührenansprüche zu rechnen ist. Das sichert den Zugang zu qualitativ hochwertiger Vertretung.
Der Ausblick für 2026 zeigt ein robusteres Mitbestimmungsgefüge. Rechtsstreits nur über die Anzahl der Beisitzer dürften seltener werden – die 25-Prozent-Kostenstrafe wirkt abschreckend. Konflikte könnten sich stattdessen vermehrt auf die sachliche Zuständigkeit der Einigungsstelle verlagern. Der Streitwert ist damit vom technischen Parameter zu einem entscheidenden Faktor in der Strategie der deutschen Arbeitsbeziehungen geworden.
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